Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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e) Ans der Stadt und Amt Melsungen: Conrad Klepper und Jehann Jost Gude, von Mel⸗ 
sungen; Johannes Schroter, ven Corle, und Johann Conrad Reinhard, von Oberalbehausen⸗ 
k Aus der Stadt Sontra; Nikolaus Wilhelm Baurhenne und Jacob Pein;; 
g) Aus dem Gericht Bilstein: Johann Heurich Kuͤnemund, aus Abterode; Johann Claus 
Koch, aus Weidenhausen; Johannes Schroͤder und Jacob Große, aus Vockerode; George Lix⸗ 
— „Johann Claͤus Schindewolff, Jacob Kuͤnemund und Christoph Steinbach, aus F anlkers⸗ 
ausen; 
b Aus dem Stiftsgericht Kauffungen: Johann Conrad Bader und Martin Amelung, von 
der Stiftsfreyheit zu Kauffungen; David Schlegel, aus Wickenrode; Christoph Finckenstaͤtt, aus 
Helsa, und Jost Henrich Winter, aus Eschenstrutthth:— 
werden in Gefolge gnaͤdigner Lendes gerordnung vom gten Februar 1787, von Gerichtewegen 
dergestatt oͤffentlich eitet, daß fie sch in ber darinnen gesezten Frist wiederum einellen. 
oder gegentals zu gewärtigen daben sollen, deß ihr Verwoͤgen, wanu sie das 26te Jahr zuruͤck 
zelezt, denen naͤchsten Anverwandten verabfolget werden solle. — 
Vorladungen der Glaudiger. 
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Vorladungen der Glaubiger. 
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1) Der im bochloͤblichen Regiment Garde stehende Herr Lieutenant von Trotk ist⸗gesonnen, 
sich mit seinen Glaudigern in zuͤtliche Unterhandlung und Verglelchung ibrer Beftiedigung dal⸗ 
her einzulassen, und hat zu dem Ende beym Regiments:-Kriegs⸗Gericht, um deren gerichtliche 
Porlatung nachgesucht. Diesem zu Foige werden alle und jede, welche etwa au erwehntem 
Hrn. Lientenant eine gegründete Schultsorderung zu hoben permeynen moͤchten, hlerdurch oͤf⸗ 
fentlich vorgeladen, sich damit in dem auf den 2iten May dieses Jatrs angesezten Termin, 
por dem Regiments-Kriegs-Gericht zu melden, und sich auf die ihnen alsbauu vorzulegende 
Vergleichs⸗ Vorschläge einzulassen, odes haben, im Fall sie nicht erscheinen, zu gewaͤrtigen, 
—A ausgeschlossen, und hernach weiter nicht gehoͤrt werden. 
LTassel den rten Februar 1792. 80. 5. Kriegs⸗Gexicht des hochl. Regimenis⸗-Garde. 
8. L. von Benning, 
Oberst und Commaudeur. C. Bauer, Regmtsquartiermstr. u. Auditeur. 
2) Nachdem des dahier mit Tode abgegangenen Christopd Schaͤffers Immobiliar⸗ Vermoͤgen ver⸗ 
kauft worden. und man zu wissen noͤthig findet, ob annoch mehrere Schulden als fich gemel⸗ 
det, von diesem hinterlassen worden: so werden alle und jede Crebitores, so an diesem Chri⸗ 
stoph Schaͤffer, oder dessen Immobiliar⸗Vermoͤgen etwas zu fordern baben hiermit vorgeladen, 
im Termin den 29ten Febr. k. J. vor hiesigem Samtgericht zu erscheinen, und ihre hahende 
Forderung zu liquidiren, widrigenfals sich zu gewaͤrtigen, daß die geloͤsten Gelder an diejerige. 
so sich melden und ein liquidum constituiren werden, auszezahlet und fie mit ihren Forderun— 
zen nicht weiter gehoͤret werden sohen. Gilsa den 26. Dec. 179.1. * 
Von Gilsaisches Samt⸗ Gericht dahier. G. 8. Bleischhut. 
3) Alle und jede Creditores, wesche an denen beyden verstorbenen Eheleuten, dem Johanues 
Thiele und dessen Ebefrau zu Zimmersrode etwas zu ferdern haben, werden hiermit peremto- 
rie vorgeladen, im Termin den 29ten Febr. k. J. vor hiesigem Samtgericht bes Vormittags 
h Uhr, zu erscheinen, und ibre Forderungen gegen bie bestelten Vormuͤndere bebdrig zu begruͤn⸗ 
ben. Gilsa den 20ten Decemb. 17901. Von Gilsaisches Samtgericht. G.. Cleischhut. 
4) Nachdem der hiesige Schutzjude Wolff Hahn, als mehrere Creditores auf ihre Zahlung gedrun⸗ 
en, selbst angezeigt hat, daß die Schulden sein geringes Vermoͤgen uͤbersteigen: so werden dessen 
Aner bekannte und unbekannte Glaubigere hierdurch auf den 27ten Maͤrz d. J. anhero vor 
Gericht eitiret, um ihre Forderungen sub præjudicio præclusi zu liquidiren, und wegen Verthei⸗ 
lung der aus des Debitoris Wohnhaus bestehenden Masse, zufolge der Verordnung, sich auf die 
zuͤtliche Vorschlaͤge zu erklaͤren, oder rechtlicher Clas ranten zu gewaͤrtigen; wobey zugleic r 
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