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Lebruar, Vorladungen der Glaubiger.
suchs einer guͤtlichen Auskuaft zu gewaͤrtigen, als widrigenfals gewiß zu erwarten, daß sie
mit ihren Forderungen von der Concurs-Masse gaͤrzlich abgewiesen wercen. Wannfried den
— .. Amimann samt Rur germett ere und Rath daselpst
2) Nachdem des dahier mit Tode abzegangenen Ehzristeph Schaͤffers Immsbliar⸗Vermoͤgen ver-
kauft worden, und man zu wissen noͤth“g findet, ob annoch ehrere Schulden als sich gemel⸗
det, von diesem binterlassfen worden: so werden alle end jede Crebitores, so an diesem Chri⸗
sop Schaͤffer, oder dessen Immobliar-⸗-Vermoͤgen etwas zu fordern bhaben hiermit vorge aden,
im Termin den 29ten Febr. k. J. vor hiesigem Samtgericht zu erscheinen, und ihre dabende
Forderung zu Uquid ren, widrigeufals sich zu gewaͤrligen, daß die geroͤsten Gelder an diejerige,
so sich melden und ein liquidum constitutren werden, ausgezahlet und sie mit ihren Forderuͤn—
en aicht weiter gehoret werden soLen. Giisa den 26. Oec. 29.
Von Gilsaisches Samt⸗Gericht dahler. G. 6. Sleischhut.
3) Alle und jede Eredltores, welche an denen beyden versterbenen Eheleuten, dem Johannes
Thiete und dessen Ehefrau zu Zimmersrode etwas zu fordern haben, werden hlermit peremto
rie vorgeladen, im Termin deu 29ten Febr. k. J. vor hiesigem Samtgericht des Vormittags
o Uhr, ju erschelnen, und ihre Forderungen gegen die bestelten Vormuͤndere beboͤrig zu begruͤn⸗
den. Gilsa den 20ten Decemb. 179.1..Von Gilsaisches Samtgericht. G. 5. Sleischhut.
Demnach uber des Einwohner und Vaͤckermelstens Ehristoph Althauß und defsen Etef auen
Vermoͤgen zu Halsdorf, nach untersuchtem Statu activorum & passi vorum, —5————
Proceß erkannt worden: so werden alle diejenigen, weiche an gedachten Althaufischen Eheleu—
ten ex quocunque juris sit capite, An⸗ und Zu dache zu haben vermeynen, fie seyen bereis be⸗
zaunt oder nicht, hiermit ein fuͤr allemahl oͤffentlich vorgeladen, daß sie so gewiß im Te min
auf Moutag den 13ten Febr. naͤchstkuͤnftig bestimmt —ä abir
oder durch genugsam Bevollmaͤchtige vor hiesigem Fuͤrsti Justiz⸗ Amt erscheinen, ihre Forde⸗
rungen angeben, und soviel thunlich, in continenti begruͤnden, als widr'genfals gewaͤrtigen
sollen, daß sie damit weiter nicht hehͤret. sohdern don ber constttue oneee ig
hanziich ab zewiesen werden. Rauschenberg am 6ten Jan 1793.7—.
———— Suͤritl Sess. Justiz ⸗· Amt das. 6. Stippius.
z) Alle diejenigen, so an des verstorbenen Michael Eisentraͤgers und bessen gewesenen Ehefrauen
zu —— elassenen Kindern und Erben rechtliche Forbderungen zu haben vermeynen,
werden hierdurch —*2 vorgeladen, um solche im Termn Mitwoch den 18 en April d. J.
bey dem Freyherrl. Boͤmmelbergischen Gerichte dadier, rechtsbegt uͤndet darzuthun; in desfen
Entstehung aber zu gewaͤrtigen, daß sie uachhero nicht weiter damit gehoͤrt werden. Reichen⸗
fachsen den 11. Jan 1792. Zrexh. Boͤmmelberg. Gerichte das. J. B. Schuchardt.
6) Alle Glaubiger des Amts⸗-Chirurgi Koͤrners zu Oedelsheim werden hierdurch effentlich ünd
bey Vermeidung der Ausschliessung vorgeladen, ihre an denselben habende Forderungen den Sten
fJuͤnftigen Monats vor hiesigem Amt zu liquidiren, und sich sodann auf die zur. gaͤllichen Auͤs⸗
kunft vorgelegt werden sollende Vorschlaͤge zu erklaͤren. Veckerhagen den 7ten Januar 1792.
*— der St sfaln es, eiffer.
7) Wir Burgermeister und Rath der Stadt Cassel fuͤgen hiermit kund und zu nog Dem⸗
nach der hiesige Buͤrger und Kramer Conrad Vogt und dessen Ehefrau Elisabeth gebohrne —5*
mann, beh Us angezeigt, daß sie den von ihr, der Ehefraͤuen verstorbenen Multer Geruruß, 3*
bohrner Jaͤgerin, des weiland Kramer Johann Adam Hagemanns nachgelassener Wittwe, uͤber⸗
nommenen Kram, andringender Schulden und Unzulaͤnglichkeit des Vermoͤgens wegen, nicht fort⸗
zusetzen vermoͤgten, daher saͤmtlichen Glaubigern ihre Guͤther uͤbertragen haben; dann miitelst
Decrets von heatigem Tage die oͤffentliche Ladung saͤmtlicher Vogt⸗ und Hagemannischen Glaul is
ger erkanut, und sowohl zur en saͤmtlicher Forderungen als auch B.rsuch einer guͤtlichen
Auskunft unter denen sich angeben werdenden Creditoren, Termin auf Dienstaz den zten Junii
schierskuͤnftig peremtorle bestimmt worden: alg werden in kraft dieses saͤmtliche Vogt⸗ —
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