Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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Worladungen der Glaudiger- 
bdiesem Concurs sich gemeldeten Glaubigern zu dem Ende hiermit belannt gemacht, damtt sich die⸗ 
fenige, welche ein Vorzugsrecht vor denen obenangefuͤhrten Posten zu behaupien vermeynen⸗ in 
dem hierzu auf Mitwochen den 7ten kuͤnftigen Monats Maͤrz l. J. anbergumten Termin zur;ge⸗ 
vdhnlichen Morgenszeit auf hiefiger Amtsstude einfinden. ihre vermeyntliche Vorzugsrechte vrdnungs 
maͤßig zu Protokoll anzeigen, uͤnd rechtlich begruͤnden; widrigenfalls aber gewaͤrtigen, daß sie 
amni veiter nicht gehoͤret, sondern dieser vorlaͤufig gemachten Clasf ifieation gemaͤß weiter erkannt, 
and die Concursmasse hiernach ausge zahlt werde. Melsungen den 14ten Januar i792.. 
Sriedrich Wollrad Burchardi, von Commißionswegen. 
10) Saͤmtliche, so bekannt als unbekantite Glaubiger des zu Unteralbshausen ohnlaͤngst verstorbenen 
kinwohners Jost Wiegand und dessen Ehefrauen, gebohruen Scherer, werden hiermit aufgefordert, 
hre Forderungen in dem hierzu auf Mitwochen den ten kuͤnftigen Monats Maͤrz l. J von Obrig⸗ 
keit⸗e und Amtswegen anberaumiten Termin vor hiesigem Fuͤrstl. Justizamt, entweder selbst vder 
burch hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigte bestimmt anzugeben und rechtlich zu begruͤnden; widrigenfalls 
aber zu gewaͤrtigen, daß sie damit nicht weiter gehoͤret, sondern die aus dem von Amtswegen 
verkauften Wiegandischen unbeweglichen Vermoͤgens geloͤßt werdende Kaufgelder unter die sich 
aldann angebende Glaubiger, und die sich bereits gemeldeten Wiegandische Erben vertheilt, auf die 
Zuruͤckbleibende hingegen keine weitere Ruͤcksicht genommen werden soll. Melsungen den Iten Febr. 
17902.— Aus dasigem Suͤrstl. Justizamt. Burchardi. 
r1) Nachdem der Lohgerber Conrad Kluͤppell zu Sand bonis cediret, und hierauf uͤber dessen Ver⸗ 
moͤgen der Eoncurs⸗Proceß erkannt worden: Als werden dessen saͤmtliche bekannte und und. 
aie Glaubiger hiermit edictaliter citiret, im Termin Montag den 2ten April schierskuͤnft ⸗ 
Moraens 9 Uhr vor Fuͤrstl. Amt dabier zu erscheinen, und ihre Forderungen anzugeben und zig 
begruͤnden oder der Ausschliefssung von der Masse sich zu gewaͤrtigen. Gudensbera den 310 
Jenuar 1792. S. P. Vietor. 
12) Nabdem der Second⸗Lleutenant Stiez vom hochloͤbl. Regmt. Prinz Carl, auf unterthaͤnigstes 
HNechsuchen gnaͤd gst beabschledet worden, nud zur Liquita ion desselben Glaͤubiger Termin 
auf den 14. Maͤrz vor hiesigem Regmts Kriegsgericht augesezt ist: Ats werden hier durch 
faͤmtliche Glaͤubeger genannten Lieutnants Stiez ein fuͤr alemal des Ends vorgeladen, um in 
præfixod entweder persoͤalich, oder durch Bevoll maͤchtigte dahter in meines des w itunter zeichne⸗ 
jen Audizeurs Qurartier erscheinen. und ibre Foderunzen l quidiren, im —X 
gewaͤrtigen zu moͤgen, daß sie nach hero von diesem Liquidations-Verfahren abgewiesen werden. 
Hanau am i6. Febr. 1709o70. 
5. v Borck, Geu. Maj. u. Command des Pr. Carl hl. Rgt. J. 8. Beermann Bubiteur. 
13) Da wegen der, gegen den Schutzjuden Leib Japdet zu Breitenbach aueg klaaten Schuldemn, 
ver Concues uder dessen Vermogen erlannt worden, und sich dabey ergeben, daß bessen Bruder, 
der dasige Schutziude Feidel Jopbet, seldige zum Theil mit verfichert, gleschwobl die nebm⸗ 
liche Gruͤrdttuͤcke schon vorder seldit verbypoteecirt: so werden alle diejenige, welche an besag⸗ 
ten beyden Jaden gearuͤndete Forderu gen zu haben ee biermit dergestalt vorge laden, 
um solche, in dem ein fuͤr alemabl auf den 6en Maͤrz d. J. beflimten Termin, bey St rafe 
der præclusion und gaͤnzlichen Abweisung, vor hit si⸗em Sdhchen Gesamt-Gerichte entweder in 
Person oder durch binlaͤng'ich Bevollmoͤch igte geboͤrig zu liquidiren, und rechtliche Erkennt⸗ 
niß dar auf zu erwarren. Hef den 280 Jonnar 1792. 
del von Dalwigksches G.samt⸗ Gericht daselbsten. Li. Krug. 
14) Da sich in dem zu Untersuchung des Status activorum & pasßvorum des hiesigen Buͤrger und 
Handelsnann Arend Treisbachs, vorhin aubestimmt gewesenen Termin ergeben, daß, das Activ⸗ 
Vermoͤgen zu Brzahlung derer angegebenen Passv⸗Schulden bey weitem nicht anreichend seye, 
uͤbrigens auch der zwischen denen Creditoren tentirte Vere leich nicht Statt finden wellen, mithin 
die foimuche Ckenmng des Concurses erforderlich istz Als werden alle diejenigen, welche an 
borgedachten Arend Treisbach und dessen Ehefrau fordern haben, auf Moutag den ger 
8 aͤrz 
Februar.
	        
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