Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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Verkauf von Grundstücken. 
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der kan sich besagten Tages, Morgens von o bis 12 Uhr, vor hiesigem Adel. Gerichte eir finden, 
setn Gebot thun, und der Adjudicatien nach Befinden gewaͤrtiger. Hof ben zosten May 1792. 
Adel. von Dalwigksches Gesamt⸗Gerkchte daselbsten. It. Krug 
27) Auf Henrich Barths Rei. Haus und Gauͤther zu Sorga, welche Henrich Strack aus Vetzkelb 
in 1790 erkaufer, bio dahin aber noch nicht voͤllig bezahlet hat, siud in dem heutigen Licitatide s⸗ 
Termin 705 Rthlr. auf die in der Cathuser Gemarkung gelegene sogenante Stroh⸗Wiese aber 
besonders 230 Rthlr. geboten, und hlerauf nochmaliger Licitations-⸗Termin auf Mimod en den 
18ten Julius d. J. anberabmet worden. Wer nun ein mehreres zu geben willens, kan sich 
in præsixo des Morgens 10 Utzr bey Amt einfinden, sein Gebot tbun, und bierauf nach Befirden 
des Zoschlags gewaͤrtigen. Herefeld den qten Jun. 1792. Sochfuͤrstl. Amt das. Hartert. 
28) Nachbeschriebene dem Einwohner Johannes Liesen zu Breitenbach zugehoͤrige in und vor Brei⸗ 
tenbach gelegene Grundstuͤcke, als: 1) ein Wohnhaus nebst zugehoͤrigem Hofraum ꝛc. 2) eine Wie⸗ 
se beym Wohnhaus, an der Pfarrwiese; 3) eine Wiese in der Schindegasse, an Eckhards Witwe; 
a) eine dito am Hopfenberge, au Henrich Doͤhne;5) ein und ein halber Acker Land im Schoͤnber⸗ 
gerfeld, an Johannes Kraft und Johannes Lecke d.aͤlt.; 6) daselbst 2 Acker Lond, an Johan⸗ 
nes Lecke d. aͤlt. und George Peter; 7) noch daselbst ein Acker Land an George Peter und Mara 
tin Schweinebraten; 8) zwey Acker Land im Hahn, an denen Herrn von Dalwigk und des Ver⸗ 
walter Reichlings Rel. 9) ein Acker am Schoͤnberg, an Henrich Rudolf; 10) zwey Acker auf der 
Struth; 11) zwey Acker daselbst; 12) zwey Acker unter der Hanbuͤche; 13) zwey Acker an der 
Gengesburg, und 14) drey Acker bey der Sauhecke, sollen gnaͤdigst dispensirtermasen Stuͤckweise 
oder einzeln, tp an den Meistbietenden verkauft werden, und ist dazu nochmaliger Terminus 
kicitationis auf den 273ken Jun. d. J. bestimt. Wer also Lust hat, ein oder das andre von ob⸗ 
beschriebenen Grundstuͤcken zu kaufen, der kan sich besagten Tages vor hiesigem adel. Gericht ein⸗ 
finden, sein Gebot von Morgens 9 bis 12 Uhr thun, und der Adiudication nach Befinden gewaͤrt 
tigen. Hof den zoten May 17092. Adel. v. Dalwigksches Gesamtgericht das. kt. Krug. 
29) Der Buͤrger und — Jot aun George Hartwig und dessen Ehefrau alhier, wollen 
ihr hlesiges am Markt, zwischen der Hauftwacht und dem Land-Receptor Hennenhoͤfer ste⸗ 
hendes Wehnhaus samt Zubeboͤr, oͤffentlich an den Meisthietenden gegen baare Zahlung verkau⸗ 
fen. Wer dewnich solches zu erstehen gesonnen, hat sich Donnerstag den zten Jul. naͤchstkuͤnf⸗ 
tia Vormittazs um io Uhr, vor dem Stadtgericht dahter einzrfinden, seine Gebote zu thun, 
und der Messtbletende um 12 Uhr, des Zuschlags zu gewaͤrt'gen. Hofgeismar den 29ten May 
1792. Suͤrstl Hess. Stadtgericht das. Goͤsseil. 
30). Da zum oͤffentlichem, jedoch freywilligem Verkauf der Braunischen Behausumg nebst Zubehoͤr all⸗ 
hier in der Schloßstraße, zwischen der Lutherischen Kirche und Posamentierer Zahn gelegen, fer⸗ 
nerweit Termin auf Donnerstag den 12ten Julius angesetzt worden ist; so koͤnnen Kaufliebhaber 
sich alsdann vor hiesigem Stadtgericht zu fruͤher gewoͤhnlicher Gerichtszeit angeben, bieten, und 
das weitere erwarten. Wobey nachrichtlich bekannt gemacht wird, daß bereits 3760 Rthlr. gebo⸗ 
ten worden sind, und mit diesem Gebot der Anfaug beym Ausbieten gemacht werden soll. Cassel 
den 12ten Jun. 1792. Ex Commisssione Senatus. 5. E. Roch, Stadt⸗Secretarius. 
Verpacht⸗ und Vererbleihungge. — 
) In Gefolge eines aus Hochfuͤrstlichen Regierung mir beschebenen Auftrags, sollen die dem im 
hochoͤdl. Regiment Prinz Carl stehenden Hru. Obersten von Loͤwenstein zustehenden Frucht⸗ und 
Tresseney-Zehend⸗Antheile zu Borken, Niedenstein und Wichdorf, an den Meistbietenden auf 
I⸗ oder 3 Jahre vermaltert werden, und ist dazu Terminus auf , den 5ten Julius schiers⸗ 
kuͤnftig anberahmt worden. Pachtlustige koͤnnen sich demnach besagten Tages Vormittags von 10 
bis 12 Uhr, bey Fuͤrstlichen Amt dahier einfinden, ihr Gebot thun, und nach Befinden des Zu— 
schlags gewaͤrtigen. Treysa den 2ten Junius 1792. 77 
. E. Biskamv. vVie. Commissioni⸗
	        
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