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Weilauf von Grandstuͤcken.
72. Srtuͤck.
kuͤnftig praͤßgirt worden; als wird solches des Ends hierdurch bekannt gemacht, damit diejenigen,
welche besagies Grundstuͤck mit Zubehoͤr, zu erstehen gesonnen, sich in der anbezielten Tagefarth,
des Morgens 10 Uhr, auf hiefiger Franzoͤs. Justiz Kanzley einfinden , bieten, und auf das hoͤch⸗
ste Gebot, nach erloschener Kerze und vorgaͤngiger ordnungsmaͤßigen Umfrage, der Adiudieation
gewaͤrtigen moͤgen. Cassel den 13ten Maͤrz i70.— —
I gurstl. Hess. Sranzoͤs. Justiz⸗Kanzley das.
40) Es soll des Schreinermeisters Adam und dessen verstorbener Ehefrauen Bchausung auf dem
Weinberge nebst dem dabey gelegenen Garten und 4 Acker Landes, am Wehlheider Wege gelegen,
in dem anderweit auf Donnerstag den 1dten April praͤfigirten Termin, oͤffentlich an den Meistbie⸗
kenden verkauft werden. Kauflustige koͤnnen sich alsdann vor hiesigem Stadtgericht zu gewoͤhn⸗
licher fruͤher Gerichtszeit angeben, bieten, und der Meistbietende nach Befinden das weitere er⸗
warten wobey zur Nachricht dient, daß mit dem darauf geschehenen Gebot der 700 Rihlr. der
Anfang zum Ausbieten gemacht werden —
9JJ Er Commissione Senatus. 8. E. KRoch, Stadt-⸗Sececretarinus
) Es soll des Schumachermeisters Ludwiz Goͤtze Behausung alhier auf der Ahna, zwischen dem Lein⸗
weber Hahn und Mauermeister Strippelmann nachgelassene Witwe gelegen, in dem anderweit auf
Donnerstag den 20ten April praͤfigirten Termin oͤffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Kaufluftige koͤnnen sich alsdann vor hiesigem Stadtgericht zu gewoͤhnlicher fruͤher Zeit angeben,
dieten. und der Meistbietende nach Befinden den Zuschlag erwarten. Cassel den Iʒten Maͤrz 1792.
Ex Commissione denatus. 5. E. Koch, Stabt⸗Secretarius.
22) Nachdem in Schuldforderungs⸗ Sachen, weiland des Buͤrger, und Baͤckermeister Johannes
Goßmann hinterlassenen Witwe, gebohrne Tellmat eee wider Jean Martin zu Carls⸗
dorf, der oͤffentliche Verkauf des leztern, zwischen Samuel Hasenpflug und Daniel Martin Erben,
daselbst belegenen Behausung und Portion erkannt, und Terminus Licitationis auf den 19ten
May laufenden Jahrs anbergunt worden: Als wird dieses des Endes hiermit oͤffentlich bekannt
gemacht, damit sowohl Kauflustige, als diejenige, welche Anspruͤche an diesen Grundstuͤcken zu
haben vermeynen, in vorberegter Tagefahrt, Vormittags um 9 Uhr, vor mir erscheinen, ihre
Bebote thun, und refp. ihre Forderung behoͤrig begruͤnden, darauf aber der Meistbietende nach
erloschener Kerze und beschehener ordnungsmaͤßigen Umfrage des Zuschlags, so wie leztere recht⸗
licher Erkenntniß gewaͤrtigen moͤgen; gestalten dann auch diejenige franzoͤsische Colonisten, aus ei⸗
ae doder der andern Colonie im Lande, welche diese aufgesteckte Behausung und Portion kaͤuflich
an sich zu bringen verneynen, kraft dieses anfgefordert werden, um sich a dato binnen sechs
Wochen, oder laͤngstens in vorbesagten Verkaufs⸗ Termin, so gewiß zu melden, als gewiß sonst
auf sie keine weitere Ruͤcksicht genommen, sondern mit dem Zuschlag in Gemaͤßheit des ergangenen
gnaͤdigsten Reglenrents d. d Wabern den iten Jun. 1782, auch an einen deutschen Meiscbieten⸗
den vorgeschritten werden soll. Cassel den Aten Febr. 7972 v. S. Robert.
23) Es will die Frau Registrator Itter zu Crombach ihr allda gelegenes eigenthuͤmlches Laud⸗
guih, bestehend aus einer raͤumũchen Bebausung, Scheuer und Stallungen, samt einem Ne⸗
benbaͤnechen, einem Sarten bey dem Wobnhaus und einem großen Obst· Gemuͤß und Graß⸗
garten, wie auch etwas Laͤnderey und Wiefen, samt denen Gemeindsgebraͤuchen, aus der
Hand verkaufen. Kaufliebbabere zoͤnnen sich zu Crombach bey ihr selbst melden.
24) Wegen einer gegen den Erblehmnann Valentin Aschenboͤrner zu Hiebenthal vor hie sigem Amt
auszgetlagter hypothekarischen Schulbfor derung, soll nach nunmehr eingelangtem gnaͤdigst · n
erblehns berrlichen Confens, das demselben zustehende gnaͤdigster Herrschaft zu Rotenberg zu Erb⸗
lehn behender Theil des Hofs Hiebenthal, in Haus, Hofreyde Garten und Feldguͤthern be⸗
flehend, mit allem Zubedoͤr, wie er solches dermalen besitzt, und damit beerblehnet ist, au den
Meistbletenden Igen Kasseninaͤßige Zahlung oͤffentlich verkauft werden, und da hierzu ein ord⸗
aungswaͤßiger aAmin auf den 281en Apriu d. J. angesetzt worden; sv koͤnnen sich die Kauflu⸗
sige bestimten Tags, Vormittags io Uhr, vor hiesigem Amt einfinden, und ihre Gebore ihun,
wor⸗