Verkauf von Grundstuͤcken⸗
18. Stuüdt.
Guͤther zu kaufen Lust hat, oder daran sonst eine gegruͤndete Ansprache zu haben vermeynet, kan
fich in preßxo des Morgens 9 Uhr, auf hiesiger Anmtsstube einfinden, seine aͤllenthalbige Nothdurft
bey Veilust seines daran habenden Rechts ad Protokoum verhandlen, und hat der Meisibiesende
sodann, dem Befinden nach, der Adiudication zu gewaͤrtigen. Gudensberg den 23ten Maͤrz 1792
W S. P. Vietor.
2) Demnach in Gemaͤßheit eines von Hochfuͤrstl. Regierung dieserhalb erhaltenen Auftrags zum
offentlich jedoch freiwilligen Verkauf nachbemeldter dem Hrn. Pfarrer Krause von Ehlen hinterlasse⸗
hen Erben zustaͤndiger, in der Wolffsanger Terminey gelegener Grundstuͤcke, uemlich: 1) 33 Ack.
Wiese oberhalb dem Phasanhof; 2) 30ck. Land auf dem Bruch; 3) 1 Ack. bey der aiten Wunsch⸗—
Bleiche gelegen, davon der Landhereuter Berner uͤberhaupt das Gegentheil hat, Terminus Licitatio⸗
nis auf den 1aten Jun. schierskuͤnftig ein fuͤr allewal anberahmt worden, so wird solches, und
daß mit dem bereits darauf geschehenen Gebot der z00 Rthlr. der Anfang zum Bieten gemacht
werden wird, hierdurch bekannt gemacht. Cassel den 24ten Maͤrz izd8. —
.. — .. Kuͤrstl. Hess. Landgericht dahier.
Es sollen auf Gefahr und Kosten des pluslicitantis Henrich Beier von Ehlen, dessen, am
23ten Januar 1788 adjudicirt erhalten 5 Hufe Land, auch Ack. Triesch am Eisenacker, ander⸗
waͤrts ex officio meistbietend verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in dem
auf den 12ten Jun. schierskuͤnftig, ein fuͤr allemahl bestimten Verkaufs-Termin, auf Fuͤrstl.
Landgericht angeben. Cassel den 29ten Maͤrz 1792.
H Auf Instanz des Hochadelichen Stifts zu Oberkaufungen, sollen folgende dem Jobann
George Koͤrber zu Schnelrode zugehoͤrige Immohilten, als: 1) ein Wohnbaus, Hofreide und
Stallung, an Henrich Noͤding gelegen; 2) einen Garten und Baustaͤtte dabey, und 3) Iel
Theil Keudels Hufen⸗Guͤther, Schuldenhalber oͤffentlich und an den Meistbietenden gegen baare
Zahlung verkauft werden. Diejenigen nun, welche Lust haben gedechte Immobilien zu kau⸗
fen, koͤnnen sich in Termino Licitationis, Donnerstag den 21ten Jun. d. J. Vormittags 9 Uhr,
Spongenberg den aten April 1793 .XKäaͤrstl. Hess. Amt das. Wangemann-
5) Auf das von Johann Peter Liphard in Epterode hinterlaffene, daselbst an Samuel NMuͤller
gesegene Wohnhaus nebst Zubeboͤr; sodann 14 Ack. 11 Rut. Wiesen, am Bruch, und Ack.
Ruůt. Land daran, sind 201 Rihlr. geboten, und von Burgermeister und Rath in Großallme—
rede ist erklaͤret worden, dieses Gebot in einem anderweit anzuberaumenden Licifatiens- Ter⸗
min zu erhoͤhen. Es wird demnach ein solcher Termin nochmals und zwar auf Mitwochen den
27ten Jun. d. J. anher in das Kloster Wilhelmi anberaumt, in welchem der Meistbietende ohn⸗
fchlbar des Zuschlags zu gewaͤrtigen hat. Witzendausen am irten April i7982. *
— . Von vogtey Ruͤckerode Gerichtswegen. Pluͤncke.
5) Es soll eine vlertel Hufe Land, so Johannes Bock und dessen Ehefrau in Trocken. Erfurth
zusteht, und nach Falckenberg zinsbar ist, in Termino Licitationis auf den 2iten Jun. l. J.
bey biesigem Fuͤrstl. Amte, an den Meistbietenden Schulderhalber verdauft werden. Es wirb
alfo dieses hierdurch oͤffentlich bekaunt gemacht, damit diejenige, welche diese J Hufe zu kau⸗
fen gesonnen, oder sonst rechtliche Anspruͤche daran zu heben vermeynen, in vorbdesagten Ter⸗
min erscheinen, und ibr Zeboi thun, oder rechiliche Nothdurft soovrsteilen, der Weitbietende
aber des Zuschlags gewaͤrtigen moͤge. Borcken den hten April 17953.
. . bSuͤrstl. Sess. Justiz⸗-Amt hierselbst. C. 5. Guͤnther.
7) Ausgellagter Schuldenhalber, sol die, dem Joh. George Duͤster zu enusen zusiaͤndige
5 Huse Land, sogenanntes Christian Figgen Guth, in 1133 Acker 51 Rut. bestehend, so dem
Hospital zu Grebenstein heuerbar, in Termino den 14ten May, an den Meistbietenden oͤffentlich
vertkauft werden. Diejenigen nun, welche sothane JHufe zu erffehen gesonnen, oder recht liche
Anspruͤche darau zu machen vermeynen, koͤnnen sich in besagter Tagefarth vor hiesigem Fuͤrfil.
Justiz⸗ Amt, Morgens 9 Uhr angeben, ihre Gebote thun, und resp, Nothdurft ad Protocol—
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