Berkauf von Grundstlickn
20. Stůüct.
Vertkrag einzugehen nicht gerathener finden solten, ganz unvermedlich ist; So werben gille
diejenige, welche an gedachten Johannes Heuser und dessen Ehefrau Au⸗ und Zusprüche zu
haben verneynen, fie seyen dem Umte bereits bekannt oder nmicht, biermit ein fsir allemahl vor⸗
geladen, daß sie sogewiß im Termin auf Donnerstag den 7ten Jun. eeee bestimmt,
vbor Amt dahier, eutweder in Person oder durch genugsame Bevorraͤchtigte erscheinen, und sich
auf den vorzulegenden Erlaß- Vertrag bestimmt erklaͤren, in Entstehung ber Gaͤte aber, sofort
jhre Forderungen gehoͤrig liquidiren sollen; Als widrigenfalls sich zu gewaͤrtigen haben, daß die
mehrere Stimmen der sich einfindenden, nemlich'pro quantitate debiti zum pacto remisioriotur
Conehident angenommen, die Zuruͤckbleibende aber mit ihrer Nothdurft praͤclndiret und von
gegenwaͤrtiger Masse gaͤnzlich ab⸗ und zuruͤck gewiesen werden. Rauschenberg am zten May
iI. . . uͤrstl. zess. Justiz Amt das. J. . Stippius
7) Es hat der gewesene Weinschenk und Zollerheber Justus Wacker zu Neumorschen einen ftarken
Zollreceß, von etwa 324 Rthlr. gemacht* und soll folcher nunmehr durch Execution beigelrieben
werden. Weil derselbe nun außerdem noch viele Schulden gemacht hat, und es noͤthig ist, daß
diese liquidirt werden, so werden dessen saͤmtliche Creditoren zu dem Ende edictaliter hiermlt vor—
geladen, um in dem dazu auf Donnerstag den 7ten Jun. d. J. bestimmten Termin vor Amt zu
erscheinen, ibre Forderungen bay Strafe der hiernaͤchstigen Abweisung gehdrig anzuzeigen und zu
liquidiren. Außerdem wird nachrichtlich bekannt gemacht, wie das Vermoͤgen so gering, daß die
von der Ehefrau⸗bereits liquidirte Illaten nebst dem Zollreceß bey welten nicht bezahlt werden
zoͤnnen, auch geschieht zugleich dessen Schuldnern hiermit die Auflage, daß niemand bey Strafe
doppelter Zablůng nicht andres Zahlung leiste, als an den des Endes in dieser Debite Sache bereitẽ
bestellten Curator bonoxrum. Spangenberg den zten May 17203..
Suͤrstl. Sess. Justizamt das. Wangemann.
13) Es hat der Kauf⸗ und Handelsmann Biedenkap d. juͤng. selnen nahgelegenen Eggarten vor
öem Weserthor, um eine gewisse Suwmme Geld verkauft: wer was deran zu praͤtendiren hat
oder Naͤherkaͤufer zu seyn glaubt, der wolle sich Zeit Rechtens melden.
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Verkauf von Grundstuͤfen.
Es sollen, von Amtswegen ausgeklagter Schulden halber, womit Johann George Stießel⸗ zqu
Ober ⸗ Vorschuͤtz, dem Schutzjuden Ruben Moses zu Fritzlar verhaftet ist, in Termino Licitaͤtienis
Donnerstag den 7ten Junius d. J. nachfolgende dem Schuldner zustaͤndige Guͤther, als: 1) Haus
und Hofreyde, zwischen Hermann Sundheim und Johannes Hosbach gelegen; 2) Hufe Laud,
gnaͤdigster Herrschaft zinsbar, aber dienst⸗ und zehndfrey ist, darinnen gehoͤren uͤberhaupt
183 Ack. 51 Rut. Land und Wiesen, davon wird —B gnaͤdigster Herrschaft jaͤhrlich an Zins
Easselmaaß, 2Vrtl. 143 Mtz. Korn/ 2Vrtl. 145 Mtz. Hafer, 2 Alb.6 Hlr. Wiesenzins, und
aRchl. 7 Alb. Lehngeld, auf jeden Fall; 3) noch Sternfeldische Hufe Land, welche graͤdigster
Herrschaft dienste dem Stift Fritzlar aber, welche demselben verschrieben, zins⸗ und mit dem iten
Gebund zehndbar ist, darinn gehoͤren uͤberhaupt 163 Ack. 3 Rut. Land und Wiesen, davon wird
abgegeben, gnaͤdigster Herrschaft an Dienst⸗-Frucht jaͤhrlich Casselmaaß 95 Mtz. Korn und 1 Vrtk
243 Rtz. Hafer, dem Stift zu Fritzlar jaͤhrlich an Zins Casselmaaß, so demselben verschrieben,
1Vrtl. 15 Mtz. Korn, 1Vrtl. 15 Mtz. Hafer, 3 Rthlr. 16 Alb. Lehngeld und Gebuͤhr der Witwe
oon Sterũufeld auf jeden Fall; 4) 3 Hufe Land, so gnaͤdigster Herrschaft dienst- dem Stift zu
Fritzlar aber zins⸗ und mit dem 11ten Gebund zehndbar ist, darinnen gehoͤren uͤberhaupt 26 3Ack.
Rut. Land und Wiesen, hiervon wird abgegeben, gnaͤdigster Herrschaft jaͤhrlich Dienst⸗Frucht
— 95 Mtz. Korn, 1 Vrtl. 25 Mtz. Hafer, dem Süft zu Fritzlar jaͤhrlich an Zins 1 Vril.
T0 Mtz . Korn, i Vrtl. 104 Mtz. Hater; 5) Hufe Land, so gnaͤdigster Herrschaft dienst· dem
Stift Fritzlar aber zins⸗ und mit dem 11den Gebund zehndbar ist, darinn gehoͤren 7
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