Das Ordnungsgesetz der Gegenwart zur Zeitverjüngung
fruchtbar werden als schöpferische Staatskultur für
das künftige Völkerheil. Hochburgen der Erziehung
zur Weisheit, Güte und Schönheit — den ewigen Le-
bensquellen und Schöpfertiefen der gotthaften Völker-
natur — müssen den Kommenden bereitet werden un-
ter der Hut königlicher Regenaten. Der Kulturgedanke
der Zukunft ist die Einheitsidee der Menschheit. Aus
ihr wird der lebendige Geist der höheren neuen Ein-
heitlichkeit naturgemäß hervorgehen in den Ord-
nungsgestalten der Zukunft. Er eint die Geschlechter
zu neuer, übergeschlechtlicher Weltschöpferischkeit.
Denn der Weg des Eros führt weit über die Arterhal-
tung hinaus, zur schaffenden Gemeinschaft der Welt-
gestaltung, die auch erst höherer und reinerer Art-
erhaltung beglückende Erfüllung bereiten kann. Er
löst in den abschließenden Erziehungsjahren zur akti-
ven Muse in übereinstimmender Weise die Frage der
staatlichen Dienstjahre für die männliche wie weib-
liche Jugend, im kenntlich machenden Ehrenkleide.
(Berufliche Tracht und amtliches Ehrenkleid werden
in Zukunft auch den Modeunfug bannen.)
Der Königsgedanke,. losgelöst vom staatlichen Inte-
ressendienst, gewinnt seinen höchsten, unsterblichen
Sinn als giebelnder Höhenmittelpunkt von sonnenhaft-
urgesetzlicher Weltnatur, um den die Bahnen des Le-
bens kreisen, in ständig aufwärts führender Reifespur
für alle Lebenden. Die Reife zum Dienst und Hüter-
amt des Menschheitsgedankens erst gibt künftig und
in Wahrheit Königswürde. Der Menschheit, nicht dem
Staate werden die Könige der Zukunft gehören und
Jedem die Wege zur Gewinnung dieses Hochziels sitt-
247