Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

85) Es soll das deuen Thlele Kuhnen Erben zustehende Wohnhaus alhier, zwischen dem Juden Meyer 
gacob und Johannes Schneider gelegen, mit der dabey gehoͤrigen Stadt⸗ Nutzung auch einem 
en auf den 26ten April J. J. bey hiesigem Amte, gan den Meistbietenden ausgeboten und 
derkauft werden. Wer solches zu kaufen gewillet sey, kan sich alsdann auf vorbemeldten Termin 
des HRorgens d ühr, auf hiesiger gewoͤhnlichen Amtsstube einfinden, sein Gebot thun, und nach 
Befunden des Zusehlags gewaͤrtigen. Borcken den zten Febr. 1792. 
*Buͤrstl. Sess. Justiz⸗Amt hierselbst. C. 5 Guͤnther. 
436) Nachstehende dem entkommenen Verwalter Plancke zu Dillich zustaͤndige gewesene in und vor 
Neuennin gelegene unbewegliche Guͤther, als ein Wohnhaus, Scheuer. Stallung und Hofreyde, an 
Henrich Riebeling und George Keil gelegen; 2) ein Garten beym Haus vou 13 Acker, 10 Ruten; 
) eine denen Herrn von Dalwigk Lichtenfelsischer Linie dienst- uund zinsbare Hufe, in welche 340ck. 
34Rut, mit der 11ten Garbe zehnbares Land; 25 Ack. 71 Rut. zehendfreyes Land; 283 Ack. 
31 Rut Wiesen gioͤren, und 3) 426k. 9 Rut. Erbland das Striezelsbett, zwischen Henrich Staab 
und Henrich Gundermann, sollen Freytag den 4ten May naͤchstkuͤnftig allhier vor der Commission 
gegen baare Kassamaͤßige Zahrung, an den Meistbietenden oͤffentlich verkauft werden. Wer also 
biese Guͤther zu erstehen gesonnen ist, kan sich bestimmten Tages fruͤhe von 9 bis 12 Uhr, im 
Amchaufe allhier augeben, sein Gebot thun, und nach Befinden des Zuschlags gewaͤrtigen. Borcken 
am igten Febr. 1792. C. 5. Guͤnther. Von Commissionswegen. 
7) Die ver eee Kirche zu Cassel, gerichtlich adjadicirte, kem Wigand 
Knipp zu Ersten zustaͤndig gewesere Grundstuͤcke, as: 1) Acker Erbland, an der Besser⸗Breite, 
an George Knipp und gelegen; 2) 4Adk. am Meimbresser Wege und der Land⸗ 
wehre, eine Ahnewand; 8) Ack. auf der sogenanuten Rohtendreite; 433 Ack. in der Appen⸗ 
breite, an Wiegand Klopman; 5) 26. in der soegenannten Meilage, an Christ. Mogen 
Negen / souen den 20ten Marz dieles Jahr,/ oͤffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. 
— tounen sich dadero an besagten Tag bey dem Cafftier gedachter Kirche, Hr. Joh. 
„„IT einfinden, ihr Gebot thun, und darauf des Zuschlagshalben sich das wertere 
* Die Frau Foͤrster Braͤmern zu Gensungen, Amts Felsberg, ist gesennen ihr erbe und eigen⸗ 
haͤmliches Wohnhaus, woriunen drey Stuben, 6 Aammern, wovon die Stuben nebst 3z Kammern 
gedielt sind, und ein geraͤumiger Boden, ein Kuh⸗ und Pferdestall, bo Schuh laug und 36 breit, 
Zebst einem von Steinen gebautes Backhaus, den Gemeinds⸗Nutzungen, und einem Blumen⸗ und 
bfgarten, worinnen auch Grabeland zu, verkaufen. Kauflustige koͤnnen sich den 29ten Maͤrz 
bey der Frau Foͤrster Braͤmern zu Gensungen, melden. 
39) Es soll das des Schumachermelsters Johannes Flothen nachgelassenen Erben alhler gehoͤrige 
und hierselbst auf der Neustadt am obersten Graben, zwischen Joh. Courad Reihter und Johann 
Henrich Genuit stehende Wohnhauns, oͤffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung ver⸗ 
kauft werden. Wer nun solches, entweder zu kaufsen willens ist, oder xrechtliche Auspruͤche 
daran zu haben vermeynet, bat sich im Termiin, Donnerstag den 1zten Maͤrz naͤchstkuͤnftig, 
VBormittags um 10 Utzr, vor hiesigem Stadtgericht einzufinden, seine Gebote und Nothdurft zu 
Protokoll ju geben, und sodanu das weitere zu gewaͤrtigen. Hofgeissmar den Zzten Jan. 17920 
EEEB8. . Stadtgericht daselbst. Gossell. 
0) Ansgeklagter Schaldenhalber sol das dem Buͤrger und Schumachermeister Johannes Lebber⸗ 
hofe uud dessen Ehefrau gebohrne Lotz alhier zustaͤudige Wohnhaus in der Langenstraße, zwi⸗ 
schen Anton Genthen und Courad Butterwecken Rel. nebst Baustaͤtte darhinter, samt Hageu⸗ 
def im Todtenhagen, an Phillp Gunckel und noch einem Hagenhof im untersten Hagen an 
c brifiop Arculatins gelegen, im Termiu Mitwochen den 211en Maͤrz d. J. ex ossicio, an den 
Meistbie tenden boffentlich ausgeboten und verkauft werden. Diejenige nun, welche hierauf zu 
bieten gesonnen oder rechtsbegruͤndete Auspruͤche daran zu haben vermeynen, koͤnnen fich deme⸗ 
aach besagten Tages, des Vormittags 9 Uhr, hor hlesigem Stadtgericht einfinden, ihre Gebote 
ghaun / 
Verkauf von Grundstücken 
10. Stuͤck
	        
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