Das Kulturgesetz der Völker zur Weltverjüngung
perung des Begehrens nach äußerlichem Scheinglanz
und Genußvorteilen. Ihre Natur ist vergiftender Neid
oder blinde Habsucht. Doch sie erliegen dem Vernich-
Lungsgesetz des Zeitlichen, während die ewige Verjün-
gungsnatur der Seele aus jedem Zeitentode aufersteht
und mit ihr alle versunkene Herrlichkeit der kindhaf-
ten Urwelt, die sie einst weltmütterlich beherrschte voll
gotthafter Liebesfülle und Weisheitstiefe.,
Eine Stunde urgesetzlicher Vernichtung für Jene
und siegender Auferstehung für Diese ist heute ange-
brochen. Was im Altruismus der weiblichen Liebes-
natur immer dem Egoismus der Leidenschaften und
Sinnenherrschaft widerstrebte und ihm vorbildlich zu
dienen versuchte, ist das arische Wesenserbe der Men-
schen, Völker und Rassen. Diese Liebesnatur ist welt-
zeugende und quelltief lebenschöpfende Eroskraft, die
ihre stärksten und reinsten Gewalten außerhalb des
schwülen, dumpfen Reiches der vergänglich-periodi-
schen Sinnentriebe entfaltet. Sie gibt aller Lebensgemein-
schaft die unerschöpfliche Mannigfaltigkeit und den
ewigen Seligkeitsgehalt der lebendigen gemeinsamen
Ideen und edlen Interessen, die das Wesen der echten
unverbrüchlichen Ehen und Freundschaft sind. Sie
bereitet das Hochgefühl der reichsten Lebensstunden,
die der Gefühlsgrund der gemeinsamen Leidenschaften
in seiner Flüchtigkeit nicht kennt. Ehen auf dieser
armseligen Enge erbaut, wie heute die meisten, brach-
ten auch nur jene seelenlose Mittelmäßigkeit hervor,
die dem Leben zu den Elementen der Zerstörung, statt
Erbauung werden. Die Gegenwart ist überflutet von
ihnen.
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