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Januar.
Vorladungen der Glaubiger.
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quf Fuͤrstlirer Reglerung zu erscheinen, und ihre habende Forderungen, so wie ihr vermelnr⸗
iches Vorzugsreche zu Hrotocoll anzuzelgen; widrigenfalls zu gewaͤrtigen, daß sie hernach
nicht weiter gedoͤrt, sondern nach ersolgter Collocation der —— secundum ordinen
ausgezahlt werden solle. Cassel den 24ten Decd. 170-6.. B. W. Ruͤppel, Vig. Commiil.
5) Auf Instanz der Ereditoren des gewesenen Fuhrmanns Jacob Weisheit zur Struth, hat mir
Fuͤrstl. Regierung committitt, uͤber dessen Vermoͤgen, nach vorher versuchter Guͤte, in Gemaͤs⸗
heit der neueren Üerordaung, den Concurs zu erkennen. Dessen saͤmtliche Crediteres, sie moͤgen
bereits liquidiet haben oder nicht, werden also hlermit verabladet, im Termin den 15ten Maͤrz
vor mir, auf dem hlesigen Ober⸗Amt zu erscheinen, der Untersuchung ihrer Forderungen und
mit Vorlegung des immittelst zu formitenden dstatu⸗ massæ Versuchs eines guͤtlichen Aus kommens,
in dessen Entstehung aber der Sroͤffnung des foͤrmlichen Concurses zu gewaͤrtigen; wobei zu⸗s
gleich bedeutet wird, daß man sich bey Abschliessung eines etwaigen Vergleichs lediglich nach
her Mehrheit der Erscheinenden richten und auf die Zuruͤckbleibende nicht weiter attendiren
werde. Uebrigens haben auch diejenigen, welche Faustpfaͤnder haben nedst hren Forderungen
solche anzuzeigen, bey Verlust derselben. Schmalftalden den 23ten December 179..
Vig Commiss. Faust.
6) Es hat Johannes Schwmitt zu Mengshausen, seine, iu⸗ und vor diesem Orte gelegene Be⸗
sitzungen gegen eine Zugabe von 750 Ritzlr. vertauscht. Da man nun wegen derer dem Amt schon
befandten Echmittischen Schulden und andern vorliegenden Umstaͤnden vor der Verabfolgung
dieses Tauschschillings dessen ganzen Pafsiv⸗Zustand von Amtswegen gruͤndlich zu erforschen
ndthig finder: so werden alle diejenigen, welche an ihm ex quocunque eapite Forderungen zu
haben vermeynen, hierdurch aufgerufen, solche in Termino, Freytags den 27sten Jan. k. J.
bey dem Amte zu Niedernaula auzuzeigen, und alsbald gehoͤrig zu documentiren, oder fich
bey zumessen, wenn sie aus dieser Zugabe nicht befriediget werden oͤnnen. Holzbeim am austen
Decemder 1791. * Aus Luͤrsti. Sess. Justiz ⸗ Amt. Seuser, Dr.
7) Rachdem die Intestat⸗Erben des alhier bloͤdsinnig verstorbenen Candidati juris Johann Bern⸗
hard Grupe, dessen Nachlasseuschaft cum beneficio legis & inventarii angetreten, und mir
barauf von Fuͤrstucher Regierung alhier die Vorladung der Grupischen Crebitoren gnaͤdig aufe
zetragen worden: so werden alle und jede, welche an dem Nachlaß des verstorbenen Candidatl
suris Fohann Bernhard Grupe, gegruͤndete Anspeuͤche und Forderungen zu haden vermeynen,
hiermit peremtorie vorgeladen, iu dem des Ends aaf Mitwochen den 28ten Maͤrz 1792. anbe⸗
raumten Termin auf Fuͤrnilicher Regiervng alhier, Vormittags 10 Uhr, entweder in Person,
oder durch genugsam Bevollmaͤchtigte coram commissione zu erscheinen, ihre Forderungen anzu⸗
zeigen und behorig zu begroͤnden, im Ausbielbungsfall aber zu gewaͤrtigen, daß sie damit nicht
weiter gehoͤret, sondern praͤcludirt werden. Rinseln den 24ten Decemb. 7dn.
Joh. Jac. Lotheißen. Vig. Commiss.
3) Nachdem uͤber das Vermoͤgen des Einwohuer und Ackermanns Johannes Denhardt zu Be⸗
bra der Concurs erkannt und zur Liquidatton der Schulden Termin auf den Iten Februar ange⸗
sezt worden ist: So werben saͤmtliche Creditores hiermit vorgefordert, in —5 vor hie sigent
Fuͤrstl Amte zu erscheinen und ihre Forderungen zu liquidiren, oder zu gewaͤrtigen, daß sie von
der Masse ausgeschlossen werden sollen. Rotenburg den 1Ioten December 1791.
86. 5. R. Rath und Amtmann das. O. S. Gleim.
5) Alle dielenigen, welche an dem Jacob Klein zu Bebra elnige Forderungen haben, muͤssen solche
im Termin ben 25ten Januar vor hiesigem Fuͤrstl. Amte liquidiren und begruͤnden, oder haben
zu gewaͤrrigen, daß sie bey Vertheilung der Masse uͤbergangen werden. Rotenburg den 20ten
December 1791. 8. 5. R. Rath und Amtmann das. O. 8. Gleim.
10) Dewnach sich aus dem uͤber des zu Josbach ohnlaͤngst verstorbenen Johann Henrich Schmidts
Verlassenschaft errichtenen und eingelieferten Inventario zu Tage gelegt, daß die Pafsiva das
Activvermoͤgen uͤbersteigen, die hinderbliebene Witw⸗ auch samt dem bestellten Vormund bonis
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