Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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Polizeyh⸗ und Commerien⸗Zeitung. 
Mit Hochfuͤrstlich⸗ Heßischen gnaͤdigstem Privilegis 
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Ediftalvorladungen. 
1) De von hier gebuͤrtige, vor 24 Jahren als Baͤckergesell auf die Wanderschaft gegangene Chri⸗ 
sstian Fromm, von dessen Leben und Aufenthalt seit 19 Jahren keine Nachricht eingegangen, 
wird auf Begehren seiner Schwester Anna Catharina Fromm, verehelichte Doͤrr, edictaliter citirt, in 
Zeit 3 Monalen sich hier einzufinden, und sein sub cura stehendes Vermoͤgen in Empfang zu neh⸗ 
men, oder gewaͤrtigt zu seyn, daß solches an seine gedachte Schwester ohne Caution abgegeben 
WwWerde. Allendors den gten Febr. 1792. Buͤrstlhess. Stadtgericht daseldsten, 
2) Christoph Berge von Metzebach, und dessen Ebefrau Anna Catharina, —8— Max:cken von Obern⸗ 
gube, haben unter dem 15ten Julius 1767, unter sich Ebepalten gemacht, daß sie sich, im Fall 
leine Leibeserben erfolgen wuͤrden, dergestalt zu Erben eingesetzt, doß nach beyderseitigen Able⸗ 
ben die Nachlagenschaft unter beyderseitige Erben vertheilt werden solte. Da nun dieser Fall 
tingetreten und beyde im hiesigen Hospital ohne Leibeserben verstotben sinad, zu deren in vhn⸗ 
gefaͤbr 60 Rehlr. bestehenden Nachlaß sich auch schon bereits verschiedne Geschwifter und Ge⸗ 
schwister ⸗ Kinder als Erben gemeldet haben; man aber nicht versichert ist, oh nicht deren noch 
mehrere vorhanden: so werden alle diejenige, se von gedachtem Christoph Berge und Anna Ca⸗ 
tharina deffen Ebefrau, geb. Marckin erben wollen, hiemit edictaliter vorgeladen, um in dem 
zun Verdor der Sache auf Montag den 27ten Febr. D. J- bestimmten Termin zu erschelnen⸗ 
sich als Erben zu legitimiren, und daun weiter Rechtl. Verfuͤgung zu erwarten. Spangenberg 
den 26. Jan 1793.uͤrstl. hess. Stadtgericht daßs. Wangemann. Meurer, zeit. Lors 
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