Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

3, 
e, 
mn 
0 
r, 
ñJ. 
m 
k, 
V 
d⸗ 
x 
— 
39 — 
— 
— 
27 
* 
2 
29 
. 
9 
— 
iu 
2— 
on 
zu 
·r⸗ 
er 
dt 
n 
gebrnar. r 
— 
) Nachdem die plaßswaͤßige Ziebung der ten Klaässe von der gezenwaͤrtigen blesigen XXXViten 
dotterie mit aler Ordnung geendiget worden: So werden die Herren Interessenten, nicht nar 
bte darinn gefallene Gewinne, vach Abzug des 1oten Pfennigs und des eeee EoUecteurs 
verwilligten F Ggr. von einem jeden Gewinn⸗Thaler, binnen der im Plan best mien Vierwechi— 
gen 3 von denenjenigen Herren Collecteurs, bey welchen die Einlagen geschehen, gegen die 
sofort auszutaͤndigende Original-Gewinn-Loose in Empfang zu nehmen sondern auch die 
Renovatiou derer im Spiel verbliebenen Billets um so mehr zu beschleunigen gelehen, als die 
Ziebung der folgenden zten Klasse in genauester Befolgung des Plaus am 28ten Februar d. J. 
obnfehldar geschiehet. Auch wird hiermit bekannt gemacht, daß die gezogene Gewinne von jeder 
asse, in Laubthaler à 1 Rtblr. 134 GEgr. bezahlet, und die Einlagen gleichermagen angeucin— 
men werden. Cassel den 18ten Januar 179d3. — 
..Suͤrstl. Gegische Direction der gnaͤdigst garantirten Klassen-Ldtterie daselbst. 
3) Von einem Wohlthaͤter der Armen Waisen sind 2 Conbentionsthaler zum Wailsenhau⸗ geschenkt 
worhen, wofuͤr hierdurch oͤffestlich gedankt wird. 9 
borlad. d. Gl.: Der im dochloͤbl. Regiment Garde stebende Hr. Lieutenant von Trott ist geonnen, 
sich mit seinen Glaubigern in guͤlliche Unterhandlung und Vergleichung ihrer Befrie digung has 
ber einzulassen, und hat zu dem Ende beym Regiments-Kriegs ⸗Gericht, um deren gerichtliche 
Vorladung nachgesucht. Diesem zu Folge werden alle vnd jede, welche etwa an erwehntem 
Hrn. Lientenant eine gegruͤndete Schuldforderung zu hoben vermeynen moͤchten, hierdurch oͤf⸗ 
—IXXV * damit in dem auf den 2iten May dieses Jahrs angesezten Termin, 
vor dem Regiments-Kriegs-Gericht zu melden, und sich auf die ihnen alsbann vorzulegende 
Vergleichs-Worschlaͤge einzulassen, oder haben, im Fall fie nicht erscheinen, zu gewaͤrtigen, 
daß sie von diesem Vergleich gaͤnzlich ausgeschlossen, und hernach weiter nicht gehoͤrt werden. 
kaffen den iten Fedruar 1702. S. 5. Kriegs⸗-Gericht des hochl. Regimenis- Garde. 
S.2. von Benning, J 
5Odberst end Commandeur. 6. Bauer, Regmtsquartiermstr. u. Auditeur. 
Bekannim.: Es sucht jemand von Standezu Michaelis 1792 ein freygelegenes Haus auf mehrere Jahre 
allein zu miethen, das außer Kuͤche, Keller, Heuboden und Remise, Sechs geraͤumige Zimmer 
und eben soviel Kammern, nebst Stallung fuͤr ein Pferd enthaͤlt. Der Hr. Hofsecretarius 
Thomas gibt naͤhere Nachricht. .. αα« 
Steckbrief. 
Vor einigen Tagen ist die Marthe Elisabethe Hegelingin von hier, welche ohngefehr 48 Jahr alt, 
mittler dicker Statur, breiten frischen Angesichts ist, dicke breite Zaͤhne, schwarze mit einzelnen 
gauen Haaren vermischt und eben solche Augendraunen hat, eine Ziehhaube nut einer gebluͤmten 
Kornette, ein gelbgruͤnes Kamisol von Biber mit gelben Knoͤpfen, undeeben dergleichen Rock mir 
blauem Bande eingefaßt, schwarze lederne Mannsschuhe gemeiniglich traͤgt, und einen rothen 
Mantel um hat, mit ihrer 18⸗ bis 19jaͤhrigen Tochter ausgetreten. Da nun veruͤbte, 
Fuͤrstl. Kriminal-Gericht angezeigte Diebereyen/ die Veranlassung zu ihrer Flucht gewesen: so 
werden alle Fuͤrstl. Hessische Obrigkeiten hierdurch in subsidium juris et sib obligatione ad reci- 
proca geziemend ersucht, auf diese fluͤchtig gewordene Marthe Eüsabethe Hegelingine genaues Au⸗ 
zgenmerk zu haben, sie im Betretungsfall mit nachstehenden, einer hiesigen Dienstmagd entwen⸗ 
det wordenen Kleidungsstuͤcken, als: a) zwey Roͤcke von Damis, roth uid blau; b) eine zihzerne 
Facke; e) eine weisse kattunene dito; q) eine dito nit Boukets; c) zwey Hemder; Ey ein 
Paar baumwollene Struͤmpfe; g) ein Paar seidene dito; N) ein seiden Tuch; 1) zwey Spitzen⸗ 
fuͤcher; k) ein Flortuch;“ h e heller zitzerner Mantel; m) ein Poar seidene Hundschuhe; 
nein Pagr baumwollene Haͤndschuhe mit Spitzen; o) eine Serviette; p) fuͤnf Ohrenbreden; 
) zwey Kaͤppgens; ) etwas baumwollen Garn; s) eine kleine engl Scheere; i) ein Paar 
Vorermel V αSthtaαn nenαει Linnen vVein Waar Mänschetten Fy epweisse Tashen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.