Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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April. 
Vorladungen der Glaubiger⸗ 
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solche in sothanem Termin, Vormittags vron 8 dis 11 Uhr, bey allbiesigem Justiz ⸗ Amt, uuter 
Vorleguung derer, hieruͤder allenfals in Haͤnden habenben Verbriefungen, ad Prorocollum anzu⸗ 
Jeigen, und sich auf die, ihnen bekannt gemacht werdende Vergleiche⸗Vorschlaͤge zu erklaͤren,, 
in dessen Entstedung aber zu gewaͤrtigen, daß auf ihre, in præfixo nicht liguidirt werdende For⸗ 
berungen auch keine weltere Ruͤcksicht genommen, sondern sie von der dahiesigen Vermoͤgens⸗ 
Maffe gaͤnzlich ausgeschlossen werden. Holzbeim den 4ten April 170u3. Geuser, Dr. 
3) In dem aüͤber das Vermoͤgen des ohnlaͤngst dahier verstorbenen Buͤrgers und Wollentuch⸗ 
machers Martin Roͤß bey biesigem Stadtgertcht noch rechts haͤngigen Concurs⸗Proceß, ist das 
Liquidationegeschaͤfte beendigt, auch die vorlaͤufige Collocation ordaungsmaͤßig abgefaßt, und 
zehortgen Orts affigirt worden. Da nun zugleich zur Bestreiiung der Vorzugsrechte unter de⸗ 
en vorlaͤnfig colbeirten Glaubigern ein Termin auf Freytag den 25ten kuͤnftigen Monats May 
j. J. anberaumt worden; So werden saͤmtliche vorbemeldete Roͤßische Glaubiger hiermit bey 
Strafe der Abweisung und resp. einseitigen Verfahrens aufgefordert, ihre etwaige Vorzugs⸗ 
ee snen Terinin, gorg ens fruhes udr auf hie iger Rathsstube, entweder selbst odet 
dnrch hinlaͤnguich Bebollmaͤchtigte ohne weiteren Schrift wechsel blas muͤndlich zu Protocoll 
borzustellen, und rechtlich zu begruͤnden, im Entstehungsfall aber zu gewaͤrtigen, daß es bey 
der vorbemeldeten vorlaͤufigen Collocatton lediglich gelassen, und hiernach der wuͤrkliche Collo⸗ 
calionsbescheid abgefaßt werde. Melsungen den Joten April 17080. 
Süurstl. Hess. Stadtgericht alda. Burchardi. Werner. 
M In des zu Guxhagen wohndaften Grorge Kistner bey hiesigem Fuͤrstl. Justizamt noch rechts⸗ 
haͤngigen Concurs⸗Proceß, ist nach nunmehro beendigtem Liquidations⸗ Versahren und abge⸗ 
faßten vorlaͤusigen Collocationsbescheid, der Termin zur Bestreitung der einem vor dem andern 
Meitglaubigern etwa noch zustehenden Vorzugsrechte, auf Freytag den 25ten kuͤnftigen Monats 
ah l. J. auf hiesige Amtsstube anberaumt worden. Welches saͤmtlich sich gemeldeten 
Kistnerischen Glaubigern zu dem Behuf hiermit bekannt gemacht wird, damit sie sich alsdann 
fraͤh Morgens 8 Uhr, auf hiefiger Amtéftube einfinden ihre Vorzugsrechte eutweder selbst, 
oder durch genugsame Bevollmaͤchtigte mit allen dazu gehoͤrigen Beweisen, ohne ferneren Schrift⸗ 
wechfel, denen gnaͤbigst emanirten Provincialgesetzen gemaͤß, zu Protokoll geben, und diesem 
vorgaͤngtg die Eroffnung des wirklichen Collocations⸗Bescheids gewaͤrtigen oͤnnen. Melsun⸗ 
gen den aten April 17903. Aus, dasigem Suͤrstl. Justizamt. Burghardi. 
5) In des zu Kehrenbach unlaͤngst verstorbenen Muͤllers Johann George Dunckell bey hiesigem 
Fuͤrsti. Futizamt noch rechts haͤngigen Concurs⸗Sache ist das Liquidationsgeschaͤfte vollstaͤndig 
beendigt, anch der vorlaͤufige Collocations⸗Bescheid wegen, der sich gemeldeten Glaubigern 
gegeben, zugleich aber ein Termin zu Beftreitung der einem vor dem andern Mitglaubiger 
eiwa zuftehenden Vorzugsrechten, auf Freytag den 25ten kuͤnftigen Monats May . J. auf 
hiesige Amtsstube auberaumt worden; Welches saͤmtlich vorbemeldeten Glaubigern zu dem Ende 
hiermit bekannt gemacht wird, damlt Ste in jenem Termin ihre eiwaige Vorzugsrechte muͤnd⸗ 
lͤch ohne Zulafsung eines weiteren Schriftwechsels denen dieserhalb gnaͤdigst ergangenen hoͤch⸗ 
sien landesherrlichen Verordnungen gemaͤß gegen einander zu Protokoll vorstelien, und hier⸗ 
auf weitere rechtliche Erkenntniß erwarten moͤgen. Melsungen den 14ten April 17098.. 
. 8. 9. Justizamt hiers. Burchardi. 
9 Durch Fuͤrstl. Regierungs-Rescript vom 15ten Maͤrz d. J, ist mir der hohe Auftrag ertheilt 
worden, zwischen dem Herrn Hauptmann Wilhelm Friedrich von Berlepsch zu Etzgerode und 
dessen saͤwtliche Creditores die Guͤte zu versuchen. Es werden demnach alle und jede dessen 
Glaubiger hiermit ein fuͤr allemel vorgeladen, Montag den 4ten Jun. d. J. in Halsdorf, Amts 
Rauschenberg, vor der Commission zu erscheinen, uund sich Ie vom gemeinschaftlichen Herrn 
Schulbrer vorzubringende Vergleichs⸗ und Zahlungs Vorschlaͤge zu erklaͤren, oder zu gewaͤrtia 
gen, daß nach der Erklaͤrung des groͤßeren Theils der Erscheinenden was Rechtens versuͤgt werde. 
etter den 6. UApril 1792. Von Commissionswegen. Et. J. C. Theiß. 
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