Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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25. Stuct. 
Vorladungen der Glaubiger. 
Begen die vorhinnige ohnlaͤngst verstorbene Besitzer der herrschaftlichen Erbleihmuͤhle zu Breite— 
nau Justus und Christian Sinning Vater und Sohn, haben sich seit enuger Zeit so viele Glaubiger 
angegeben, daß man noͤthig findet, eine gruͤndliche Untersuchung deren Bermoͤgend gegen den Schul 
denbestand vorzunehmen. Da nun hierzu im Termin auf Mictwochen den gten kuͤnftigen Mo⸗ 
nats Julins J. J. von Amtswegen augesezt worden: so werden deren saͤmtliche so bekannt als un⸗ 
bekannte Glaubiger vorg laden, ihre Schuldforderungen und allenfalsige sonfige Anspraͤche mit al⸗ 
— jenem Termin Morgens fruͤh 8 Uhr, auf hiesiger Amteẽ stube 
vollstaͤndig anzugeben; widrigenfalls aber zu gewaͤrtigen, daß Je damit nicht weiter gehoͤret, son— 
dern von der vorbemeldeten Verlassenschaft gaͤnzlich ausgeschlossen werden solen. Malsangen den 
1Teten May 1792. Aus dasigem Surul. Justizamt. Sriedrich Wollrad Burchardi. 
2) Es siad gegen den hiesizen Buͤrger und Schiffer Jotann Werner Kottze dem ältern, wegen 
seiner bisherigan uͤhelen Wirthschaft und contrahrrten vielen Schulden, so beg'aubte Anzeigen 
ben Faͤrstl. Stadt zericht daber geschehen, daß man zur gruͤnblichen Untersuchung dessen Schal— 
den gegen den Vermoͤgeasbekand einen Termin auf Diensttag den 24ten Jal. IJ anderaumen 
muͤssen. Alle diejenie, welche demnach an diesem Kotde Forderrengen oder Ansprache, aus 
weschem Grand es wolle, zu machen vermeynen, werden aufgefordert folche in dem vorbemeldeten 
Termin, Morgens fruͤh zUnr, auf hlesigen Stadtgerichtsstube zu Protololl rechtlich an⸗ und aus⸗ 
zusuͤhren, die Zuruückbleidende hingegen zu gewaͤrtigen, daß damit gaͤnzlich praͤcludirt werden 
sollen. Meisungen den 12ten May 1793. 
Frurstl. Hess. Stadtgericht aUda. Burchardi. Werner. 
3) Nachdem die zwischen des h esigen Schuhmachermstr. Johannes Schantzen Creditoren ver— 
suchte Guͤte keinen Platz gefunden; So hat unterm heutigen dats uͤber dessen Vermoͤgen der Con⸗ 
turs erkannt werden muͤssen. Alle und jede des obbesagten Johannes Schantzen, sowohl bereits 
bekannte als unbekannte Crediteres, werden demnach hierdurch dergestalt edictaliter citirt, daß sie 
in dem auf Montag den gten Jul. kuͤnftigen Monats, ad liquidandum eredita bestimmten Ter⸗ 
min, des Morgeus 8Uhr dahier auf der Rathe stube entweder in Person oder durch hinlaͤngliche 
Bevolimaͤchtigte so gewiß erscheinen, und ihre Forderungen gegen den zu bestellenden Coutradicto⸗ 
rem liquidiren; als gewiß sie nicht weitet gehort, sondern ven diesem Concurs abgewiesen wer⸗ 
den sollen. Felsberg am aten Jun. 1792. I 
Burgerm eister und Rath daselbst. in dem. Quentin. 
Der Johann Henrich Kniep und dessen Ebezrau Anna Coristene aeb. Hartmaunn zu Guxdagen, 
haben d viele Sculden contrabiret, daß es noͤrhia ist, eine desfalsige Unte:su Burg egen deren 
Vermoͤgenebestand in dem bierzu auf Mitwochen den 4ten künttigen Mongts Jual. J. J. von 
Amtswegen anberaumten Termin vorzunebmen; welches allen und jeden Knieppischen Glaubi⸗ 
gern, oder die sonstige Arsoruche an denselben za machen vermeynen, zu dem Ente diermit 
btkaunt gemacht wird, deß sie sich alsdann Alo-gens früb 8 Udr, auf diesiger Anterube garz 
uofen'bor einfinden, uud ibre allenfalsige recet We No höu⸗it vol faͤnetg wahren widr'e en⸗ 
falls aber der gaͤnzleichen Praͤcinsion von diesem Debitwesen v ne alle Nochsicht waͤrtigen sollen 
ime sungen den 121. Mag 1703.. 8. 5. Amt allda. Sri drich Wollrad Kurchardi. 
Rachdem dem, im hach oͤbl. Garde Geenabdler⸗KReziment g staneernen Majer von Geismar, auf 
seia umerrhaͤnigstes Nschsuchtn, ber Abschied gnaͤdigst zugestenden rwoorden: so werden diejent⸗ 
ger, welche an den?!lden aeg uͤndete Ferdernugen zu hab u vergernen, bierdurch vordtladen, 
bor dem Kriegs zeticht des boch otl. Garde Grenadler: Remts. in bemn auf Donner stag den 
28tin Jan. d. J. ang setzen Terun, personlich oder durch bin aͤnalich Bevollmaͤchttigte geltend 
Iun mochenals widrigenfalls zu gewaͤrtigen, daß fie dadier vicht weiter geboͤrt, sonkern da⸗ 
mit abgewiecsen werden sollen. Cantonement Boreich, ohnwel Rheinfels, den zoten May 1792. 
wn v von Biesenrodt 
Beneral Lieut u. Commandeur des hl. Garde Grenadier⸗Rgents. 
O. S. Strube, Aud⸗ 
6)
	        
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