nnd zten mahl zu dem Ende ÿ vorgeladen, daß sie alsdann vor obgemeldetem Stadtgericht
auf hiesigern Rathhaus ohnfehlbar erscheinen, ihre habende Nothdurft vorftellen, copiss docua en-
torum produeiren, solche auch zugleich mit denen Originalien bestaͤkken, oder sonsien ihre Forde⸗
rungen glaubhaft bescheinigen und liquidiren; sodaun rechtlichen Bescheid daruͤber erwarten mit
der Commination und Erinnerung, daß sie sonsten mit ihren etwa habenden Forderungen ferner
nicht gehoret, sondern damit gaͤnzlich abgewiesen werden sollen. Hersfeld den Zzten Maͤrz 1792.
3E. 8. Grusemann. Kraft erhaltenen besonderen Auftrags.
4) Nachdem der Herr Oberst⸗ Lieutenant von Stein bey dem hoch oͤdl. Negiment von Kospoth
zu Befriedigung Dero Crediteren eine gewisse Pebereintunft mit deuenseiben zu treffen gesennen
find, und mir zu dem Ende den Auftrag gethan haben, denenselben dieses — 388 zu
machen, sich vor Ende instehenden Monats Maͤrz, entweder zu Hanau bey bem Herrn Haupt⸗
mann Sorbe, oder dadier bey Unterzeichneten mit Vorweisung richtiger specifiquen Rechnungen
und sonstigen Documenten zu melden, die Bebingunzen und Zahlungemittel zu vernehmen, die
Zuruͤckbleiben de aber zu gewaͤrtigen, daß sie an d'eser Uezereinzunft und anzuweisenden Zab⸗
jung keinen Theil haben, sondern davon ausgeschlossen werden sollen. Cassel den 28ten Febr.
1793.. J Beinemann, K.
Lille und jede, welche an der Verlassenschaft des bahier gestorbenen Burgers und Schiffers,
Christian Wurst gegruͤn dete Anspruͤche zu haben vermeynen, werden aufgeforbert, Montag den
1Géten April naͤchstkuͤnftig kes Morgend um 9 Uhr, auf hiefiger Stadtgerichts⸗ Stube in wer⸗
son oder durch hinlaͤnglich Bevoll maͤchtigte zu erscheinen, ihre Forderungen geboͤrig zu liquidi⸗
ren, die ihnen zugleich vorgelegt werdende Vorschlaͤge zu ihrer Befciedigung anzu hoͤren, oder
sich zu gewaͤrtigen, daß sie nicht weiter gehoͤrt, und auf die Erklaͤrung der erschienenen Glaubi⸗
ger einseitig erkanut werde · was Rechtens. Melsungen den 25ten Febr. 1792. *
buͤrstl. Sess. Stadte Gericht, hierselbst.
6) Bey dem Wollentuchmaͤcher Johann George Kirschner hieselbst, haben fich bey der vorgenom⸗
menen Untersuchung so viel Schulden hervorgethan, daß seiche dessen Vermoͤgen uͤbersteigen, und
ist daher vorerst Termin zur Liquidation dessen Schulden sewohl, als Abwendung des foͤrmlichen
Concurs⸗ Processes, zum Versuch eines Vergleichs auf Donnerstag den 29ten Maͤrz naͤchstkuͤnftig
angesezt worden. Diejenigen also, welche an gedachtem George Kirschner gegruͤndete Forderungen
zu haben vermeynen, werden hierdurch zu dem Ende oͤffentlich vorgeladen, daß sie beregten Tages
des Morgens um 8Uhr, entweder in Person, oder durch genugsame Bevollmaͤchtigte auf der hie⸗
figen Rathsstube erscheinen, ihre Forderungen in Gewißheit setzen und wegen eines Nachlasses ihre
Erklaͤrung einbringen koͤnnen. Die Zuruͤckbleibende aber haben zu gewaͤrtigen, daß nach dem Antrag
der mehresten, in der Sache verfuͤgt werden muß, und sie nachher hiergegen mit keinen weiteren
Einwenduugen gehoͤrt werden koͤnnen. Vach am 28ten Febr. 1792. * Giesler.
7) Da ich fuͤr meine Curandin, des Conrad Breiensteins Eheconsortin „,gebohrne von
Normann, ein der Frau von Knoblauch zu Heimbach gelegenes Guth gekauft habe, und nur
vi Curatorii me ne Curandin fuͤr alle demnaͤchstige Anspruͤche an diesem Guth, sicher zu stellen
verbunden bin: als mache ich diesen Kauf und Verkauf hiermit oͤffentlich bekannt, und ersuche
saͤmtliche resp. ollonfalsige Giaͤubiger der gedachten Frau Houptwannin von Knoblauch zu Heim⸗
bach, sich a dato heut, binnen vier Wochen dabier bey mu zu melden, und ihre Forderung
mit Einstimmung der Frau Verlaͤuferin in Empfang zu nebmen. Josbach im Amt Rauschen⸗
berg, den 28ten Febr. 1790. W. Soffmann, Fuͤrstl. Hess. Rentbmeister.
z) Auf Ansuchen der von Chur⸗Braur schweigischer Justizkar zley zu Haunover angeordneteü
Vormundschaft, uͤber der verstorbenen Frau Generalin von Dindllage nachgelafsene Kinder, wer⸗
den alle diejenige, so an dem Nachlaß ersagter Frau Generalin annoch emige Anfo derung zu
haben vermernen, in dem zu deren Liquidstion auf Mittwochen den aten naͤchstkuͤnftigen Mo⸗
nats April bestimten Termin hiermit verabladet, aledenn Vormittags zu gewoͤhnlicher Gerichev⸗
zeit auf Fuͤrstl. Regierung zu erscheinen, ihre Auspruͤche alsbald durch Production deslausiger
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Vorladungen der Glaubiger.
12. Stuͤc.