Full text: Der Kasseler Einzelhandel

14. 
Die Vorteile, die einge solche Ausschaltung des Einzelhan- 
dels u. U. zeitigen könnte, sind doch sehr zweifelhaft. Privat- 
wirtschaftlich wären sie immerhin denkbar, volkswirtschaftlich 
doch wohl kaum. Im Kriege ist man unter dem Druck der Verhält- 
nisse zu einer Ausschaltung nicht des Einzelhandels an sich, 
aber seiner freien Betätigung gelangt, Der Handel hat sich da- 
bei telilweise ganz wohl befunden, weniger aber der Konsument, 
der unter den vielen Schwierigkeiten, mit denen die öffentliche 
Körperschaft im Einkauf, in der Betriebsführung und in der Prei- 
bildung zu kämpfen hatte, litt. Die Sozilalistierung oder Kommuna- 
listierung des Handels - oder wenigstens einzelner Zweige (vgl. 
"Wirtschaftliche Mitteilungen der Handelskammer zu Kassel: Re- 
gierungsentwurf eines Gesetzes über die Konmunalisierung von 
Wirtschaftsbetrieben und Gegenentwurf der Sozialisierungskommie- 
sion, der ausdrücklich die Kommunalisierung der Lebenenittelver- 
sorgung vorsieht, beide Entwürfe vom Jahre 1919) - würde diesen 
Zustand dauernd machen. Ganz abgesehen davon, dass der Verbrau- 
cher sich schematische Behandlung ohne die Möglichkeit der Aus- 
wahl gefallen lassen müsste, würde die volkswirtschaftliche Ela- 
stizität des Handels aufhören, d.h. der Handel als Berufserwerb 
würde nicht beliebig jedem Bewerber freistehen. 
Die sogenannte Gewerbefreihelt wäre für den Handel aufge- 
hoben. Die moderne Volkswirtschaft wäre einer ihrer vertvoll- 
sten Stützen beraubt.
	        
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