Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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Januat. Belanntmachung von verschiedenen Sachen. 
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hinlaͤnglich bekannten vortrefflichen Lehrart des verstorbenen Lottobuchhaltars Hieron. Holz⸗ 
schue. jungen xeuten gesitteten Lebenswandels und honetten Eltern, in meinen Nebenstunden Un⸗ 
serricht zu geden, auch jebermann mit Aufsteluug Vormunds- und andern Rechnun zen zu die⸗ 
nen, nicht voenigen allerley in mein Fach einschlagende Auftraͤge vom Lande zu uͤbernehmen, 
und solche aufs Beste zu bisorgen. Srteuerscerident Heidecker. 
2) Ein kupfe mer Waschkessel, ohngefaͤhr 20 bis 24 Eymer daltend, wird zu kaufen gesucht. 
22) Bey dem Buchbinder Zimmermann, wohnhaft in der Paulistraße, ehrmals Pferdemarkt, sind 
zu haben, verschiedene Sorten Neujah:swuünsche auf Arlas, wie auch Vogens mit Kupser⸗ 
zlexrathen, auch orbinalre; imgl. siad bey mir Visiten-Billets zu haben, alles um billige Preise. 
23) Es ist jemand gesonnen, sowohl in der franztsischen Sprache, ans auch im franzoͤsisch⸗ und 
deutschen Schreiben um billigen Preis Unterricht zu geben: drejenigen, welche Verlangen tra⸗ 
gen, ihre Kinder in solcher Sprache und Schreiberey lehren zu lafsen, bdelleben in der un⸗ 
tersten Jakobsstraße, in der Witwe Frau Bindernageln Hinterhause eine Treppe hoch, wei⸗ 
bere Nachricht einzuzlehen. 
34) Eltern, welche jhre Kinder einem Privat⸗Unterricht in der latenisch⸗ und franzoͤsischen Sprache, 
wie auch im Rechnen, Schreiden und anderen damit verbundenen Wissenschaften gegen eine 
billige Belobnung anvertrauen wollen, melden sich in der Wa sea haus Buchdruckerehy. 
25) Ein Freund und Wohlthaͤter dec Werkhauskinder, schenkt mit ber Devise: Der Herr hat mein 
Gebaͤt erhoͤct! 2 Große Thaler; wofuͤr schuldigst gedankt wird. 
Nachricht von dem Unterricht der Hebbammen⸗Schule zu Goͤttingen. 
Der Anfang des Winterkurses in der hiesigen Hebammenschule, ise diesesmal auf den Montag nach dem 
großen Neuen⸗Jahre den 9. Jan. 1792 festgesetzet. Die Schuͤlerinnen melden sich wenigstens 8 Tage 
vorhero, ehe der Unterricht selbst anfaͤngt, alhier bei mir. Und da ich aus den noch immer haͤufig an 
mich geschehenen Anfragen, wegen der erforderlichen Kosten, schließen muß, daß eine umstaͤndliche vor 
b Jahren bereits hkannt gemachte Nachricht nicht allen zu Gesicht gekommen ist: so fuͤge ich hier, 
zus obiger Nachricht, noch das dahin Gehoͤrige bei. Die Zahl der Personen, die in einer Stunde 
unterrichtet werden, ist dahin festgesetzet, daß sie auf 42 hoͤchstens 6, steigen kann; jede Verson 
bezahlt nach der ersten Stunde des Uterrichts drey Pistolen sie sorget, wie natuͤrlich, fuͤr ihe 
Bekoͤstigung selbst) und erhaͤlt das ihren erworbenen Faͤhigkeiten angemessene schriftliche Zeugniß 
nach geendigtem Unterricht und ausgestandener Pruͤfung unentgeltlich Im Fall aber, daß eine 
Person allein unterrichtet zu scyn wuͤnschet, bezahlet sie dafuts Vistolen; und wenn es ihrer zwey 
sind, jede 6 Pistolen, haͤtten sich aber drey verabredet, jede von ihnen 4 Pistolen. Da nun“ das 
neue Koͤnigliche Accouchir⸗Haus am Geismarthore, so weit in der innern Einrichtung fortgeruͤckt 
ist, daß es seit Ostern dieses Jahrs bereits bezogen werden koͤnnen: so wird zu gleicher Zeit ange⸗ 
zeiget, daß die Auswaͤrtigen zum Unterricht hieher geschickte Lehrtoͤchter, waͤhrend der Zeit des 
Unterrichts freie Wohnung mit Inbegrif von Licht, Holz Bett im Koͤniglichen Accouchir⸗Hause 
selbst genießen werden, um dadurch den Absichten und Wuͤnschen, diese Anstalt so gemeinnuͤhzi 
als moͤglich zu machen, und den Unterricht soviel immer thunlich ist, zu erleichtern auf alle dnt 
zu entsprechen. Goͤttingen den gzten December 1791. 
J. 5. Sischer, der Mebicin Prof. u. Hochfuͤrstl. Hess. Landphysikus der 
Aemter Bovenden, Neuengleichen und des Klosters Hoͤckelheim. 
Porl d. Gl.: a) Bey Fuͤrstlicher Regierung hat der Bediente Johannes Bever angezeigt, wie er 
an seinen verstorbenen Brodherrn, dem ehemaligen Kammer-Sirectore Bopp eine liquide For⸗ 
derung von 480 Rtblr. habe, und gebeten, ihm die von lezterem nachgelassene geringe Effecten 
und Meubels auf seine Anspruͤche gerichtiich zu uͤberweisen. Nachdem mir num hieraufcormn- 
Jittirt wo den natch vorgaͤnglaer Vorladung der Boppischen Glautiger aͤber Supplicantens 
Vorzugsrecht zu erlennen und denfelben uns den Ertrag der zu versteigernden Moduien 
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