Eilwagen.
Reise- Schein
von Bebra nach
Einschreib=Nummer
Geht ab präcis um Uhr den 4ten Juni 1850
Der Passagier Grimm hat bezahlt für einen Platz
für 4 Personen
für Pfund Uebergewicht
im Ganzen
den ten 18
Expedition fahrender Posten.
Unterzeichnet:
Beachtungswerthe Notiz für das reisende Publikum.
Die Conducteurs der diesseitigen Postverwaltung sind, zur Verhütung von Gefahren und Un=
fällen, strenge angewiesen, an Anhängen, wo zur Sicherheit der Reisenden gehemmt werden muß,
den Radschub selbst ein= und anzulegen und den werden nicht von seinen Pferden sich
entfernen zu lassen. Nur dann darf ausnahmsweise dieses Geschäft von dem Postillon verrichtet
werden, wenn bei besonders kothiger Straße solches vom Conducteur nicht, ohne Belästigung der
neben ihm sitzenden Reisenden, geschehen kann. In diesem Falle ist er jedoch gehalten, sich an das
Sattelpferd zu begehen und dort so lange zu bleiben, bis der Postillon wieder im Sattel ist. Wie=
derholte Anzeigen über die Nichtbefolgung dieser Anordnung von Seite der Conducteurs, veran=
lassen die unterzeichneten Post=Administration jeden Post=Reisenden zu ersuchen, in seinem eigenen
Interesse, so wie im Interesse des gestammten Reisepublikums jede wahrgenommene Zuwiderhandlung
gegen obige Verordnung sogleich nach Ankunft auf der nächsten Stadtion in das dortselbst befindliche
Beschwerde=Buch einzutragen.