Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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Verkauf von Grundstuͤcken. 
11. Stůuck. 
tenden bey hiesigem Fuͤrstl. Amte aqusgeboten, und Schuldenhalber verkauft werden. Wex also 
das eine oder andere davon zu kaufen Lust hat, kan sich in præsixo, fruͤh —— 9Usr, hier 
einfinden, sein Gebot thun, und nach Befinden des Zuschlags gewaͤrtigen. Borcken am 2ien 
Sebr Io duͤrstl. Sess. Justigz⸗ Amt hieselbii. C. . Santher. 
3) Es soll von Amtswegen, ausgeklagter Schuldenhalber, womit Johann Adam Ickler zu Sand, 
dem Kirchenkatden zu Niedensteln verhaftet ist, das dem Schuldner zuftaͤndige Haus uͤnd Hof 
reyde, ist ein Erbsitz, hiervon wird abgegeben in die Rentherey Gudensberg ein Rauckhun und 
6 Hlr. Hofschilleng, sodann der Gemeinos-Nutzen, in Termino Licitationis Dienßag den 
24ten April d. J. aun den Meistbietenden verkauft werden. Wer ubnn sothane Guͤther zu kaufen 
Lust hat, oder daran sonst eine gegruͤndete Ansprache zu haben vermeynet, kan sich in præsixo des 
Morgens 9 Udr, auf hiesiger Ämtsstube einfinden, seine allenthalbige Nothdurft, bey Ve lusl 
seines daran habenden Rechts, ad Protokollum verhandeln, und hat der Meig bletende sodann 
dem Befinden nach, der Adjudication zu gewaͤrtigen. Gudensberg 7 Fy Febr. 1792. 
* zetor. F 
M Es soll der Catharinen Elisabeth Priortin zu Großenritla Wohnhaus, an Conrad Horfi mann 
gelegen, ex offieio an den Reistbietenden oͤffeutlich verkauft werden. Wer nun darauf bieten 
will, der kan sich in dem auf den 24ten April ein fuͤr allemahl bestimmten Licitalions⸗Ternnn 
auf Fuͤrstl. Landgericht angeben. Cassel den gten Jan. 1792. 
5) Es sollen des Johann Jost Gerlach von Dittershausen, nachbemeldte Grundstuͤcke, nemlich: 1) 
eine Erbwiese, diesseits der Fulde, am Andreas Arend gelegen, die Fraase genannt; 2) ein Erb⸗ 
trisch, die Litthude genannt, an der Struth und Johannes Siebert; 3) Hufe Land, so gnaͤdig⸗ 
ster Herrschaft Zins- und Dienstbar, aber Zehendfrey, ex officio an den Meistbietenden dffentuch 
verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in dem auf den zoten April schiers⸗ 
kuͤnftig ein vor allemal bestimten Verkaufs⸗Termin, auf Fuͤrstl. Landgericht angeben. Cassel den 
goten Jan. 1792. W— 
6): Es soll des Johann Jost Schaumburg von Niederzweren, dem hiesigem Stift Martini Zins bare 
halbhe Hufe Land, aufgewachsener Fruchtzinsen halber, ex officio an den Meistbietenden oͤffentlich 
verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kann sich in dem auf den 24ten April, ein fuͤr 
allemal anberaumten Verkaufs⸗Termin, auf Fuͤrstl. Landgericht angeben. Cassel den 16ten Febr. 
1792. — 
7) 6 soll des Christian Althans und dessen Ehefrau, jezt deren Sohnes Wilhelm Althans zu Bet⸗ 
tenhansen, Wohnhaus, Scheuer, Stallung und Bachaus am Foh annes Bruͤckmane hn Peter 
Noͤller gelegen, ex officio an den Meistbietenden oͤffentlich verkauft werden. Wer nun darauf 
bieten will, der kau sich in dem auf den Zzten May ein faͤr allemal bestimten Licitations⸗ Termin, 
auf Fuͤrstl. Landgericht angeben. Cassel ——— 
8) Es soll des Greben Ludwig Klein und dessen Ehefrau zu Fuͤrsten wald, nachbemeldete Grund⸗ 
stuͤcke nemlich: 1) 1 Acker Erbland im Kopfieiner Feid vor dir Fuchs hecke, am Henrich Klimm; 
23, 2ack. Erbwiese, die Frauenwiese genannt, und 3) ʒAck. Erbland in der Wuͤrthe an Wil⸗ 
helm Hartmann gelegen x ꝓfficlo an den Meisthieteũden oͤffentlich verrauft werden. er 
darauf bieten will, der kan sich in dem auf den Iten May ein fuͤr allemayl bestimmten Licita⸗ 
tions⸗ Termin auf Fuͤrstl. Lanbͤgericht angeben. Eassel den 24ten Febr. 1792 
M Ausgeklagter Schuldenhalber, womit Johannes Homburg und dessen Edefrau zu Wefluffeln, 
der Fuͤrftl. PYrinz Georgischen Fundatlon zu Caffel, verhaftet sind, ele die —2E 
nern zustaͤndige, in der Westuffellischen Feldmart gelegene 13 Hufe Laud und Wiesen, die Fifcer. 
Hufe genannt, von Gerichtswegen, im Termin den en May, d. J. oͤffentlich an den Vꝛeist⸗ 
bietenden verkauft werden. Dlejenigen nun, weiche fotban⸗ 14 Hufe Landes zu ersteben gesou⸗ 
nen der rechtlide Anspruͤche daran zu machen vermeynen, toͤnnen sich in obbesagter Tagefahrn 
vor hlesigem duͤrst. Jusitz⸗ Amt angeben ,ihre Gebote han undhesp Noceue Prololouum 
Vor⸗e⸗
	        
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