Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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de Vergleicht⸗Vorschlaͤge vernehmen zu lassenz wvonzere sollen dieselden nicht weiter de⸗ 
mit gehoͤrt, sondern mit ihren eiwaigen Forderungen gaͤnzlich von diesem Liquidatisnd:Geschaͤf⸗ 
je praͤcludirt werden. Felsberg am ibten April 179. 
J Zurgermeister und Raih daseibst. In sdem. Quentin, Aernarius. 
12) Alle diejenige, so an dem im hochl. Leib· Dragoner⸗ Regiment gestandenen und versterbenen 
Tompagnie⸗ —D Blum rechtsgegruͤndete Forderungen haben, werden hierdurch ein fuͤr alle⸗ 
mal vorgeladen, in dem auf ieee en gten Jimus d. J. anberaumten Termin dahier vor dem 
Kriegs· Gericht entweder in Person oder durch hinlaͤngliche ——— erscheinen, und ihrs 
twalge Forderungen gehoͤrig zu begruͤnden, oder widrigenfalls zu * rugen, daß sie daier nicht 
weiter gehoͤret, sondern praͤcludirt werden. Homberg den 10ten April 17923. 
Treusch von Buttlar, 
Den. Lienut. J. G. Zinn, Auditenr. 
19) Nachdem sich wider den albler vor lurzew verstorbenen Undreas Quix, gewesenen 
Hausknecht im Gasthaus zum Stralfund einige Glaͤubiger gemeldet haben, und es erforderlich 
sehn win, dessen Schuldenzustand zu erforschen: Als werden hiemit alle und jede, welche an 
gedachtem Andreas Qux Ferderungen zu haben vermeynen, ein vor allemal aufgefordert und 
dorgeiaden, daß sie in dem auf Dienstag ben 19ten Junius peremtorie praͤfigirtem Termin vor 
diefigem Stadtgericht zu fruͤher gewoͤhnucher Gerichtszeit erscheinen, ihre Forderungen ange⸗ 
den degruͤnden, und darauf rechtliches Erkenntniß, in Entstehung dessen aber sie erwarten 
früen, daß sie dahier nicht weiter gehoͤrt fondern der undetraͤch tliche Nachlaß denen Quizi⸗ 
schen Intestat⸗ Erben aukgeantwortet werden wird. Cassel den 27ten April 1792 — 
J— MDurgermeister und Rath daselbst. 
14) Zu Untersuchuug des Schulbenzustandes des ausgetretenen hiesigen Buͤrgers und Hnthma⸗ 
chermeisters Eobanus Koͤhler ist peremtorischer Termin auf Freytag den 22ten Junkus ande⸗ 
raumt worden. Demnach werden hiemit alle und jede, welche an demselben gegruͤndete For⸗ 
derungen machen zu koͤnnen vermeynen, ein und vor allemabl aufgefordert und vorgeladen, daß 
fie am bestimten Tage vor hlesigem Stadtgericht zu fruͤher gewoͤhnlicher Gerichte zeit erschel⸗ 
nen, ihre Forderungen nicht nur angeden und begruͤnden, son dern auch fich destimmt erklaͤren 
sollen, wie sie sich um die geringe Wasse, von deren Bestand fich ein jeder in præßao informixen 
fann, zu vereinigen gedenken. In Entstehung bdessen aber sie zu erwarten haͤben, daß fie bev 
diesen Verfahren nicht weiter gehoͤrt, und auͤberall erlaunt werden wird W. N.Cassel den 
27ten April 1798. V Burgermeister und Rath daseibst. 
15) Bey der uͤber des allhier verstorbenen Johann Henrich Vaupels vorgenommenen Vermoͤgens ⸗ 
Untersuchung haben sich so viele Schulden entdeckt, daß solche das Vermoͤgen uͤbersteigen, und des⸗ 
falls die aͤber die Vaupelischen Kinder bestellten Vormuͤnder, Namens ihrer Curanden, von der 
baͤterlichen Erbschaft abgestanden sind. Da nun hierauf der foͤrmliche Concurs erkannt, und zum 
kiquidiren Termin auf Montag den 2iten d· M. anberaumt worden ist; so werden saͤmtliche des 
Johann Henrich Vanpels bekannte und Anbekannte Glaubiger oͤffentlich hierdurch vorgeladen, in 
besagtein Termin Morgens 8 Uhr, vor Gericht allhier zu erscheinen, ihre Forderungen gegen den 
bestellten Contradietor zu Protokoll anznzeigen und zugleich gesezlich zu begruͤnden, widrigenfalls 
die Zuruͤckblebenden von diefem Concurs abgewiesen werden sollen. Frielingen gmm zten May 1790. 
Lange. — 
16) Da sich bey dem versuchten und zum Theil vollzogenen oͤffentlichen Verkauf eentgen Im⸗ 
mobdil⸗ und Mobil-⸗Vermoͤgensstuͤcke, welche der hiesige Buͤrger und Schuhmacher Jobannes 
Heuser und bessen Ehefrau einen koörmlichen Concurs⸗Proceß zu vermeyden, zu Tilgung ihrer 
FS Schulden vorhin offeriret, zu Tage gelegt, daß ein Defect von circa 150 Rtihlr. 
rantf. Wehrung vorbanden den auch der vorhin von Deditoren reservirte am biefigen 
Siadt⸗Tesch gelegene Baum⸗ Grase⸗ und Gewuͤße Garten das einzige noch uͤbrige Grundftüd 
nicht ganz ersetgen duͤrfte, mithin der Concurs — fals sich die Glaudigere einen e 
3 WMWer⸗ 
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