Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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April. 
Vorladungen der Glaubiger⸗ 
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ne⸗ 
zter, 
) Alle diejenige, so an der Verlassenschast des hler verstorbenen Commerzien-Assessor Wiscke⸗ 
manns Anspruͤche zu haben vermeynen, werden biermit ebietaltter vorgeladen, im Termin den 
14ten May d. J. ihre Forderung zu lquidiren; da auf durch guͤtlichen Vergleich, voder den 
Weg Rechtens, nach Verhältniß der Masse ihre Befriedigung zu erwärten. Aulendorf den 25ten 
Maͤrz 1792. v. Bagen. Vig. Commiss. 
) Durch Luͤrstl. Regierungs⸗Nescript vom 1ten Maͤrz d. J. ist mir der hohe Auftrag ertheilt 
worden, zwischen dem Herrn Kauptmmann Wildelm Freiebrich von Berlepsch zu Etzgerode und 
dessen saͤmtliche Creditores die Guͤte zu versuchen. Es werden demnach alle und jede dessen 
Blaubiger hiermit ein fuͤr alleinal vorgeladen, Montag den 4ten Jun. d. J. in Helsdorf, Amts 
Ranschenberg, vor der Commission zu erscheinen, und sich auf die vom gemeinschaftlichen Herru 
Schuldner vorzubringende Vergleichss- und Zahlungs Vorschlaͤge zu erklaͤren, oder zu gewaͤrti⸗ 
gen, daß nach der Erklaͤrung des groͤßeren Theils der Erscheinenden was Rechtens versuͤat werde. 
Wetter den 6. April 1792. Von Commissionswegen. Lt. J. C. Theiß. 
7) Nach untersuchtem Statu activorum & passivorum, hat sich ergeben, daß die Schul⸗ 
denlast des hiesigen Cenductor Schaͤfers, dessen Vermoͤgen uͤberstelgt, dahero ein Concursus 
Creditorum ohnvermeibdlich; ad liquidancum eredita sowohl, als auch zum Versuch der Guͤte, 
ist Termin auf Montag den 2zten Apriled. J. dahier anberaumt werden. Alle und jede Ere— 
zitores, welche an ersagtem Conductor Michael Schaͤfer und dessen Vermoͤgen gegruͤndete An⸗ 
spruͤche zu haben verneynen, werden hiermit vorgeladen, um idre Forderungen so gewiß zu 
iquidiren, und auf die Guͤte sich zu erklaͤren, als gewiß, im Außenbleibensfall, der Præclusion 
bon diesem Concurs zu gewaͤrtigen. Rosenthal den 23. Maͤrz 1792. — —— 
) Die Vermoͤgens-Umstaͤnde des kuͤrzlich zu Frielingen verstorbenen Johann Henrich Vaupels 
erfordern eine gerichtliche Untersuchung, damit sich die uͤber dessen aus dreyen Eheů erzeugte Kinder 
bestellten Vormuͤnder erklaͤren koͤnnen, ob sie fuͤr ihre Curanden die Nachlassenschaft ihrcs Vaters, 
zils Erben, antreten duͤrfen, oder nicht. Zu dieser Untersuchung sowohl, als auch zum Versuch 
eines guͤtlichen Vergleichs ist Termin auf Montag den Zoten d. M. bestimt, und werden also saͤmt⸗ 
iiche Glaubiger des verstorbenen Johann Heurich Vaupels hierdurch vorgeladen, alsdann vor 
Bericht zu Frielingen zu erscheinen, und ihre Forderungen zu begruͤnden, zugleich sich auch auf 
der vorgeschlagen werdenden Vergleich zu erklaͤren, widrigenfalls sie mit jenen nicht weiter gehoͤrt 
und in Ausehung dieses erkannt werden soll, W. Rist. Hersfeld am zten April 72. Lange. 
Dem Cornet von Todenwarth im Regimente Carabinier, ist auf sein unterthaͤnigstes Nachsuchen 
der Abschied gnaͤdigst zugestanden worden. Wer also an demselben was zu fordern hat, wird ein 
fuͤr allemahl hiermit gerichtlich aufgefordert, seine Angabe im Termin Montags den ?⁊ten May 
naͤchstkuͤnftig vor dem Kricgsgerichte gedachten Regiments unter der ausdruͤcklichen Verwarnung 
ar zu machen, daß nach diesem niemand mehr dahier gehoͤrt, vielmehr dem verabschiedeten sein 
Monkirungs-Guthzhen und was ihn sonst gebuͤhret, werde verabfolget werden. Verfuͤgt 
Melsungen im Staabs-Quartier den Iten April 1792. 
Von Carabinier⸗-Regiments⸗-Kriegs-⸗-Gerichtswegen. 
J G. von Dalwigk, 
General-Maior und Comman deur. Trautvetter, Auditeur. 
o) Nachdem Hr. Burggraf Augustin Wilcke seinen Garten benebst dem darinn befindlichen 
Wohnhauschen vor dem Weserthox, im sogenannten Franzraben gelegen, an dem Gaͤrtner Ni⸗ 
tolens Gerhard, um eine gewisse Summe Kaufgeldes kaäuflich üͤberlassen hat: so beliebe der⸗ 
jenlge, welcher mit Grund der Wahrheit an demselben was zu praͤtendiren vermeynet, sich in ge⸗ 
dachtem Garten innerbalb 14 Tagen bey ihm zu melden. 
) Es hat der Baͤckermeister Breyding, das gewesene Glaͤs nersche Haus auf dem Siechenhof, um 
eine gewisse Summe Geld gekauft: wer was e—p zu fordern hat, kan sich Zeit Rechtens wide 
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