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kammer kann dem Kleinhandelsausschuss Fragen zur Vorberatung
oder Berichterstattung überweisen. Der Kleinhandelsausschuß
kann Anträge oder Wünsche nur an die Handelskammer richten. Mit
anderen Behörden in unmittelbaren Verkehr zu treten, ist er
nicht berechtigt.
An die Beschlüsse des Kleinhandelsausschusses ist die
Handelskammer nicht gebunden.
Auf Beschluss des Kleinhandelsausschusses sind Anträge
oder Beschlüsse des Kleinhandelsausschusses, die von der Han-
delskammer abgelehnt worden sind oder von den in gleicher Ange-
legenheit ergangenen Beschlüssen der Handelskammer abweichen,
in den Veröffentlichungen der Handelskammer zum Abdruck zu
bringen."
Der Kleinhandelsausschuss ist demnach ein Organ der Han-
delskammer und besitzt als solches keine Selbstständigkeit, was
nach dem Preussischen Handelskammergesetz auch nicht zulässig
sein würde. Alle wichtigeren den Einzelhandel angehenden Fra-
gen werden aber von der Handelskammer dem Kleinhandelsausschuß
zur Vorberatung überwiesen, und Gegensätze zwischen Ausschuss
und Kammer sind in den 12 Jahren seit Errichtung des Ausschus-
ses noch nicht zutage getreten. Eine Durchsicht der Protokolle
ergab, dass tatsächlich alle Fragen, allgemeiner und örtlicher
Art, die die Interessen des Einzelhandels berühren, in dem
Ausschuss beraten worden sind.
Die erste freie Vereinsbildung auf dem Gebiete des Einzel
handels stellte der am 24.3.1895 gegründete "Detaillistenverband
für Hessen und Waldeck", e.V., dar. Die Satzungen stellten
ausser dem ideellen Zweck der gegenseitigen Unterstützung und
des engen Zusammenschlusses auch eine Reihe von praktischen
Richtlinien auf, wie besonders Bekämpfung der Konsumvereine,
des Auktionswesens, des unlauteren Wettbewerbs, der Wanderla-
ger und des Haustierhandels. Auch eine Abteilung für Mahnverfah
ren wurde eingerichtet und eine Liste von säumigen Schuldnern
geführt. Der Verband vertrat seine Forderungen mit grossem