Vorladungen der Glaubiger.
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getragen wordeu: so werden alle und jede, welche an dem Nachlas des verstorbenen Candidau
suris, Johann Bernhard Grupe, gegruͤndete Anspruͤche und Forderungen zu haden vermeynen,
hiermit peremtorie vorgeladen, iu dem des Eads auf Mitwochen den 28ten Maͤrz 1792. anbe⸗
raumten Termin auf Fuͤrstlicher Regierung alhier, Vormittags J10 Uhr, entweder in Person,
oder durch genugsam Bevollmaͤchtigte eoram commisfsione zu erscheinen, ihre Forderungen anzu⸗
zeigen und behoͤrig zu begruͤnden, im Ausblelbungsfall aber zu gewaͤrtigen, daß sie daͤmit nicht
weiter gehoͤret, sondern praͤcludirt werden. Rintdeln den 24ten Decemb. 1791.
Joh. Jac. Lotheißen. Vig. Commifs. »
9). Nachdem uͤber das Vermoͤgen des Einwotzuer und Ackermanns Johanues Denhardt zu Be⸗
bra der Concurs erkannt und zur Liquidation der Schulden Termin auf den Iten Februar ange⸗
sezt worden ist: So werden saͤmtliche Creditores hiermit vorgefordert, in præsixo vor hie sigem
Fuͤrstl. Amte zu erscheinen und ihre Forderungen zu liquidtren, oder zu gewaͤrtigen, daß fie von
der Masse auegeschlossen werden sollen. Rotenburg den 16ten December 1791
S. 5. Ri Rath und Amtmann das. O. 8S. Gleim.
10) Alle diejenigen, welche an dem Jacob Klein zu Bebra einige Forderungen haben, muͤssen solche
im Termin den 23ten Jannar vor hiesigem Fuͤrstl. Amte liquidiren und bdegruͤnden, oder haben
zu gewaͤrtigen, daß sie bey Vertheilung der Masse uͤbergangen werden. Rotenburg den 20ten
December 1795.. 8. 8. R· BRath und Amtmann das. O 8. Gieim.
ti Demnach sich aus dem uͤber des zu Josbach ohnlaͤngkt verstorbenen Johann Henrich Schmbts
Berlafssenschaft errichteten und eingelieferten Inven ario zu Tage gelegt, daß die Passiva das
Activvermoͤgen uͤbersteigen, die hinterbliebene Witwe auch samt dem bestellten Vormund bonis
edirt, und daher der foͤrmliche Concurs⸗ Proceß von Amtswegen erkannt werden muͤssen:
Als werden alle diejenigen, sie seyen bereits bekannt oder nicht, welche an obgedachter Jo⸗
hann Henrich Schmidtischen Verlassenschaft Au⸗ und Zusprüche zu haben vermeynen, hiermit
ein? für allemahl oͤffentlich vorgeladen, daß sie so gewiß im Termin, auf Montag den zoten
Januar naͤchstkuͤnftig bestimmt, vor hiesigem Fuͤrstl. Justiz- Anmt entweder in Person oder durch
genugsam Bedollmaͤchtigte erscheinen, ihre Anspruͤche angeben, und soviel thunlich, sofort be⸗
zruͤnden; als widrigenfals sich der Praͤclusion und daß sie von der Masse gaͤnzlich abgewlesen
werden, gewaͤrtigen sollen. Rauschenberg den 23ten December 1791.
Suͤrstl. Sess. Justiz-Amt daselbst. J. 8. Stippius.
1e) Bey dem, auf Ansuchen des Frey-Stifts Wallenstein zu Homberg, geschehenen Verkauf
derer dem Franz Derx und dessen Ehefcau zu Elben zugehoͤrig gewesenen Guͤther hat sich er⸗
geben, deß die von genannten Derxischen Eheleuten gemachte Schulden deren Vermoͤgensbe⸗
and uͤbersteigen. Nachdem nun zu wissen noͤtdig ist, ob nicht, außer denen bereits augezeig⸗
ten Schulden, sich beren noch mehrere vorfinden: Als werden sowohl alle bekaunte, als un⸗
betannte Franz Derxische Glaubiger dergestalt htemit vorgeladen, daß selbige Montags den
19ten Maͤrz kuͤnftigen Jahrs vor biesigem Gericht entweder in Person, oder durch anreichend
Bevollmaͤchtigte erscheilnen, ihre Forderungen, bey Strafe der Ausschlleßung, geboͤrig ange⸗
ben und begruͤnden, auch sich aut die, wegen ihrer Bef tedigung, ihnen von Gerichts wegen,
zu Verhuͤtung eines foͤrmlichen Concurses, zu thuende Vergleichs Vorschlaͤge bestimmt ertlaͤ⸗
ren, in Entstehung dessen aber gewaͤrtigen sollen, deß nach Vorscheift landesherriicher Verorb⸗
nung verfahren werden sollen. Elberderg den 282en December 179. 5. Voͤssell.
13) Nachdem Hochfuͤrstl. Regiernung zu resolviren geruhet bat, daß über die Verlassenichaft des
ertrunkenen Justitiarii Friedrich Shristian Vieth, der foͤrmliche Concurs erkannt werden soll,
and mir zugleich der Auftrag geschehen ist, mich diesem Geschaͤfte zu unterztehen: so werden
alle und sade, welche an erwaͤßnter Verlassenschaft gegruͤrdete Ansprache machen, hiermit vor⸗
geladen, in dem auf Donnerstag den joten May enberauwmten Termin, Morgens 9 Uhr, in
dem biefigen Kloster Wilbelmi, gegen den zu beftellenden Contradictorem, in Person oder durch
hin laͤnglich Bevollmaͤchtigte, vor der Commission zu erscheinen, ihre Nothdurft zu verhandeln
un