XXXIV.
Die schöpferische Richtkraft der ewigen Liebe und Weltidee,
wie sie einst keltischen Feengrund bewohnte — verkörpert in Ma-
jesta, der weltmütterlichen Heilsregentin — besteigt heute in ihren
neu erwachenden Söhnen und Töchtern den richtenden Völker-
thron. Ihr Richtertum ist kein Verurteilen, sondern Jedem sein
einstiges verlorenes Ur-Teil wiedergebend. Sein Wille und Wesen
ist aufzurichten und emporzutragen aus Fall und Dunkel zu Sieg
und Helle. Der beschwingte Stab des weltdurchfliegenden Merkur,
des Allesmerkenden, und der Heilstab des Äskulap waren Richt-
stab in ihren königspriesterlichen Händen gewesen, vom Zauber-
atem der fernwirkenden und verjüngenden Ultrawelle durchpulst.
Er war zugleich auch die Bannwaffe der Feen gegen Torheit und
Frevel auf ihren Helferwegen im Menschenkreise, gleich Speer,
Schwert und Donnerkeil in kultischer Heldenhand, ehe er zum
Zauberstab unreiner Schwarzkünste später ward. Seine Macht be-
stand in der Herstellung des Kontaktes zwischen jenen Hochspan-
nungen des freien Raumes und den Erdgründen, die den gewöhn-
lichen Spannungen der Menschennatur überlegen war, ohne den
kultischen Lehrweg der Anpassungen zu ihrer Meisterung. Sie
schalteten im Bannkreis die freien Kräfte der Bewegung und des
Bewußtseins der Ungeweihten aus. Sie haben Übergewalt über
die Spannungsnatur der Elementarkräfte. Schwache Reste der
Kunst ihrer Meisterung blieben noch weit in die Spätzeiten be-
wahrt im sogenannten „Besprechen‘“ unstillbarer Blutungen, von
Feuerbrünsten und ähnlicher Elementardinge. Der urkultische
Reiterbote, der Maroser, dem Notvollen zur Hilfe, dem Frevler
zum. Gericht gesandt, wurde zur Spukgestalt der „reitenden
Mahr“‘, die dem Schläfer das bekannte Albdrücken im Volksaber-
glauben verursachte. Oft entpuppt sie sich auch in der Sage, rich-
tig eingefangen, zur huldischen Frau, die gleich der Schwanjung-
frau lange Jahre den Gatten beglückt und auch nach geheimnis-
vollem Wiederverschwinden die unsichtbare, treue Sorgerin für
ihn und die Kinder bleibt. So bezeugt sie ihre Zugehörigkeit zum
urkultischen Priesterkreise, der nach einer bestimmten Frist von
den Seinen die Heimkehr aus vorübergehender menschlicher Ge-
meinschaft verlangte, oder wenn Verrat des Verborgenen drohte.