Casselische
Ynlßey⸗ und Commerzien⸗Zeitung.
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Mit Hochfuͤrstlich⸗ Heßischen gnaͤdigstem Privilegio
179 2160
ee
Jahr.
Stuͤck.
Montag den 9en Januar.
Ediktalvorladungen.
c) E⸗ ist die Anne Margrethe Ackermaͤnnin, eine geborne Andrefin, ohne Erben albier kuͤrze
lich verstorben, zu deren Verlassenschaft sich bereits schon viele rechte Geschwisterkinder,
als nachste Erben, gemeldet. Da man nun nicht wissen kann, ob noch mehrere und naͤhere
Verwandte vorhauden sind, oder welche, die gegruͤnbete Anspruͤche an dieser Nachlassenschaft
zu machen haben: So werden alle diejenigen/ welche eian Erbschaftsrecht oder sonstige Anfor⸗
berungen an dieser Verlassenschalt haben, von Gerichtswegen hierdurch oͤffentlich citirt und
vorgeladen, Montags den zteu Maͤrz kuͤnftigen 1792ten Jahrs vor dahiesigem Fuͤrstl. Philipstha⸗
lischen Gericht in Person, oder durch hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigte zu erscheinen, und ihre Erb⸗
schaftsrechte und Auspruͤche so gewißlich rechtsbehoͤrig zu erweisen, als widrigenfals zu ge⸗
waͤrligen, daß sie nicht weiter gehoͤret, sondern gaͤnzlich damit abgewiesen werden solleu.
Herledhausen den 21ten Dech. 178.. 8.8. Philipshal. Gerichis. Scheffer.
2) Jacob Bockschatz aus Unterrieden, und Nicolaus Risch aus Molleafelde, welche ohne Erlaub⸗
niß des Herrn Landraths von Keudel außerhalb Landes gegangen, werden hieburch edicta⸗
liter citirt fich in Gefoige hoͤchster Verordnung a dato innerhalb Jahres frist so gewiß wiebe⸗
in ihrer Heimath zu siellen und sich bey hiesigem Gerichte persoͤhnlich zu melden, als widri⸗
genfalls zu gewaͤrligen, daß mit gesetzmaͤßlger Confiscation ihres Vermoͤgens verfahren wer⸗
den solle. Fahreubach den 19ten Bec. 1791. Adl. v. Berlepfisches Gericht, Oi C. Suntheim.
3) Nach⸗