ALLGEMEINE EINLEITUNG
auch zwischen Mann und Weib und fordert hier neue,
aller reicheren Seelenentfaltung günstigere Ehegesetze,
wie dort im gleichen Sinn gehobene Volks- und Staats-
gesetze, gemäß dem höheren sittlichen Recht und sei-
nem Geist der Freiheit, Einheit und Gegenseitigkeit.
Weder Volk noch Fürsten, weder Mann noch Weib,
werden künftig und je wieder im alten Sinne einseitig
Herrscheramt gewinnen nach dem alten Gewaltrecht
physischer Stärke. Sondern beide werden, vereint un-
ter der Macht und Herrschaft der weltschöpferischen
Seelenliebe und Idee, das nur dieser Einheit der Ge-
meinschaft gelingende Lebenskunstwerk immer reine-
rer und höherer Ideenverkörperungen schaffen. Nur
um solcher willen dürfen die Schranken der alten Ehe
und bisherigen Staatsgesetze fallen. Sie müssen fallen,
wo sie der reifenden Seelenentfaltung zum Schöpfertum
der übergeschlechtlichen Liebe und Idee im Wege ste-
hen. Ihm gehören aber allein auch nur die Rechte
der Freiheit. Denn es hat mit dem gesetzlosen, unver-
antwortlichen Genießen und Handeln ungebundener
Leidenschaften nichts zu tun, sondern steht in höchster
Selbstverantwortlichkeit unter dem Urgesetz der Al-
Schöpfernatur voll höchster sittlicher Reife der Besin:
nung.
Ein Kommunismus, der in sogenannter freier Liebe
beispielsweise das Weib zum Gemeinschaftsbesitz für
die Begehrungen der Leidenschaft machen will, ent-
würdigt es zum tiefsten Frauenlos der Gefallenen. Es
wird nur die Zustimmung gedankenlosen, weiblichen
Unwissens, oder verdorbener Dirneninstinkte finden.
Im Fäulnisgrund unseres heutigen Zeitverfalls ist an
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