Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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Junius. 
Vorladungen der Glaubiget. 
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6): Zum Berlch ligungs⸗Verfalren der, von dem verstorbenen Lunzemuder, Job. Jost Hetzeler 
zu Naumdurg, contrahirten Schulden, wovon die schon wuͤrelich einceknaglen dessen Vermoͤg en 
uͤberstiegen, ist Dienstag den Joten kuͤnftigen Monats Jultus auf dem Rathbause zu Naum⸗ 
burg als peremtorischen Termin festgesetzt, weldes saͤmtlichen Hetz erischen Glaubtgern zu ih⸗ 
rer Bewissung mit dem Anhang kund gethan wird, daß die ale dann Nichter scheinende mit ihren 
Forderungen praͤcludiret, und von dieser Coucurs⸗Masse gaͤnzlich abgewiesen we den sollen. 
Altenstaͤtt bey Churfuͤrstl. Voztey⸗Amt den 23ten May 17090. 
Churf. Mainz. Vogteyamt. in sidem. J. C. Becker, Act. Subst. 
7) Nach beenbigtem Liquidations-Geschaͤfre in der Johaunes Ewoldischen Concurs⸗Sache zu 
Doͤrle, werd nunmehr Termin zu Ausfuͤhrung des Vorzugs-Rechts asf Mitwochen den 4teu 
Jul. naͤchstkuͤnftig anderaumt. Diejenige Glaubtoer, so demnach ein solches gegen die bereits 
vorlaͤufig entworsene und deboͤrlgen Orts aff igirte Klassification in Avsicht ihrer iquidirten Forde— 
rungen zu haben vermeynen, werden hlermit zu Behdauptung dessen mirtelst Voriegung derer blerzu 
in Haͤnden babenden allenfa sigen Beweismistel auf diesen Termin vorgeladen, um solched zu Pro⸗ 
tocoll an⸗ und auszufuͤbren; in Nichtentsebung dessen aber zu gewaͤrtigen, daß sie tamit nicht 
weiter gehoͤrt, sondern es bey der geschehenen Kaassification verbleiben und hiernach die Masse aus⸗ 
gez ahlt werden soll; als weniger nicht die bis dahin zuruͤckgebllebene Glaudiger mit ibren For⸗ 
derungen praͤcludirt werden. Merxhausen den aten Jun. 179. 
Fuͤrstl. Hefs. Vogteygericht. Wachs. 
). Nachdem, mit Genehmigung Hochfuͤrstl. Kriegs-Kollegii, der Major von Pruͤschenck gebeten 
hat, einen Versuch machen zu duͤrfen, seinen Crediteren bidigmaͤßige Veraleichsvorschlaͤge zu 
hun, und sodann dies⸗ben nach und nach zu befriedigen; Als werden saͤmtliche desselben 
Blaͤubiger hierdurch des Eads edictaliter citirt, um in Termino den 28n Jun. vor Fuͤrstt. 
Kriegsgericht, und zwar in des mitunterzeichneten Auditeurs Quartier, entweder versoͤnlich, 
dder durch Bevolmaͤchtigte erschelnen, ihre Forderuagen liquidiren, Vergleichs vorschlaͤge aa⸗ 
hoͤren, und sodann rechtliche Erkaͤnniniß, im Ausblebungsfall aber gewaͤrtigen zu moͤgen, daß 
fie darmit gaͤnzlich praͤc udiet werden. Hanau am ?7ten Jun. 1792. —— 
von Ros poth. 3J.. S8. Beermann, Aubiteur, 
9). Nachdem Johannes Fischer dahier ein betraͤchtliches an Herrschaf lichen Civil⸗ imd 
Militair⸗Abgiften schuldig ist und so viel Priv zischulden gemacht hat, daß in Eniste⸗ 
hung elner guͤtlichen Uederein unft wahrscheiulich der Concurs uͤber ihn moͤgte ertanut werden 
muͤssen: So werden andurch alle diejenigen, welche rechtuche Forderungen an ihm zu haben 
bermeyntn, vorgeladen solche, sie moͤgen bereits liquidirt seyn oder nicht, so gewiß in dem 
um or dnungsmaͤßlgen Versuch der Guͤte auf Donnerstag den 28ten Jun. schi rs?uͤnfrig anbe⸗ 
Ammten Termin bey hiesigem Amte auzuzeigen und behdrig zu degründenan gewiß sie im 
Ausbleidangsfall nabher nicht weiter damit gehort, sondern damu abgewesen zu werden, zu 
zewaͤrtigen haben. Jesderqg em 29en Man 792 8. E. Biskamp. 
10) Bey der unterm Zten Maͤrz v J. gebaltenea vorlaͤufigen Unkersuchung der Vermoͤgens⸗ 
Umstaͤnde des Johannes Heide dabier, kat sich ergeben, daß dessen Schuiden dessen Vermoͤgen 
aͤberstetgen, auch hat derselbe die ium damohis“gstattete Zahlungsfrist fruchnos verstreichea 
asser. Da nun gegenwaͤrtig sowodl auf Bezablung der Hertschaftuchen, ie auch verschiede⸗ 
ner Pribat-Ruͤckstaͤnde gedrungen wird: so werden andusch all⸗ diejeuigen, welche gegruͤndete 
Forderungen an ihm zu haben vermeyneu, vorgeladen, solche dey Strafe der nachherigen Ad— 
weisung in dem auf Freytag deu 29ten Jus. schie sStunftia aabest immten Termin anzugeben, 
und behoͤrig zu begruͤnden, wie auch sich auf die ihnen, zu Vermeidung eines foͤrmlichen Ceu— 
rurses, zu thuende Zablungs-Vecschlaͤge zu erklaͤren, und soll, in Entstebung einer auͤelichen 
Neberelntunft, der Concurs erkannt, und weiter W. R. derfuͤgt werden. Jerberg am zoten 
May 1792. 8. E. Bipkamp 
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