Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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Februar. 
Vorladungen der Glaubiger. 
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ihre Forderungen in dem hierzu auf Mitwochen den 7ten kuͤnftigen Monats Maͤrz l. J. von Obrig⸗ 
keit⸗ und Amiswegen anber aumten Termin vor hiesigem Fuͤrstl. Justizamt, entweder selbst oder 
durch hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigte bestimmt anzugeben und rechtlich zu begruͤnden; widrigenfalls 
aber zu gewaͤrtigen, daß sie damit nicht weiter gehoͤret, sondern die gus dem von Amtswegen 
berkauften Wiegandischen unbeweglichen Vermoͤgens geloͤßt werdende Kaufgelder unter die sich 
alsdann angebende Glaubiger, und die sich bereits gemeldeten Wiegandische Erben vertheilt, auf die 
Zurůkbleibende hingegen keine weitere Ruͤcksicht genommen werden soll. Melsuingen den Iten Fehr. 
a792. Aus dasigem Luͤrstl. Justizamt. Burchardi. 
) Dewnach oͤber des Nicolaus Rangen zu Biusfoͤrth, Amts Spaugenberg, Vermoͤgen der 
Concurs ertannt, und terminus ad liquidandum eredita anf sustebhenden Dienßtag den 21. Febr. 
d. J. anderahmei worden: So werden dessen Glaubiger hiermit oͤffentlich vorgeladen, in bes 
Lgem Termin ore vermeintüche Forderungen so gewiß anzugeden und zu liquidiren, als ste 
wibrigenfalls weiter damit nicht gehoret, sendern von diesem Concurs gaͤnzuch abgewlesen 
werden solen. Hersfeld den 25. Jan. 1792. 
Limberger, Adel. v. Baumbachischer Justitiarins. 
12)Es hat der Gerichteschoͤpf Christoph Schornstein dahier bey hiesigem Amt die Anzeige ge⸗ 
than: daß er im Begriff stehe, seine saͤmtliche Aecker und Wiesen zu verklaufen, um seime Glau⸗ 
biger zu befriedigen, und zugleich leztere, zur Unterhandlung eines guͤtlichen Vergleichs, von 
Gerichts wegen ebictaliter vorzuladen, geberen. Da nuu diefem Suchen willfahrt worden: 
so werden alle diejeaigen, so an obbemeldten Gerichtsschoͤpf Schorusteta und dessen Guͤther, 
gegruͤndete Forderungen haben, hiermit von Amtswegen citirt und befehliget, im Termin, 
Donnerstag den iten Maͤrz dieses Jahrs, des Vormittags 9 Uhr, auf hiesiger Amtsstube, ent⸗ 
weder persoͤhnlich, oder durch hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigte zu erscheigen, ihre Anspruͤche gel⸗ 
tend zu machen, und sich auf die guͤtliche Vergleichs⸗Vorschlaͤge gehoͤrig zu erklaͤren; webey 
die Richterscheinende zu gewaͤrtigen haben, daß sie mit ihren etwaigen Forderungen abgewie⸗ 
sen werden sollen. Oderaula am 27ten Jau. 1702. 
8. 5. u. Freyherrl. von Doͤrnberg Gesamt⸗Amt a' hier. J. Siebert, Amts⸗Actuar. 
13) Da wegen der, gegen den Schutzjuden Leib Japhet zu Brettenbach ausgeklagten Schulden, 
der Concurs uͤber dessen Vermoͤgen erklannt worden, und fich dabey ergeben, daß dessen Bruder, 
der dasige Schutzjude Feidel Japhet, seldige zum Theil mit versichert, gleichwobl die nehm⸗ 
liche Grundstuͤcke schon vordec selbst verhypotbecirt: so werden alle diejenige, welche an besag⸗ 
ten beyden Fuden gegruͤndete Forderungen zu haben glauben, hiermit dergestalt vorgeladen, 
um soliche, in dem ein fuͤr alemahl auf den 6Gien Maͤrz d. J. bestimten Termin, bey Strafe 
der præclusion und gaͤnzlichen Abweisung, vor hiesigem LAdlichen Gesamt⸗Gerichte entwederin 
Person, oder durch hinlaͤnglich Besoilmaͤch igte gehoͤrig zu liguidiren, und rechtliche Erkennt⸗ 
niß darauf zu erwarten. Hof den 28*en Januar 17093.— 
J Bdel. von Dalwigksches Gesamt⸗ Gericht daselbsten. Lt. Krug. 
14) Da sich in dem zu Untersuchung des dtatus activorum & passivorum des hiesigen Buͤrger und 
Handelsmann Arend Treisbachs, vorhin anbestimmt gewesenen Termin ergeben, daß das Actjv⸗ 
Vermoͤgen zu Bezahlung derer angegebenen Passiv-⸗Schulden beyweitem nicht anreichend seye, 
uͤbrigens auch der zwischen denen Creditoren tentirte Vergleich nicht Statt finden wollen, mithin 
die foͤrmliche Erkennung des Concurses erforderlich ist; Als werden alle diejenigen, welche an 
vorgedachten Arend Treisbach und dessen Ehefrau zu fordern haben, auf Montag den 12ten 
Maͤrz dergestalt und mit dem Bedeuten andurch ediktaliter citiret, daß sie in prætixo des Vormit⸗ 
tags 9 Uhr, entweder in Person, oder durch genugsam Bevollmaͤchtigte vor hiesigem Amte erschei⸗ 
nen, ihre Forderungen gehoͤrig liquidiren und begruͤnden; in Entstehung dessen aber zu gewaͤrti— 
den daß sie damit praͤcludiret und von diesem Coucurse gaͤnzlich abgewiesen werden. Franleu— 
erg am Zten Febr. 1792. ð ˖ . Amt das. J. C. Ruchenbecker. 
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