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Vorladungen der Glaubiger. 24. Stůück.
3) Jovann Jacob und Johann Henrich Traͤger von Berndshausen, Freyherrl. Rledeselschen Ge⸗
richts, sind vor vielen Jahren in die Frembe gegangen, und haben die ganze Zeit nichts von
ihrem Aufeunthalt hoͤren lassen. Ihre naͤchste Vecwandte haben daher nasgesuch:, das sub cu-
ratela flehende und sich auf 111 Rthlr. 24 ulb. 103 Hir. belaufenbe Vermoͤgen ihnen gegen
Caution aus zuhaͤndigen. Es werden daher ernannte Traͤger oder deren allenfalsige Leibeterben
hiermit oͤffeutlich vorgeladen, binnen Ttel Jahr sich vor hiesigem Gerichte ein zufinden, und fich
zu dem Vermoͤgen behoͤrig zu legitimiren, widrigenfalls aber sich zu gewärtigen, daß dem Su⸗
chen deferiret, und das Vermoͤgen gegen Caution an die naͤchsten Verwandten ausgehaͤndigen
werde. Ersrode den 19. May 17903.
Sreyherrl. Riedesel. Samt⸗Gericht. J. 8. Sunck.
Vorladungen der Glaubiger.
) Gegen die varhinnige ohnlaͤngst berstorbene Besitzer der herrschaftlichen Erbleihmuͤhle zu Bereite⸗
uau Justus und Chrifiian Sinning Vater und Sohn, haben sich seit einiger Zeit so viele Glaubiger
angegeben, daß man noͤthig findet, eine gruͤndliche Untersuchung deren Vermoͤgens gegen den Schul⸗
denbestand vorzunehmen. Da nun hierzu im Termin auf Mitwochen den igten kuͤnftigen Mo⸗
nats Julius l. J. von Amtswegen augesezt worden; so werden deren saͤmtliche so bekannt als uu⸗
bekannte Glaubiger vorgeladen, ihre Schuldforderungen und allenfalsige sonkige Anspruͤche mit al⸗
len dazu gehoͤrigen Beweißmitteln, in jenem Termin Morgens fruͤh 8 Uhr, auf hiesiger Amtsstube
— anzugeben, widrigenfalls aber zu gewaͤrtigen, daß Le damit nicht weiter gehoͤret, son⸗
dern von der vorbemeldeten Verlassenschaft gaͤnzlich ausgeschlossen werden soßgen. Melsungen den
1rten May 1793.Aus dasigem Suͤrstl. Justizamt. Sriedrich Wollrad Burchardi.
2) Es sind gegen den hiesigen Buͤrzer und Schiffer Johann Werner Kothe dem aͤltern, wegen
seiner bis erigen uͤbelen Wirthschaft und contrahirten vielen Schulden, so beg'aubte Anzeigen
bey Fuͤrstl. Stadtgericht dahler geschehen daß man zur gruͤnblichen Untersuchung dessen Schul⸗
den gegen den Vermoͤgegsbestand einen Termin auf Diensttag den 24ten Jul. l. J, auberaumen
muͤsfen. Alle diejenize, welche demnach an diesem Kotse Forderungen oder Ansprache, aus
welchem Grund es wolle, zu machen vermeynen, werden aufgeforbert solche in dem vorbemeldeten
Termin, Morgens fruͤh zühr, auf hiesiger Stadtgerichtsstube zu Protokoll rechtlich au⸗ und aus⸗
zufuͤhren die Zuruͤckbleibende hingegen zu gewaͤrtigen, daß damit gaͤnzlich praͤclueirt werden
sollen. Melsungen den i2ten Mav 17903.. 8
Sßuͤrstl. Hess. Stadtgericht alda. Burchardi. Werner.
3) Es hat Anva Catharina, George Muͤllers Witwe zu Halnebach in ibren Witwenstans, so
oiei Schulden gemacht, daß uͤber solche der Concurs erkannt werden muͤssen. Saͤmtliche Ere⸗
diloren werden daher edictaliter zu dem auf Donnerstag den 14en Jun. d. J. bestimten Ter⸗
min verabliadet, um ihre Forderungen anzuzeigen, und zu bezruͤnden, oder aber zu erwarten,
daß fie hierraͤchst davon gaͤn zlich ausgeschiossen werden. Spargenberg ben 14den May 1792.
8. 5. Justiz-Amt das. Wangemann.
) Der Johann Henrich Kniep und dessen Ebefrau Anna Christina geh. Hartmann zu Guxdagen,
so biele Schulden contrahiret, daß es noͤthig ist, eine desfa sige Untersuchung gegen deren
Vermogensbestand in dem bierzu auf Mitwochen den gten kuͤnstizen Monats Jul l. J. von
Amtswegen anberaumten Termin vorzunebmen; welches allen nud jeden Knierpischen Glaubi⸗
gern, oder die sonstige Anspruͤche an denselben zu machen vermeynen, zu dem Eunde hilermit
Laannt gemacht wird, daß sie sich alsdann Morgens fruͤh 8 Uhr. auf hiesiger Amtsftube ganz
nfebibar einfiaden, und ihre allenfalsige rechtliche Nothdurft vob staͤndiag wahren, widrigen⸗
falis aber der gaͤnzlichen Praͤclusion von diesem Debstwesen obne alle Nachsicht gewaͤrtigen sollen.
Melsungen den 120en May 1792. S. 5. Amt allda. Sriedrich Wollrad Nueart
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