Full text: Der Kasseler Einzelhandel

13. 
stattung, Einkauf in grösseren Mengen, letzterer aber auch 
durch Einkaufsgenossenschaften des Einzelhandels zu ermöglichen 
teilweise aber grösser (z.B. Wirkung des Stundentages gegen- 
über dem nur mit Familienhilfe arbeitenden Kaufmann). Ausge- 
schaltet werden kann nur derjenige Teil des Erlöses, der den Un- 
ternehmergewinn bildet, und selbst dieser nicht restlos, denn 
die Konsumvereine geben zu, dass sie ihre leitenden Beamten am 
vorteilhaften Einkauf interessieren müssten, was gleichbedeu- 
tend ist mit Gewinnbeteiligung. 
An Wirkung gegenüber dem Einzelhandel gleich konmen den 
Konsumvereinen die Werkskonsumanstalten; in Art, Einrichtung und 
Zweck unterscheiden sie sich aber durchaus von ihnen. Der Unter- 
nehmer oder die Verwaltung eines grossen industriellen Werkes 
richtet für die Arbeiter und Angestellten dieses Werkes einen 
Verkauf von gewlssen Bedarfswaren ein. Soweit der Unternehmer in 
der Lage ist, für diesen Verkauf Zuschüsse aus den Erträgnissen 
des Werkes zu leisten, ist der Wettbewerb einer solchen Anstalt 
gegenüber dem Handel wirksamer als derjenige eines Konsumver- 
eins, der mit vollen Unkosten zu rechnen hat und sein Betriebs- 
kapital in der Hauptsache aus den Anteilen der Genossen bilden 
muss. Die Konsumvereine verhalten sich gegenüber den Werkskon- 
sumanstalten In der Regel scharf ablehnend. 
Andere Versuche zur Ausschaltung des Einzelhandels oder 
des Einzelhandelsgewinnes entspringen aus dem Erwerbsprinzip 
selber. Hierher gehört die Errichtung eigener Verkaufsstellen 
durch "detailliernde Fabrikanten", die vielfach in äusserlich 
schwer erkennbarer Weise dadurch erfolgt, dass besondere Ver- 
kaufsfirmen gewählt werden. Der Erzeuger sucht also unmittelba- 
te Verbindung mit dem Verbraucher unter Ausmerzung der Zwischen- 
glieder: des Grosshandels und des Einzelhandels, Kartelle von 
geschlossener, lückenloser Machtstellung sind in der Lage, den 
Einzelhandel zu "organisieren", d.h. früher selbständige Betrie- 
be durch Abnahmezwang in Abhängigkeit zu bringen, zusammenzule- 
gen, teilweise auch eingehen zu lassen.
	        
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