Das Ordnungsgesetz der Gegenwart zur Zeitverjüngung
erbauung des Menschen als freiste Zuflutbahn für die
weltzeugerischen Lebensströme aus göttlichem AlIl-
grund, wie es dem neuen kosmotheistischen Wissen
und Erkennen der Zukunft entspricht.
Neben dem gemeinsamen Lehrplan der Kunstübun-
gen wird den Schülern dieser Jugenddienstzeit Gele-
genheit geboten sein zur praktischen Vorbereitung ih-
ver späteren bürgerlichen Berufe, nach allen Seiten
der verschiedensten menschlichen Begabungen, in an-
gegliederten Werkstätten des Handwerks, Laborato-
rien und Verwaltungsräumen. Das Prinzip der Selbst-
verwaltung, unter Leitung gereifter Persönlichkeiten,
wird den Geist der Verantwortlichkeit, im Dienste der
Gesamtheit bei freister Selbstbestimmung, schärfen.
Namentlich wird auch die Erziehung zur Natur durch
Anteil an Land- und Forstarbeit und auf weiten Wan-
derungen zum Lehrplan gehören, wie auch die Betäti-
gung in Hauswirtschaft und allen Zweigen pflegerischer
Berufe. So wird die Jugend neben dem gemeinsamen
Schuldienst auf vielseitig offenen Wegen zum Lebens-
dienst die Stärke der eignen Begabungen kennen ler-
nen für die entscheidende Berufswahl. Wie früher der
Soldat aus der Kaserne, so werden die Meisten später
zu den bürgerlichen Berufen zurückkehren, bereichert
und entfaltet im Seelengrunde der Erosnatur zum
schöpferischen Selbstgedeihen.
Eine Auslese der größten Kunstbegabungen wird als
kleiner Prozentsatz unter ihnen aus diesen Jahren des
Jugenddienstes hervorgehen als künftige Lehrmeister
dieser Staatsschulen oder zur mitwirkenden Meister-
schaft bei den Weihen und Festspielen der Zukunft.
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