Das Kulturgesetz der Völker. zur Weltverjüngung
Zur Stunde gilt es, noch die harte Vorarbeit zu leisten
in Bewältigung der sterblichen Reste des Verlebten. Die
alte Sachenkultur hatte zuletzt im Wirbel ihrer mecha-
nischen, entgeisteten Nutz- und Genußwelt den Men-
schen mit allen seinen Kräften zu einer käuflichen Sache
hberabgewürdigt. An dieser Mißgestaltung ewiger Ord-
hungsdinge versiegten die Quellen des gottverbundenen
Wesensgrundes in Mann und Weib bis zur sittlichen
und geistigen Ideenlosigkeit und Lieblosigkeit der letz-
ten Jahrzehnte. Unter den zunehmenden Abschnürun-
zen der Menschennatur von ihrem seelischen Verjün-
sungsquell verarmten die Produkte unserer Scheinkul-
iur zu jenem Straßen- und Bildungspöbel, der heute
aur noch nach dem Vorbild des Gemeinen zu leben
weiß. Nicht sie hat‘ der Vorwurf ihrer Entwertung zu
ıreffen, sondern die alten Zustände und Gesellschafts-
ördnungen, deren Todesstunde geschlagen hat, soweit
sie die Entfaltung des Menschen zur besonnenen Geist-
beherrschung lähmte. So blieb er im Bann seiner Trieb-
natur, durch die der enge, unentwickelte Mensch dem
Mitmenschen gefährlich wird ‚bis zu den Gräueln des
Verbrechens, Nur der entwickelte Mensch wird fähig
zur freien Selbstbestimmung. Er nur weiß Arbeit als
Mittel zur eignen Wesenssteigerung zu erfassen und als
soziale, sich selbst wie der Gesamtheit zu Gute kom-
mende kraftentfesselnde Leistung. Er nur weiß seine
Erholungsstunden zur echten Muse innerer Seelenbe-
reicherung zu verwerten, ohne in den selbstvergeuden-
den Mißbrauch erweiterter Freiheitsrechte zu verfal-
len. Der heutige Kampf um ungeknebelte Natur- und
Menschenrechte kann nur im Sieg geistiger Hoheits-
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