ALLGEMEINE EINLEITUNG
beiden zur Stunde kein Mangel. Geteilte Gunst der Lei-
denschaft ist Dirnentum. Diese Triebwelt gehört zum
Dienst der Fortpflanzung und damit unter den binden-
den Gesetzschutz verantwortlicher Vaterschaft in un-
geteilter Gemeinschaft. Nur die selbstverantwortliche
Liebe hat Freiheitsrechte, weil ihr natürliches Wesen
ungeteilte Einheit, Monogamie, ist. Die Ehe dient der
Erhebung der Triebwelt unter das Gesetz und die See-
lenforderungen der Liebe, um des Nachwuchses willen.
Wo diese Erhebung mißlang, bleibt sie Erniedrigung
für das Seelenschöpfertum der weiblichen Liebesnatur
und hat das Recht auf Lösung zu Gunsten höherer
Gemeinschaft. Jede gesunde Ehe wird sich zu dieser
Gemeinschaft entwickeln, die auch der kinderlosen Ehe
die Bedeutung weltschöpferischen Liebes- und Lebens-
werkes gibt. Sie gehört zur dritten, übergeschlecht-
lichen Geistreifestufe der Menschheit, die frei macht,
weil sie dem Zwang der Leidenschaften entronnen. Ihr
nähern wir uns im heutigen Zeitenwandel. .
Das fürstliche Volk der Erde, behütet und geführt
vom echten Volksfürstentum, das bisher nur ab und zu
als flüchtige Skizze auftauchte, werden wir sein, auf
den Wegen zu dieser Meisterschaft im Dienste der Idee
und Liebe. Die Reife zur Meisterschaft der Berufe wird
künftig der Erhebung zum Volksadel gleich kommen,
verpflichtend zum sittlichen Vorbild für die Gesell
—Schaft. Aus den Meistern wird sich die giebelnde Ein-
schaft des Völkerfürstentums erheben im großen Kunst-
und Königstum derer, die nach Begabung und vollen-
detem Können dem reinen Dienst der Idee gehören. Er
ist immer regeneratorisch, Regentschaft im vollen, prie-
RB