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Vorladungen der Glaubiger⸗
14. Stück.
Nachdem Hochfuͤrstl. Regierung in Appellationssachen der verwitweten Obristin von Romrodt
dahier, jezt in Schrecksbach, wider deren Kinder Vormund durch die am 220n Dechr, b. rJ.
rerkaunte, und am 2oten v. M. eingelitferte Remissorialien mir aufgegeden, den Statum activo-
rum &passivorum vorgedachter verwitweten Obriftin von Romrodt zu untersu vVen und nach
Befinden den Concurs zu erkennen; so werden saͤmtliche deren Creditoren hierdurch vorgeladen,
den 7ten May coram Comaissione dahier so gewiß zu erscheinen, und ihre Forderungen der
Bebdede zu liquidiren, auch sich auf die ihznen alsͤdann vorzule zende Verglelchg vorschlage zu er⸗
erklaͤren, als sie sonst darmit nicht weiter dahler gehoͤret werden sollen. Rolenburg den sten
a ä.59 J C. Martin. vig. Commissionis.
)Des Durchlauchtigsten Fuͤrsten und Herrn, Herrn Wuhelm des IXten, Landg'afen zu
Hessen, Fuͤrsten zu Hersfeld, Grafen zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhan, Ridda, Schaum—
burg und Hanau ꝛc. ꝛc. Wir zu Hoͤchstderoselben Franzosischen Justiz- Kanzley vers dnete Dinec⸗
tor, Raͤthe und Assessores, fuͤgen hiermit zu wissen: Nachdem der hiesige Buͤrger und Kramer,
Conrad Buͤchner, bey uns vorgestellet, wasmaßen er seine Schulden vbllig zu bezahlen außer
Stande waͤre, und desfals seine Glaubiger ad liquidandum ihrer resp. Forderimgen nicht nur,
sondern auch zum Versuch eines guͤtlichen Vergleichs oͤffentlich vorzuladen geberhen, Wir auch
diesem Suchen statt gethan haben: als werden alle und jede gedachten Kramers Buͤchner Credito⸗
res hierdurch oͤffentlich und peremtorie citirt, in Termino den zien Jun. d. J. des Morgeus 9 Uhr,
zuf hiesiger Fuͤrstl Franzoͤs. Justiz⸗ Kanzley zu erscheinen, ihre Forderungen weniger nicht ad Pro⸗
tokollum anzugeben und gehoͤrig zu begruͤnden als auch auf die vom Debitore ihnen zu thuende
Vergleichs⸗Vorschlaͤge sich zu erklaͤren, im Nichterscheinungsfall aber des Verfahrens in Contuma⸗
ciam zu gewaͤrtigen. Cassel den aten Maͤrz 17928.
..ßuͤrstl. Hess. Franzoͤs. Justiz⸗Kanzley das.
3). Nachdem mir ven Hochfuͤrstlicher Regierung zu Cassel, vermoͤge hoͤchggstigen Referipti
bom T2ten October 1790, die Debitsache des mit Tode abgegaugenen Staabs-Capitain
Rodemann voͤllig zu beendigen, und die Creditores suo loco & ordine zu befriedigen, committiret
worden, und das Liquidations-Verfahren beendiget ist: so werden die Creditores nachfolgender—
masen klassifttiret, daß zuvorderst die auf die Liquidation verwendete Commissionskoften und Con—
tradietur⸗ Gebuͤhre vorzuͤtzlich ex Massa zu bezahlen, sodann 2) der Compagnie⸗-Chirurgus Hart⸗
mann vom hochloͤb. Regiment von Loßberg mit 6 Rthir. 8 Alb. an Medicin und Eurationskosten;
3) der Consul Burghard zu Rotenburg mit 3Rthlr. 44lb. 8 Hlr. fuͤr Medicamenta; 4) Conrad
Steinbrecher von Dagobertshausen mit 7 Rihlr. 24 Alb. 6 Hlr. indebite bezahlten Kapitals, zu
hefriedigen, der Rest, der in 186 Rthlr. 10 Alb. 2 Hlr. bestehenden Masse aber denm uͤber des De—
functi Capitain Rodemann Sohn bestelten Curatori, in Abschlag der liquidirten 279 Rihlr. 23Alb.
IHlr., vom Defancto vergriffenen, und seinem nachgelassenem Sohn zugehoͤrigen Kapital-Gelder
zuzuerkennen seye. Solte nun ein oder der andere Creditor seyn, der ein Vorzugsrecht vor diesen
borgesezten Creditoribus zu haben vermeynte, dem stehet ftey, dieses Vorzugs-Recht gegen solche
im Termin den Zoten April d. J. dahier in meiner Wohnung zu deduciren, in Entste humg dessen
aber haben sich die diesen nachgesezte Creditores zu gewaͤrtigen, daß nach Maßgabe diefer Klas⸗
sification ratione der Auszahlung der Befehl an die Behoͤrde erlassen werde Hoͤmberg den aigten
Manz i.. G. 5. Sleischhuih. Vermoͤge Hochfuͤrstl. Reg. Auftrags.
Alle diejenige, welche en den im hochloͤhl. Garde Grenadier-Regiment stehenden Second-Lieu⸗
tenant, George Wilheln von Zerster, gegruͤndete Forberungen haben, werden hiermit vorgela⸗
den, daß sie so gewiß in dem auf Freytag den izten April d. J. Vormittags 9 Uhr, vor dem
Kerlegsnericht des hochloͤbl. Garde Grenadter- Regiments dabier in Marburg angesezten Termin,
in Person oder durch hit aͤnglich Bevollmaͤchtigte erscheinen, und ibre Forderungen geltend
machen, als widrigenfalls zu gewaͤrtigen, daß sie dahier nicht welter werden gehoͤret, sondern
bamit abgewiesen werden. Marbura den 12ten Maͤrz 1792.
von Biesenro dt, 98
Zeneral⸗Lieut. u. Command. des hl. Garde Grenadier⸗Regim.
—)
Strube, Nudip