Full text: Die Urideen im Zeitgesetz

ALLGEMEINE EINLEITUNG 
beiden zur Stunde kein Mangel. Geteilte Gunst der Lei- 
denschaft ist Dirnentum. Diese Triebwelt gehört zum 
Dienst der Fortpflanzung und damit unter den binden- 
den Gesetzschutz verantwortlicher Vaterschaft in un- 
geteilter Gemeinschaft. Nur die selbstverantwortliche 
Liebe hat Freiheitsrechte, weil ihr natürliches Wesen 
ungeteilte Einheit, Monogamie, ist. Die Ehe dient der 
Erhebung der Triebwelt unter das Gesetz und die See- 
lenforderungen der Liebe, um des Nachwuchses willen. 
Wo diese Erhebung mißlang, bleibt sie Erniedrigung 
für das Seelenschöpfertum der weiblichen Liebesnatur 
und hat das Recht auf Lösung zu Gunsten höherer 
Gemeinschaft. Jede gesunde Ehe wird sich zu dieser 
Gemeinschaft entwickeln, die auch der kinderlosen Ehe 
die Bedeutung weltschöpferischen Liebes- und Lebens- 
werkes gibt. Sie gehört zur dritten, übergeschlecht- 
lichen Geistreifestufe der Menschheit, die frei macht, 
weil sie dem Zwang der Leidenschaften entronnen. Ihr 
nähern wir uns im heutigen Zeitenwandel. . 
Das fürstliche Volk der Erde, behütet und geführt 
vom echten Volksfürstentum, das bisher nur ab und zu 
als flüchtige Skizze auftauchte, werden wir sein, auf 
den Wegen zu dieser Meisterschaft im Dienste der Idee 
und Liebe. Die Reife zur Meisterschaft der Berufe wird 
künftig der Erhebung zum Volksadel gleich kommen, 
verpflichtend zum sittlichen Vorbild für die Gesell 
—Schaft. Aus den Meistern wird sich die giebelnde Ein- 
schaft des Völkerfürstentums erheben im großen Kunst- 
und Königstum derer, die nach Begabung und vollen- 
detem Können dem reinen Dienst der Idee gehören. Er 
ist immer regeneratorisch, Regentschaft im vollen, prie- 
RB
	        
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