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Die Vorteile, die einge solche Ausschaltung des Einzelhan-
dels u. U. zeitigen könnte, sind doch sehr zweifelhaft. Privat-
wirtschaftlich wären sie immerhin denkbar, volkswirtschaftlich
doch wohl kaum. Im Kriege ist man unter dem Druck der Verhält-
nisse zu einer Ausschaltung nicht des Einzelhandels an sich,
aber seiner freien Betätigung gelangt, Der Handel hat sich da-
bei telilweise ganz wohl befunden, weniger aber der Konsument,
der unter den vielen Schwierigkeiten, mit denen die öffentliche
Körperschaft im Einkauf, in der Betriebsführung und in der Prei-
bildung zu kämpfen hatte, litt. Die Sozilalistierung oder Kommuna-
listierung des Handels - oder wenigstens einzelner Zweige (vgl.
"Wirtschaftliche Mitteilungen der Handelskammer zu Kassel: Re-
gierungsentwurf eines Gesetzes über die Konmunalisierung von
Wirtschaftsbetrieben und Gegenentwurf der Sozialisierungskommie-
sion, der ausdrücklich die Kommunalisierung der Lebenenittelver-
sorgung vorsieht, beide Entwürfe vom Jahre 1919) - würde diesen
Zustand dauernd machen. Ganz abgesehen davon, dass der Verbrau-
cher sich schematische Behandlung ohne die Möglichkeit der Aus-
wahl gefallen lassen müsste, würde die volkswirtschaftliche Ela-
stizität des Handels aufhören, d.h. der Handel als Berufserwerb
würde nicht beliebig jedem Bewerber freistehen.
Die sogenannte Gewerbefreihelt wäre für den Handel aufge-
hoben. Die moderne Volkswirtschaft wäre einer ihrer vertvoll-
sten Stützen beraubt.