Das Ordnungsgesetz der Gegenwart zur Zeitverjüngung
—
von Bayreuth und sie erwies aufs neue dort in verein-
zelter Vorblüte ihre unsterbliche Beseelungsgewalt in-
mitten einer entgötterten Zeit. Zugleich aber auch reif-
ten wir nun zu der Tiefe des Erkennens, daß dieses
nationale Gut das Welterbe und begeisternde Natio-
nalgut aller Völker des Kulturkreises ist, aus arischem
Einheitsgrund der geistigen Völkernatur. Ewiger Le-
bensquell der Menschheit flutet daraus uns entgegen.
Es ist kein dämmerndes Traumideal, diesen Fluten
künftig endlich wieder freie Bahn zu brechen zum Le-
bensgrunde aller Völker, sondern das Gebot höchster
Lebenspraxis, um aus blindem, zerstörenden Wahnge-
triebe wieder zum sehenden Schaffen der Liebe und
Idee aus dem Geiste der: hohen Ahnen Aller zu kom-
men.
Wer hat nicht schon erlebt, mit welchem Eifer die
Jugend ihr nüchternstes Tagwerk vollbringt und wie
freudig am Tage auch der bescheidenste Handwerker
früher schaffte, wenn ihm am Abend schöpferisches
Mitwirken an festlichen Betätigungen winkte. Meist
galt sie dem Liebeswerk der Hilfe bei Unglücksfällen,
das alle guten Geister der uneigennützigen Tatnatur
erweckte. Reichlich flossen am Abend des Festes die
Einnahmen zum Hilfsfond und heiterste Freude lohnte
auch bei bescheidensten Leistungen. .Gelegentlichem
Zufall war bisher dieser Lebens- und Freudenquell der
besten Volksnatur überlassen gewesen. Ohne metho-
dische Pflege und Behütung durch Erziehung zur ak-
tiven Muse verrann er immer wieder im Sande oder
verschlammte im Staube. Passiver Kunstgenuß und
Belehrung, noch so reich geboten, verringerten nicht
239