Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 753. Stuͤck. 
fenschen Hause zu melden; ansonsten nachhero keine Forderung mehr angenommen wird. Cassel 
den 28. Marz 1790. Oberforstmeister von Cuͤtzow. 
) Nachdem die Gesellschaft des sogenannten großen Clubs in der Elisabetherstraße, in der Frau 
bon Rothen Behausung gänzlich auseinander gegangen; so wird solches zu dem Ende hierdurch 
bekanut gemacht, daß, wenn eins oder der andere noch einige Forderung an bemeldes Club zu 
haben vermeint, à dato binnen 4 Wochen bey unterschriebenen Regimentsqeumstr. sich zu melden. 
Cassel den 5zten April iz283.. Mleinschmidt. 
42) Es wuͤnscht jemand auf den Sommer eine Stube in Wolfsanger zu miethen, auch, wo 
moͤglich, dabey an einigen Tagen in der Woche eine laͤũdliche Verkoͤstigung zu erhalten. Die 
Walsenhausduchdruckerey giedt hiervon Nachricht. — 
13) Es soll Dienstags den 1oten April Nachmittags um ⸗ Uhr, in des Schuhmachermeister 
Schultze Behausung allhier hinter dem Rathhause, am Drechtler Gothard und Kuͤrschner Geiß— 
ler gelegen, zvey Kuhe, drey Schweine, eine Ziege, und verschiedenes an Betten und hoͤl⸗ 
zernen Hausgeraͤthe, oͤffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft 
werben, welches Kauflustigen hiermit bekannt gemacht wind. Cassel den 4ten April 179y23... 
44) Es soll Donnerstags den 12ten April Nachmittags von zwey Uhr an, in der Landrésschen 
Behausung alhier in der Antonistraße verschledenes an Zinn, Kurfer, Messing, Eisen, Glas, 
Hozwerke Leinen, Betten, Waaren und Ladengeraͤtbschaften, oͤffentlich an den Meistbietenden 
verkauft werden, welches Kaufliebbabern hlermit bekaunt gemacht wird. Cassel den 4ten April 
1792. 
Tobdesfall. 
Es hat dem Allerhoͤchsten gefallen, melnen geliebtesten Ehemann den Oberfoͤrster Muͤller, am 
27ten dieses Nachmittags um 1Uhr, zu sich in die frohe Ewigkeit zu negmen, nachdem er 
dem Hohen Hochfuͤrstl. Haus zu Hessen-Cassel 50 Jahr treu und rechtschaffen gedienet, und mit 
mir in einer vergnuͤgten 45jaͤhrigen Ede gelebet hat; welches meinen Freunden un d Anverwand⸗ 
ten andurch bekant mache, und mich mit meinen 2 Soͤhnen und 1 Tochter Denenselben empfehle, 
nebst bitte mich mit der Condolenz zu verschonen. Marburg den 28ten Maͤrz 1393..5 
Muͤller, — 2 
Vorl. d. Gl.: Demnach zur Vernehmlassung saͤmtlicher des Justns Umbach d. aͤlt. von Frommers⸗ 
hausen Creditoren, welche zugleich ibre Forderungen bestimt anzugeben haben, auf die ihnen 
pon Gerichtswegen zu thuende Vergleichs⸗Vorschlaͤge, Termin auf den zoten April schiers— 
luͤnftig eia fuͤr alemahl anberahmt worden; So wird ihnen solches unter der Verwarnung be— 
kannt gemacht, daß die alsdann Zuruͤckbleibende, fuͤr solche, die ihre Einwilligung stillschwel⸗ 
gend ertheilen, gehalten werden sollen. Cassel den 26ten Maͤrz 17409d8. 7 
85. 9. Landgericht hierselbst. 
Besondere Anzeigen. 
) Unsern ꝛc. ⁊c. 
Da es Gott nach seinem unerforschlichen Rath und Willen gefallen hat, den weyland Aller⸗ 
durchlauchtigsten Fuͤrsten und Herrn, Leopold den Zweyten dieses Namens, erwaͤhlten Roͤmi⸗ 
schen Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, Koͤnig in Germanien und zu Jerusalem, 
Unsern gewesenen Allergnaͤdigsten Kaiser und Herrn aus dieser Zeitlichkeit zu sich abzufordern; 
So haben Unsers gnaͤdigsten Landesherrn Hochfuͤrstliche Durchlaucht gut gefunden und befohlen, 
daß zu oͤffentlicher Bezeugung des schuldigen devotesten Mitleidens eine dreymonatliche Land⸗ 
krauer angeordnet, und binnen vierzehn Tagen alles Musik⸗ und Saitenspiel in Hoͤchstdero 
Fuͤrstenthuͤmern und Landen eingestellt werden soll. Wir befehlen Euch demnach diesen hoͤchften 
LTodesfall in dortigem Amts⸗(Gerichts⸗) bezirke nicht nur sofort oͤffentlich bekaunt zu machen 
on⸗
	        
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