Das Kulturgesetz der Völker zur Weltverjüngung
sich im Schoße tierischer Urgestaltungen den Lebens-
bedingungen zu ergeben, die den südlichen Erdkreis
mit den Keimen der urischen Realrassen bevölkerten.
Daraus erstand nach weltgesetzlicher Bestimmung das
Zivilisationswerk .der zweiten sinnlichen Reifestufe im
Ethos der Völker,
Unsere historische Zeitkenntnis reicht nur bis zu den
letzten Flüchtlingen vor den Todesgewalten der Ver-
cisung, die als indogermanische Kulturflut vom Nor-
den her den aethiopischen Süden durchdrangen. Längst
hatte auch er schon Kulturen erzeugt, darin das gött-
liche Weltwissen der arischen Geistfluten zu hohen
Formgestaltungen und weisen Satzungsregeln gewor-
den war im Schoße reiner bildsamer Naturelemente.
Unter dem zeitweisen Übergewicht noch zahlreicher
Ungestaltungen erwuchsen die sinnlichen Entartungen
der Verfallsperioden. Die indogermanische Flutwelle
durchsättigte die eingeborene Erdstärke des Südens
noch einmal mit der allgeborenen arischen Weltseelen-
kraft zu der uns heute bekannten Blüte des Menschen-
tums. Wir stehen zur Stunde vor einer neuen Tiefe
ihrer Entfaltung. Sie verheißt den neuen Zeitenbund
zwischen Mensch und Gottheit, Sinnen und Seele, Süd
und Nord, darin sich der volle, ergänzende Ausgleich
zwischen der polaren Wesensnatur von Urier und
Arier vollziehen kann. Ihm entkeimt die dritte Eros-
reifestufe, die das graße Vollbringen sichert, weil sie
uns gleiche Stärke gibt zur äußern wie innern Lebens-
beherrschung. Sie erst macht aus Mann wie Weib den
Menschen, fähig zum Schöpfungswerk der Über-Zeu-
gungen nach ewigen, erkannten Urgesetzen. Sie nur
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