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sothanes Vermoͤgen so gewiß in Empfang zu nehmen, als widrigenfals, solches der sich gemel
deten Erbin gegen binlaͤngliche Cautivn ausgetolgt werden sot. Fefabt an zFebr. 1792.
8Sreyherrl von Boyneburg⸗Soensteinisches Ge icht hierselbst. J. C, Thomas.
3) Nachdem die Gebruͤdere Andreas und Jo dauu Henrich Kauffmann von Berffa weg, unñd nach
Ungarn. von deren Laben und Auseuthalt bishet teme NRachricht eingegartzen; So werden auf
Ansuchen ihrer Schwester Eusabeth, verrhlichten Lippardea zu Unterjossa, besagte Gebruͤber⸗
Kauffmann edictaliter citiret, in Zeit von 3 Monaten, sich beim Samtgerichte dahier einzusin⸗
den, ihr auf Abministration stehendes Vermoͤgen selbsten in Empfang za nebmen, oder ge⸗
waͤrtiat zu seyn, daß solches aa deren gedachre Schwester gegen Cauuon verabfolget werde.
Oretrau am 160ten Februar 170903.
Bochfuͤrsil Hess. und Adelich Schwertzellisches Samtgericht das. kt. Claudj.
Johann Friedrich Wendt von hier, ist seit geraumen Jahren von hier abwesend, nachdem nun
dessen Vettere die Ausfolgung seines Nachlasses gegen Caution gesucht haben, so wird derseide e
dessen allenfalfiger Erbe hiermit vorgeladen binnen einem viertel Jahr dahier zů erscheinen d oen
Vermoͤgen zu uͤbernehmen, oder zu gewaͤrtigen, daß dem oberwehmen Saͤchen ——
Bovenden am 140en Febr. 1793. RA. .. Lαρα
5) Der bey dem Fuͤrstl Waldeckischen loͤblichen zten Bataillon als Soldat ·estandene Fne,
Henrich Hoͤlicher aus Holtzhausen, in hiesiger Grafschaft, welcher in 1785 desertiret ist, und zu⸗
gleich sein Haus und Kleinkoͤthner⸗Guͤthgen verlassen hat, wird hierdurch —2 verabladet, von
heut an innerhalb 3 Monaten sich dahier wegen seines Desertions-Verbrechens auf Gnade zu stellen,
und sich zu verantworten oder aber sich versichert zu halten, daß mit Vorbehalt der vereneten
Strafe, sein Haus und Koͤthner⸗ Guth Schulden halber werde verkaufet, und, nach Lbsugba
Schulden uͤber den etwaigen Kaufgelds- Ueberschuß nach Vorschrift der Gesetze, das erforderliche
werde verfuͤget werden. Pyrmont den 13ten Febr. 1798.
vSvouoͤrstl. Waldeck. Oberamt das. Klapp. Curtze.
6) Dem von hier entwichenen und wegen eines begangenen Schaaf⸗ Died ahis aihier inhaftirt ge⸗
wesenen Christoph Baum von Altenburschla wird, da sein Vermoͤgen mit Arrest, belegt worden,
und die gegen ihn des vorbemeldeten Diebstahls wegen angestellte Unzersuchung groͤstemheils beeu—
digt und zum Erkenntniß wenigstens in Ansehung der Restitution des Gestohlnen und der Untersu—
chungs⸗Kosten qualificirt ist, hierdurch auf ein von Hochfuͤrstlicher Kanzley zu Rotenburg ergaugenes
Erkenntniß vom 18ten d. M. bekannt gemacht, daß er sich entweder binnen 2 Monaten,vom
Tag dieser Edictal⸗Citation an, vor dem hiesigen peinlichen Gericht wieder sistiren, oder im Fali des
Nichterscheinens, nach Verlauf des vorbemeldeten Termins, gewaͤrtigen solle, daß gegen ihn in
rontumaeciam verfahren, und mit Vorbehalt der verwuͤrkten Strafe, der Verkauf der ihm mit Arrest
belegten. Sachen, zur Bezahlung des Diebstahls und seines Antheils⸗Kosten, verfuͤgt werde,
Wannfried den 22ten Febr. 1792. Oito Sriedrich Carl Koͤnig, F. H. R. Amtmann das.
7) Nachbena⸗mte, gegen die gnaͤdigst erlassene Landes verordnung, lin abgelaufenen Jahre ent⸗
wichene Personen, und zwar:
a) Aus den Saͤdten und Aemtern, Zierenberg und Wolfhagen: Johann George Francke
Jobannes Eskuche, Konrad Gunckel, und Rudwig Poͤtter, von Zierenbera; sodan —8
Hiwmelmann, und Joh. Christopy Muͤller, von Westuffein; Jacob Schaͤffer Ebrist an Hei⸗
nemann, Johannes Waͤchter, Christoph Malter, vud Ludwig Horflmann, von Wolsha en;
Jobh. George Herdt, Joh. Martin Hesselbein, Johann Herrich Guͤde, urd Job. Frasz Ha⸗
gemeister von Ipringbausen z3. Joh. Heurich Haupt, von Ehringen, und Eari Ladwig Ren
bera, von Viesebec; *1
b)NAus dem Geeicht Veuenstein: Johanves Herener, von Grebenhagen
RAus dem von Dauwigkschen Gericht Unerschaumburg: Carl Elias Daldig, und Johaun
Arend Heidtmann, beyde von Breiteubach gebuͤrtig; —
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