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Februar.
Worladungen der Glaubiger.
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dem hierzu auf Mitswochen den 7ten kuͤnstigen Monats Maͤrz l. J. auberqumten Termin zur ge⸗
woͤhnlichen Morgeuszeit auf hiesiger Amtsstu be ginfluden, ihre varmeyntliche Vor zugsrechte ordnungs⸗
maͤßig zu Protokoll auzeigen, und rechtlich begruͤnden, widrigeufslls aber gewaͤrtigen, daß sie
danut weiter nicht gehoͤret, sondern dieser vorlaͤusig gemachten Classisication gemaͤß weiter erkannt,
und die Concursmasse hiernach ausgezahlt werde. Melsungen den 4ten Januar i7003.
Sriedrich Wollrad Burchardi, von Commußionswegen.
10) Saͤmtliche, so bekannt als unbekannte Glaubizer des zu Unteralbshaufen ohnlaͤngst verstorbenen
Einwohners Jost Wieggnd und dessen Ehefrauen, gebohrnen Scherer, werden hiermit aufgefordert,
ihre Forderuugen in dem hierzu auf Mitwochen den 7ten kuünftigen Morats Maͤrz 1. J. von Obrig⸗
keit-⸗ nd Amtswegen anberaumten Termin vor hiesigem Zuͤrstl. Justizamt, entweder selbst oder
durch hinaͤnglich Bevollmaͤchtigte bestimmt anzugeben und rechtlich zu begruͤnden; widrigenfalls
aber zu gedaͤrtigen, daß ste damit nicht weiter gehoͤret, sondern die aus dem von Amtswegen
verkauften Wiegandischen undeweglichen Vermoͤgens geloͤßt werdende Kaufgelder unter die sich
alsdann angebeude Glaubiger, und die sich bereits gemeldeten Wiegandische Erben vertheilt, auf die
Zuruͤckbleibeade hingegen keine weitere Ruͤgsicht genemmen werden soll. Melsungen den Iten Febr.
—— 7* Aus dast gem vuͤrstl. Justizamt. Burchardi.
) Nachdem der Lobgerber Conrad Kluͤnpell zu Sand bonis cebiret. und hierauf uͤber dessen Ver⸗
moͤger der Conturs⸗Proceß erlaunt worden: Als werden dessen saͤrntliche bekannte und unbe⸗
kante Biaud ger hlermit edictaliter citiret, im Termin Montag den 2ten April schierskünftig
Morgens 9 Uhr. vor Fuͤrstl. Dint dahler zu erscheinen, und ihre Forderungen anzugeben und zü
begtanden oder der Ausschüessung von ber Masse sich zu gewaͤrtigen. Gudensbera den 31.
Iguda: 1702 V 8. P. Vietor.
2Es hader Gerichtsschöpf Christoph Schornsteln dahier bey hiesigem Amt die Anzelige ge⸗
tran: deß er im Begriff stehe, seine saͤmtliche Accker und Wiesen zu verkausen, um seine Glaͤu⸗
bigere zun befriedigen, und zugleich leztere, zur Unterhandlung eines guͤtlichen Vergieichs, von
Berichrawegen'ebtectaltder vorzuladen, gebesen. Da onu biesem Suchen willfahrt worden:
so warden alle dlejentgen, so an orbemelbten Gerichtsschoͤpf Schornstein und dessen Guͤther,
geg⸗uͤrdete Forderungen haben, biermit ven Lmtswegen eitirt und betehliget, im Termin,
Donnetstag den Ken März dises Jahrs, bes Vormittags 9 Uhr, auf hiesiger Amtsstube, ent⸗
weder versoͤhnlich, oder durch binlanglich Bevollmaͤchtigte zu erscheinen, ihre Anspruͤche gel⸗
tend zu machen, und sich auf die guͤrliche Verglichs-BVorschlaͤge gehoͤrig zu erklaͤren; wodey
bie Richtersmmeinende zu gewaͤrtigen haben, daß sie mit ihren etwaigen Forderungen abgewie—
sen werden soden. Oberaunla am a7ten Jau 17093.. —
85u. Sreyherrl. von Töt nberg Gesamt⸗Amt a'hier. J. Siebert, Amts⸗Aetuar.
139 Dua wegen der, gegen den Schutziuven Leb Japzet zu Breitenbach aue geklagten Schulden,
ber Corcuns uͤber dessen Bermoͤgen erkannt worden, und sich dabey ergeben, daß dessen Bruder,
der dange Schutziuse Fetdel Japhet, selbige zum T-eil mit versichert, gleichwobldie nebm—
liche Irandstucke schon, vorder felbit verbypotrechet: so werden alle diejenige, weiche on besag⸗
ten berden Inben gegruͤrdete Forderungen zu haben glauben, hlermit dergeftalt vorgelaben,
un soshe, in dem ein fuüͤr allemahl auf den 6ten Maͤrz d. J. bestimten Temin, vbey Strafe
der preclusion und güͤnzuchen Abwetsung, vor hete sig em Adl her Gesfanit-Gerichte enweter in
Person, oter durch hinlaͤrgich Bevobmaͤch igte gehörig zu liquidiren, und rechtliche Erkeunt⸗
niß karauf za erwarten. Hef den 23'en Januar 1792 5 —
udel. von Dalwigksches Gesamt⸗Gericht daselbsten. Lt. Krug.
14) Da sich in dem zu Untersuchung des Status activorum Passivorum des hiesigen Buͤrger und
Handeismann Arend Treisbachs, vorhin aubestimmt gewesenen Termin ergeben, daß das Activ⸗
Vermoͤgen ju Bezahlung derer angegebenen Pass.o⸗Schulden bey weitem nicht anreichend seye,
uͤbrigens auch der zwischen denen Crediteren tentirte Veraleich nicht Statt finden wollen, michin
die foͤrmliche Erkennung des Concurses teserdeisich ist: Als werden alle dieienigen, welche an
Pore⸗