Das Ordnungsgesetz der Gegenwart zur Zeitverjüngung
mals notwendig geworden, weil die wachsende geistige
und sittliche Unfähigkeit der Regierenden — nach dem
schon abgestorbenen Vorbild Frankreichs — die Volks-
sitten bis zur Hütte hinab vergiftete. So wuchs jenes
Elend der deutschen Kleinstaaterei, an dem Deutsch-
lands Ehre und Existenz verblutet wären, wenn nicht
die unsterbliche, schöpferische Volksnatur mehr Ewig-
keitsgehalt erwiesen hätte, als ihre Beherrscher. Na-
mentlich riß die Macht der deutschen Bildungskreise
die Volksseele wieder empor durch die zündende Ver-
jüngungskraft der ewigen Ideen und Liebesbegeiste-
rungen, bis zur Höhe der Wiedergeburt im deutschen
Einheitsgedanken. Doch die Zeit seiner ersten Ver-
wirklichung gehörte dem Geiste, der auf dem Sand
weltlicher Macht und Interessen seine haltlosen Gebilde
erbaut. An ihm verarmte aufs neu Volkseele und Für-
stenberuf. Heute erst kam die Stunde der wahren Er-
füllungen, die sich den Felsgrund ewiger Gesetze er-
gräbt, auf dem die dauernden Werke der europäischen
Völkerzukunft fest und sicher ruhen sollen.
Gemäß dieser Urgesetzlichkeit befreite sie die Für-
sten vom Interessendienst des Regierungsamtes. Sie
übertrug seine schwankenden Überlasten dem nun da-
zu erwachten Volkswillen, ihn der Reife zur Selbst-
verwaltung der Staatsinteressen entgegenzuführen, auf
dem heute so bitteren Schulweg der Völkernöte. Doch
auch der Fürstengedanke reift seiner höheren Erfül-
Jung im Kreis des Lebens entgegen. Die in kommen-
den Tagen zu ungeheuerer Größe anwachsenden Auf:
gaben der schöpferischen Volkskultur erfordern dafür
eine geistig und sittlich reifere Hüterkraft als bisher
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