Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

Dekanntmachung von derschiedenen Sacher. 8. Stůck. 
zaheig, 60 Stůck Laͤmmer⸗ Schaafe und Jaͤhrlinge, 2 Pserde umd 2 Faͤllen, gegen baare Be⸗ 
Zablung verkauft wrden. J 
25) Dex Post. Wagenmeister Soppe macht hiermit bekannt, daß bey ihm dieses Jahr, so wie in 
vorigen Jahren, alle Sorten gute Garten⸗Saͤmereyen, ingl. guter Aler Saamen, aͤcht und in 
billigen Preisen zu haben sind —D — 
26) Beym Baͤckermeister Haurandt nthmen die Fasten-Prezeln diese Woche ihren Aufangß 
auch ist bey deneben Waitzeumehl z0 Pf. fuͤr 1 Rihlr., dits feines, und anch sehr aͤchtes Spei⸗ 
zenmehl zu daben. r 73 
27) br Herrschaftl. Guth zu Elsershaufen ohnweit Melsungen, stehen 4 fette Ochsen zu 
verkaufen. —D—— ¶) 
28) Es sucht jemand den eten Theil der Predigten des beruͤhmten Jakob —A 
Soder franzoͤsisch, zu kaufen. 3 
29) Dienstags den 21. Febrnar sollen 14 Stuͤck Herrschaftl. Pferde und Fohlen im Fuͤrstl. Mar⸗ 
scall allhier dffentlich an die Meistbietende verkauft werden. Kauflustige wollen demnach besagten 
Tages, um 9 Uhr Vormittags, sich daselbst einfinden; und dienet dabei zur Nachricht, das die 
erstandene Pferde alsbald, nach geendigter Versteigerung, in Kassewaͤhrung baar bezahlt und ab⸗ 
Zeholet werden muͤssen. Cassel den 8. Febr. 17292. rede. 
30) Ein junger Mann von guter Erziehung und Lebensart, wolcher mit Fertigkeit das Klavier spiels, 
in der franzoͤsichen Sprache ziemlich wen gekommen ist, und in der Englischen ohne Mauͤhe Buͤcher 
verstehen kann; der ferner, ehe er sich auf die Theologie legte, anderialb Jahre die Rechte siu⸗ 
dierte, und daher auch im Stande ist, einen jungen Herrn auf die Jurisprudenz vorzubereiten, 
und auf der Universitaͤt den Repetenten bei ihm zu machen, sucht unter vortheilhaͤften Bedingun⸗ 
gen bei guten Eltern eine Erziehersstelle. Sein aͤußerliches Auschen und Anstand sind so beschaf⸗ 
—— in beiden kein Austoß finden wird. Das Naͤhere erfaͤhrt man im den Waisenhaus⸗ 
ßzuchdruckereeee. VV—— J 
31) Bey dem Posamentier Eberhard in der Hollaͤnd. Straße, bey dem Metzgermeister Echiebeler 
wohnhaft, ist ein junger sehr gut gelernter Staar zu verkaufen, welcher solgendes pfeift und sehr 
pernehmlieh spricht: Daß du mein Schaͤtzgen bist e. ꝛc und ein Trompeterstuͤck ; sodanm spricht er: 
Spitzbube geh weg; Spitzbube komm hier; Juugfer Baase kuß wmich, Chierbey gibt er den Laut, 
als wenn sich zwe kuͤssen); Lehngen konmm hier; des Nachts kraͤht er wie ein Hahn. Ein jeder 
kann sich von der Wahrheit gieich uͤberzeugen. Der Prtis ist ein Carolin; und der Verkaͤufer 
glaubt, daß dese Forderung fuͤr diesen spaßhaften Vogel, in Ansehung der gehabten vielen Muͤhe, 
sehr gering ee. — 
32) Es ist den 28ten vorigen Monats ein Jagdhund, bei einer Jagd auf dem Habichswald, ver⸗ 
lohren gegangen; derselbe ist von rother Farbe, mit einer weißen Blesse gezeichuͤet. Wer solchen 
aufgefangen hat, oder Nachricht davon zu geben weiß, besiebe solchen, grgen ein Douceur, bey 
dem Herrn Foͤrster Grau in Kirchditmoi wieder abzugeben, oder Nachricht zu erthessen.. 
33) Stralsund bei Daniel Heinrich d.aͤlt. ist engl. Bier beßter Qualitaͤt, dig Bout. um 16 Alh. 
zu haben. 
24) Es hat der Einwohner Samuel Hasenpflug zu Carlsdorf sein dasiges eigenthuͤmliches Haus, mit 
zubehoͤriger Portion an Gaͤrten, Laͤnderelen, Wiesen und Trieschern, fuͤr ind um 470 Rthlr., an 
einen dasigen deutschen Beiwohner zu verkaufen, Gelegenheit gefunden, hicvon dem Gerichte ohn⸗ 
laͤngst Anzeige gethan, und um Ausfertigung des behufigen gerichtlichen Kaufbriefs gebeten. Nach⸗ 
dem aber zufolge des sub dato Wabern, den 7. Jun 1782 ergangenen gnaͤdigsien Reglements, 
dergleichen Portionen nur alsdann an einen Deutschen uͤberlassen/ und Kaufbriefe daibe ausge⸗ 
fertigt werden koͤnnen und sollen, wenn nach geschehener dreimaligen Proclamation kein Kaͤufer aus 
den Refugiers zu haben ist: Als wird auf des Implorantis weiteres NRach suchen, Eingangs erwehnte 
Kauf⸗Anzeige des Ends hiermit dsfentlt befanu⸗ gemacht, damit dieicnige franzoͤfische Colomsten 
aus Carloͤdorf, oder einer jeden audern Colone welche obbemeldte Behausung und Portion, nuter 
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