Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

1 
n 
n 
*2 
2 
3 
4 
9 
May 
5 
gegen? als zu gewaͤrtigen haben sollen, daß ihr Verwoͤgen, wann sie das 26te Jahr zuruͤck ge⸗ 
legt, denen naͤchsten Anverwandten reradsolget werben solle. 
1) Alle diejenige, welche an der Verlassenschaft der Marthen Elisabeth Kilianin von Altenbauna, 
es sey aus welchem Grund es wolle, Anspruch zu haden vermeynen, werden hierdurch ein vor 
allemahl vorgeladen, solches in dem auf den 2ten August d. J. anberahmten Termin, sogewiß 
zu begruͤnden, als fie ansonsten dawit weiters vicht zehoͤrt, sondern mit ihren Anspruͤchen 
zZaͤnzuch abgewiesen werden sollen. Cassel den zoten April 1792. 
Luͤrstl. Zess. Landgericht dahier. 
2) Nachdem in des hlesigen Buͤrgers und Tuchmachermelsters Grorge Kirschner Debitsache, bie 
persuchte Guͤte nicht statt gefunden hdat; so ist bey dem das Vermoͤgen ansehn'ich uͤbersteigen⸗ 
den Echuldenbestandes, der Concurs⸗ Proceß foͤrmlich erkannt worden. Alle und jede, welche 
also an ersagtem Kirschner gegruͤndete Forderungen zu haben vermeynen, werden hierdurch zu 
dem Ende ffentlich vorgeladen, daß sie in dem auf Donners!ag den 7ten Jun. naͤchstkuͤnftig 
bestimmten Termin, des Rorgens um 9 Uhr, in Pe:son, oder durch genugsam Bevollmaͤchtigte 
auf hiesiger Raihsstube erscheinen, und ihre Forderus gen gegen den zu bestellenden Contradictor 
gehoͤrig begruͤnden, der oaber der Ausschliesung gewaͤrrigen muͤssen. Vanh Icn 19ten/ April 
17920 essler. p 
— hat der im hochloͤblichen Regiment Garde gestandene Premier-Lieutenant von Rieger 
auf unterthaͤnigstes Nachsuchen den gebetenen Abschied erhalten. Wer an demselben eine ge⸗ 
gruͤndete Schuidforderung zu baben vermeynt, wird hierburch vorgeladen, solche in dem ange⸗ 
fezten Liqui dations-⸗Termin, Dienstag den 29ten dieses Monars, vor unten genanntem Kriegé⸗ 
Fericht anzugeben, und geboͤrig zu liquidiren, ober zu gewaͤrtigen, damit ausgeschlossen zu 
werden. Cassel am 8ten May 1792. S. 5 Kriegsgericht des hochloͤbl. Regmts Garde. 
s.C. von Benning, 
Oberster und Commandeur. C. Bauer, Auditeur. 
M Des ohnlaͤngst verstorbenen Caspar Hamers zu Kirchheim hinterlassene Witwe, und die, uͤber 
de minderjaͤhrige Kinder von Amtswegen bestellte Vormuͤnder, haben gerichtlich erklaͤret, daß sie 
den Rachlaß des Defuncti, wegen mehrerer, Arauf haften sollender, noch zur Zeit unbekannter 
Schulden audersten nicht, aAls cum beneñeio iegis & inventarii antreten koͤnnten, und mithin, zu 
Berichtigung des lezteren um die offentliche Vorladung aller Glaubiger geziemend gebethen. Gleich⸗ 
vie man min diesem Suchen Statt zu thun kein Bedenken gefunden; so werden hiermit alle dieje⸗ 
ngen, welche an des ersagten Caspar Hamers Verlassenschaft einige gegruͤndete Forderungen, oder 
Auͤspruͤche ex quoeunque capite zu haben vermeynen moͤchten, aufgefordert, selbige in dem, ad 
liquidandum eredita auf Mittwochs den zosten dieses anberaumten Termin, unter Vorlegung derer 
hieruͤber allenfals in Haͤnden habenden Urkunden. bep allhiesigem Amte anzuzeigen; in dessen Ent— 
stehung aber zu gewaͤrtigen, daß auf keine, effluxo hoc termino vorgebracht werdende Auspruͤche 
Ruͤckficht genommen, sondern die Zuruͤckbleibende damit weiter nicht gehoͤret werden sollen. Nieder⸗ 
aula am iĩ. May 1792. Aus Suͤrstl. Justiz- Amt allda. Heuser, Dr. 
5) Alle diejenigen, welche an des vor kurzem allhier verstorbenen Schutziuden Hesse Salomon Nach⸗ 
laß, einige gegruͤndete Anspruͤche zu haben vermeynen, werden hiermit edictaliter vorgeladen, im 
Termin Domnerstag den s5ten Jul. vor hiesi rem Gerichte zu erscheinen, und ihre Forderungen zu 
liquidiren oder zu gewaͤrtigen, daß sie damit nicht weiter gehoͤrt werden. Harmuthsachsen den 
2ten May 1792. Adel. Hundelshausisches Gericht das. Ormar. 
6) Es hat Anna Eatharina, George Muͤllers Witwe z0 Hainebach in bren Witwenstand, so 
biei Schulden gemacht, daß uͤber solche der Concurs erkannt werden muͤssen. Saͤmtliche Cre⸗ 
ditoren werden daher edictaliter zu dem auf Feprerera⸗ den 14ten Jun, d. J. bestimten Ter⸗ 
4442 min 
Vorladungen der Glaubiger.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.