Das Ordnungsgesetz der Gegenwart zur Zeitverjüngung
fährdend erwiesen. Zugleich hatte sie den lebengeben-
den und schirmenden Grundcharakter der Weibwel-
ten in seiner seelenschöpferischen Entfaltung gehemmt
und ihre Liebeswelten unter dem Übergewicht der Lei-
denschaften verdunkelt, oft entwürdigt. Die Kindstufe
des Egos war vor diesen Trübungen behütet gewesen
durch Bindung der Sinne an das reine Vernunftgesetz
der Natur. Es kennt keinen Mißbrauch der Kräfte zu
unfruchtbarem Genuß, Jedes Naturbedürfnis entspricht
aufbauendem Naturzweck, wie Speise und Trank. Erst
der Mensch erfand seine Ausbeutung in unschöpfe-
rischer Kraftvergeudung zu Lustzwecken, die sein Le-
ben kürzen und Krankheitskeime wecken. Doch es
war der Zweck dieser zweiten Werdestufe, unter der
Führung des Ethos den Weg vom bindenden Natur-
gesetz zum freien Geistgesetz der selbsterkennenden
Erosstufe zu finden. Sie bedeutet den Anschluß an das
weltweite Harmoniegesetz des Kosmos, das uns frei
macht zur selbstbestimmenden Mitgestaltung an den
Schöpferwerken des Lebens.
Die Tage der neuen Zeitrechnung seit Jesus kenn-
zeichnen das Überschreiten des Höhepunktes urischer
Sinnenvormacht der südlichen Ethoswelt zu Gunsten
der wieder zunehmenden arischen Seelenmächte der
nordischen Eroswelt, die heute um ihren entscheiden-
den Heilsieg ringen. Eres- oder Aresburgen hießen die
befestigten Schutz- und Tempelplätze der nordischen
Vorzeit, wo die Irmensäule oder breitästigen Welt-
bäume ragten, das Sinnbild der senkrechten, Himmel
und Erde verknüpfenden Kraftrichtung lebender See-
lenflut. Der Erisapfel, vom Baum ‚des Lebens als ur-
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