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Verkauf von Grundstuͤcken.
33 Rut Wiesen gehoͤren, und 3) 4ck. 9 Rut. Erbland das Striezelsbett, zwischen Henrich Staab
und Henrich Gundermann, sollen Freytag den gten May naͤchstkuͤnftig allhier vor der Commissson
gegen baare Kassamaͤßige Zahlung, an den Meistbictenden oͤfsentlich verkauft werden. Wer also
diese Guͤther zu erstehen gesonuen ist, kan sich bestinunten Tages fruͤhe von 9 bis 12 Uhr, im
Anthause allhier angeben, sein Gebor thun, und nach VBefinden des Zuschlags gewaͤrtigen. Vorcken
am igten Febr. 179. .6 · Guͤnrher. Von Commissionswegen.
295 Die Frau Sdrster Zraͤmern zu Gensungen, Amts Feleberg, ist gesonnen ihr erb⸗ und eigen
humliches Wornhaus, worinnen drey Siuben, b Kammern, wovon die Stuben nebst 3 Kammer⸗
gedielt sind, und ein geraͤumtger Boden, ein Kuh⸗ und Pferdestall, 6o Schuh laug und 36 breit/
Zebst einem von Steinen gebautes Vackdans, den Gemeinds-Natzungen, und einem Blumen⸗ und
Dbgarten, worinnen auch Grabeland zu verkaufen. Kauflustige koͤnnen sich den 29ten Muaͤrz
diefes Jahrs dey der Frau Foͤrster Braͤmern zu Gensungen, melden.
30) Es soll das des Schumachermeisters Johanues Zlothen nachgelassenen Erben alhler geboͤrige
und hierselbst auf der Neustadt am oberßen Graben, zwischen Joh. Courad Reihler und Johanu
Henrich Genuit stehende Wohnhaus, oͤffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung ver⸗
jauft werden. Wer nun solches, entweder zu taufen willens ist, oder rechtliche Anspruͤche
daran zu haben vermeynet, hat fich im Termin, Donnersteg den 15ten Maͤrz naͤchstkuͤnftig,
Vormittags um 10 Uhr, vor hiesigem Stadtgericht einzufinden seine Gedote und Nothonrft zu
Pprotokol zu geben, und sodann das weitere zu gewaͤrtigen. Hoftetsmar den zten Jan. 1792.
E. 3. Stadtgericht daselbst. Goͤssell.
1) Ausgellagter Schuldenhaber soll das dem Buͤrger und Schumachermerster Johannes Ledder⸗
hose und dessen Ehefrau gebohrne Lotz alhier zustaͤndige Wohuhous in der Langenstraße, zwi⸗
schen Anton Genthen und Lonrad Bautterwecken Rel. nebst Baustaͤtte darhinter, samt Hagen⸗
haf im Todtenhagen, an Phillp Gunckel und noch einem Hagenhof im untersten Hagen an
Thristoph Arcularius gelegen, im Termin Mitwochen den 21ten Maͤrz d. J. ex officio, an den
Meisibletenden offentlich ausgehoten uns vertauft werden. Diejenige nun, welche hierauf zu
hleten gesonnen oder rechtsbegruͤndete Anspruͤche daran zu haben vermeynen, koͤnnen sich dem⸗
nach besagten Tages, des Vormittags 9 Uhr, vor hiesigem Stadtgericht einfinden, ihre Gebore
hun und resp. Rothdurft vorstellen, und sodaun W. R. erwarten. Zierenberg den 7ten Januar
1793. .ESiadigericht daßs. I · P. Heppe. J. W. Rluͤppell.
z2) Rachdem bey Ausein andersetzung deren Consenfischen Erben es die Nothdutft erfordert und
hon denenselben darauf angetragen worden, den ihnen zustaͤndize vor dem Koͤlnischenthor an
der Allee, zwischen bem Rath Gundelach und dem Geldschmieb Koͤrdell belegenen Garten samt
Zubehoͤr, an die Meistbletende zu verlaufen, und dann des Endes Termin auf Mitwochen den
NAten Marz bestimt worden; Als wird solchns den Kauflustigen des Endes andurch besanut ge⸗
macht, um besagten Tages zu gewoͤhnlicher Gerichtszett auf Fuͤrftl. Regterung zu erscheinen,
shr Gebot in Kassawebrung zu Protocoll zu thun, und hieranf bey dissen Annehmlichtelt des Zu⸗
schlags alsbald zu gewaͤrtigen. Cassel den 18ten Febr. 17898
4B. W.; Ruͤppell. Vig. Commiss.
33) Zu Auselnandersetzung der verstorbenen Major und Ober⸗ Kriegs⸗ Commissarii Consens nach⸗
geiassene Eeben, soll die denenselbden zustaͤndige in der Schaͤfergasse, jetzt Kasernenstraße, zwi⸗
wen der Wurwe Fehrin und dem SEchuͤmacher Schmoll belegene Bebausung, samt Zubehoͤr, an
die Meriabletende verkauft werden. Nachdem nun des Eades Tagefarth auf Mitwocher den
Aten Mirz bessimt wordenz Als toͤnnen alsdenn Kauflustige auf Fuͤrstlicher Regierzung, Vor⸗
nittagẽe 10 Uhr, sich einfinden ihr Gebot in Kassawebrung zu Protskoll thun, und bey desen
Annebmlichkeit als dald des Zuschlags gewaͤrtigen. Cassel den isten Februar 1790..
B. W. Ruͤppell. Vig. Commiis.
3H Da des verstorbenen Riemermeister Nicolaus Machmer nachgelassenen Kindern und Erben Be⸗
ufs ihreriuseinanderletzung nachselassen worden⸗ die elterlich ererbie Behausung alhier nade ue
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