Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

Jumius. 
Verpachtungen. 
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nes daran habenden Rechts, ad Protokollum verhandlen, und hat der Melsstbledende sodaun 
dem Befinden nach, der Adndication zu gewaͤrt:gen. Gudensderg den pn —— 
J. P. Vieter. 
16) Es sollen von An:tswegen ausgellagter Schalden halber womlt Johannes Kohlhanse zu Loh⸗ 
na, dem Schutzzuden Marum Meyer daselbst verhaftet ist, nachfolgende dem Schuldner zustaͤndige 
Gauͤther, als: 1), ein Haus und Hofreyde ist ein Ackersitz, hiervon wirb abgegeben in hiesige Fuͤr st⸗ 
iche Renterey jaͤhrlich 1 Rauchhuhn, 6 Hlr. Hofschillinz, z Eher und ein Fastnachts⸗Huhn 
nach Elfere hausen, und 2) eine Gemeinde⸗Natzung in Termino Licitationis Dienstag den 7ten 
Ungusi d. J. an den Meistbietenden verkauft werden; Wer unn sothane Guͤther zu kaufen Lust hat, 
eder daran sonst eine gegruͤndete Ansprache zu haden vermeinet, hat fich is præfixo des Morgens 
d Uhr auf hiefiger Amtsftude einzusinden, seine allenthalbige Fkothdurft dey Verlust seines dar⸗ 
an habenden Rechts ad Protocellum zu verhandeln und der Meistbietende sodann dem Befinden 
nach, der AÄAdjudication zu gewaͤrtigen. Gudensberg den 23ten May 1792. P S. vietor. 
17) Nach zusor bey Fuͤrficher Reglerung ausgewuͤrlten decreto alieaandi soll anf Aufuchen der 
Aber des verstorbenen Professoris Medicinæ, Doct. Bottger Kinder bestellten Vormundschaft 
Kraft mir dierunter beschehenen Auftrags der vor dem Weissensteinerthor an der Straße zwischen 
— Sartorius und dem Gaͤrtner Fingerling belegene, ohngefehr zwey Acker haltende, 
mit einer lebendigen Hecke umgeben, einem Haͤuschen versehen, und guten Obstbaͤumen besetzte 
Barten, weichen bieher der Weinhaͤndler Friede in der Xiethe gehabt, Mitwochen den 20ten 
Fun. oͤffentlich versteigert werden. Kaufluftige koͤnnen sich daher an diesem Tage zu gewoͤhnlicher 
Gerichtszeit auf Fuͤrstlicher Reglerung einfinden, ihr Gebot in Kassa⸗Wehrung zu Protocoll 
thun, und bey dessen Annehmlichkeit des alsbalbigen Zuschlags gewaͤrtigen, wobey uͤbrigens 
zur Nachricht dlent, daß zZtel der Kaufgelder vor der Hand zum Besten der beyden juͤngsten 
Voͤttgerschen Kinder, gegen gerichtliche Sicherheit als ein zinsbar Kapital stehen bleiben koͤn⸗ 
nen. GCEaffel den 26ten May 1792. 7 . W. Roͤppell, Regs. Secretar. 
13) Auf Instanz des Syndici des ritterschaftl. Stifts Kauffungen, soll des Andreas Wagner zu 
Hieberkanffungen nachbemeldte Grundstuͤcke, als: 1) Hufe Land am Michel Althans, und 
2) J Hufe am Henrich Wagner gelegen, ex osfeio an ben Meistbletenden oͤffentlich verkauft 
Verden. Wer nan darauf dieten will, der kan sich in dem auf den zoten Jul. ein fuͤr allemahl 
bestimmten Verlaufs⸗Termin, auf Fuͤrstl. Landgericht angeben. Caffel den aten May 1792. 
Verpacht⸗ und Vererbleihungen. 
H Die zu Petritag kuͤnftlgen Jahrs in Pacht vacant werdende herrschaftliche Vorwerksguͤther, 
sollen auf Befehi Hochfürßlicher Ober⸗ Reuth⸗Kammer vom 26ten Maͤrz d J. Nr. 3409. an⸗ 
derweil an den Meiftbietenden verpachtet, und Montag den igten Jun. d. J. ein Licitatlons⸗ 
Termin von mir abgehalten werden; welches des Endes hierdurch bekannt gemacht wird, da⸗ 
mit diepenige, welche zu Uebernehmung dieser Pacht Lust haben, sich gedachten Tages, des 
Vormittags in hiesiger Fuͤrstl. Rentherey einfinden, und vbrig“ eitliche Attestate, daß sie der 
caudw riyschaft lundig, und wenigstens 400 Rthlr. bypotdekarische Cautien zu leisten im 
Stande feyen, ohne welche Legitimation niemand zir Licitation gelaffen wird, provuclren, 
nach Vernehmung der Pachteonditionen ihre Erklaͤrunz ad Protocollum thun, und nad zuvor 
eingeholter Approdation von Hochfuͤrstl. Ober: Renth Kammer, der plus Licitans, dem Befin den 
nach ves Zefchiags gewaͤrtigt seyn moͤge. Gudensberg den 6 May 1792.. A. Truͤmper. 
ed Nachdem zu Petritag des zukuͤnftigen 1793sten Jahres die Pachtzeit des bisher an den Ein⸗ 
wohner Johannes Alimeroth zu Lispenhaufen verpachtet gewesenes Haͤlfte, des ehemahls von Trot⸗ 
ischen, min denStuͤckradtischen Herrn Lehus: Interessenten zustaͤndigen frey Adelichen im Ritter⸗ 
schaͤftlichen Steuerstock verhaltenen Lehnguths zu Lisperhansen bestehend:? 1) in einem raͤumlichen 
aAnd wohl gebancun Wohnhaus, nebst darzu gehoͤrigen Scheuren, Stallungen nud Garten, anch
	        
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