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stattung, Einkauf in grösseren Mengen, letzterer aber auch
durch Einkaufsgenossenschaften des Einzelhandels zu ermöglichen
teilweise aber grösser (z.B. Wirkung des Stundentages gegen-
über dem nur mit Familienhilfe arbeitenden Kaufmann). Ausge-
schaltet werden kann nur derjenige Teil des Erlöses, der den Un-
ternehmergewinn bildet, und selbst dieser nicht restlos, denn
die Konsumvereine geben zu, dass sie ihre leitenden Beamten am
vorteilhaften Einkauf interessieren müssten, was gleichbedeu-
tend ist mit Gewinnbeteiligung.
An Wirkung gegenüber dem Einzelhandel gleich konmen den
Konsumvereinen die Werkskonsumanstalten; in Art, Einrichtung und
Zweck unterscheiden sie sich aber durchaus von ihnen. Der Unter-
nehmer oder die Verwaltung eines grossen industriellen Werkes
richtet für die Arbeiter und Angestellten dieses Werkes einen
Verkauf von gewlssen Bedarfswaren ein. Soweit der Unternehmer in
der Lage ist, für diesen Verkauf Zuschüsse aus den Erträgnissen
des Werkes zu leisten, ist der Wettbewerb einer solchen Anstalt
gegenüber dem Handel wirksamer als derjenige eines Konsumver-
eins, der mit vollen Unkosten zu rechnen hat und sein Betriebs-
kapital in der Hauptsache aus den Anteilen der Genossen bilden
muss. Die Konsumvereine verhalten sich gegenüber den Werkskon-
sumanstalten In der Regel scharf ablehnend.
Andere Versuche zur Ausschaltung des Einzelhandels oder
des Einzelhandelsgewinnes entspringen aus dem Erwerbsprinzip
selber. Hierher gehört die Errichtung eigener Verkaufsstellen
durch "detailliernde Fabrikanten", die vielfach in äusserlich
schwer erkennbarer Weise dadurch erfolgt, dass besondere Ver-
kaufsfirmen gewählt werden. Der Erzeuger sucht also unmittelba-
te Verbindung mit dem Verbraucher unter Ausmerzung der Zwischen-
glieder: des Grosshandels und des Einzelhandels, Kartelle von
geschlossener, lückenloser Machtstellung sind in der Lage, den
Einzelhandel zu "organisieren", d.h. früher selbständige Betrie-
be durch Abnahmezwang in Abhängigkeit zu bringen, zusammenzule-
gen, teilweise auch eingehen zu lassen.