Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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Vorladungen der Glaubiger. 
⸗. Stuͤck. 
Maͤrz dergestalt und mit dem Bedeuten andurch ediktaliter citiret, daß sie in præsixo des Vormit⸗ 
tags 9 Uhr, entweder in Person, oder durch genugsam Bevollmaͤchtigte vor hiesigem Amte erschei⸗ 
nen, ihre Forderungen gehoͤrig liquidiren und begruͤnden; in Entstehung dessen aber zu gewaͤrti⸗ 
gen, daß sie damit praͤcludiret und von diesem Coucurse gaͤnzlich abgewiesen werden. Franken⸗ 
derg am Zien Febr. 1793. 8 · 5. Amt das. J. C. Kuchenbecker. 
5 Vey der ex difflcio geschehenen Untersuchung des Status activorum & passivorum des entwichenen 
hiesigen Metzger Johanues Biermann, hat es sich geaͤußert, daß dessen Vermoͤgen zu Bezahlung 
derer Schulden beyweiten nicht anreiche; da nun auch der zwischen denen sich gemeldet haͤbenden 
Creditoren tentirte guͤtliche Vergleich keine Statt finden wollen, und demnach die foͤrmliche Erken⸗ 
ung des Coneurses erforderlich ist: So werden alle und jede, welche aun vorgedachten Metzger 
Johannes Biermann etwas zu fordern haben, dergestalt und mit dem Bedeuten andurch edictali⸗ 
der citirt, daß sie im Termin, Montags den I9ten Maͤrz, entweder in Person, oder durch Be— 
vollmaͤchtigte, vor hiesigem Amte erscheinen, und ihre Forderungen bey Vermeidung, damit naͤch— 
her bey desem Concurse nicht weiter gehoͤret zu werden, gehoͤrig anbringen uud begruͤnden. Fran⸗ 
lenberg am Zten Febr. 1793. 8 . 8. Amt daselbst. J C. Kuchenbecker. 
8) Der Einwohner Andreas Froͤlich und dessen Edefrau zu Moͤrehausen haden sehr viele dem 
Amt vereits bekaunte Schulden gewacht, so das, wenn die 245 Marck Hans Schmites Feldguth 
nur zu 380 Rthlr. als so viel ausgeklagter Schuldenhalber dafur nur geboten worben, verkaufi 
werden die Creditoren beyweitem uicht befriediget werden koͤnnen. Es ist daher fuͤr noͤthit 
geachtet worden, saͤmt iche Eredltoren hiermit edictaltter auf Donnerstag den zten Maͤrz d. J 
Ju verabladen, um theils ihre Forderungen anzugeben uad zu begruͤnden, tbells aber fich ju 
2rriaren, ob sie dieses betraͤchtliche Feidguth, worin und in dem Haus auch der fabrender 
Haabe das Vermoͤgen besteht, fuͤr das obige Gebot belassen, oder was sie sonst fuͤr Vorschlaͤ⸗ 
ge zu ihrer Befriedigung an Hand geben wollen. Spangenberg den qten Febr. 17902. 
J Suͤrstl. Hess. Justizamt das. Wangemann. — 
17) Nachdem dem Secretair Charles Gauthier, in der bey hiesigem Stadtgericht per modun 
Eomm monis anhaͤngigen Concurssache, der abwesenden Jeanne Francoise de Souque an ruͤckstaͤm 
digem Salario gy1 Rihlr. 23 Alb. 8 Hlr. imgleichen fuͤr Tisch und Logis 220 Rthlr. 21 Alb. 4 Hlr. 
zuerkannt worden sind, dann sich verschiedene Gauthierische Glaubiger angegeben, welche zun 
Theil Arrest auf beregte Gauthierische Foꝛ derung impetrirt haben; Als werden hiermit diejenigen 
welche an der gedachtem Secretaire Gauthier von der de Souquischen Masse gebuͤhrenden Forde 
rung Anspruͤche machen zu koͤnnen vermeynen vorgeladen, daß sie in dem auf Dienstag den 13 
Marz peremtorie praͤfigirten Termin, vor hiesigem Stadtgericht zu gewoͤhnlicher Zeit erscheinen 
ihre Forderungen und Anspruͤche an⸗ und ausfuͤhren, auch ihre Vorzugsrechte gegen einander aus 
machen; widrigenfalls aber erwarten sollen, daß resp. in contumaciam uͤberall rechtlich werde ver 
fahren werden; wornach sich zu achten. Cassel den 7. Januar. 1792. J 
Burgermeister und Rath daselbst. 
13) Demnach aus dem uͤber des Buͤrger Henrich Mohrs und dessen Ehefrauen, einer gebohrne 
Sirengen , errichteten Inventario sich zu Tage gelegt, daß die Passiva das Activ⸗-Vermoͤger 
weit uͤbersteigen: so werden hierdurch alle und jede, welche an denenselben etwas zu forden 
haben, dffentlich vorgeladen, in dem auf Mitwochen den 28ten Maͤrz des Vormittags gego 
hUhr, bestimmten Termin, so gewiß, entweder in Person, oder durch binlaͤrglich Bevollmaͤch 
iigte vor hiesigem Fuͤrstlichen Stadtgericht zu erscheinen, und ihre Forderungen anzugeben 
wie auch gehoͤrig zu begruͤnden, und zugleich wegen ibrer Befriedigung eines Lersuchs eine 
gatlichen Uuskuuft zu gewaͤrtigen, als widrigenfals gewiß zu erwarten, daß sie mit ihren Fot 
derungen von der Masse gaͤnzlich abgewiesen werden. Homberg den gzten Febr. 1792. 
Zuͤrstl. Stadtgericht das. Bauer. 
9) Es bat die Ehefrau des Gelamtrichters Bode zu uger aiea um eln Moratorium unertha 
aigst nachgesucht, worauf Hochfuͤrstl. Reglerung zu Cassel mir aufzutragen geruhet hat, zurn
	        
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