Full text: Der Kasseler Einzelhandel

7. 
muss stets dem Bedarf folgen: sachlich, räumlich und zeitlich". 
(Julius Hirsch "Organisation und Formen des Handels", Grundriss 
dem Sozialökononik, V.Abteilung, Seite 177, § 17, ) Noch schär- 
fer ausgedrückt: Der Einzelhandel hat Produktion und Verbrauch, 
die durch mehr oder minder grosse Zeiträume getrennt sind, zeit- 
lich zusammenzufassen + und dadurch ins Gleichgewicht zu bringen. 
Die so gewonnenen, für den Umfang der Produktion grundlegenden 
Feststellungen gibt der Einzelhandel in der Form der Auftragser- 
teilung an Grosshandel und Produktion weiter, Er hat dabei das 
Streben und die Möglichkeit, durch Einwirkung auf den Verbraucher 
den Absatz und damit die Produktion zu heben. 
2. Der Einzelhandel hat Produktion und Absatz räumlich zusam- 
menzufassen. Die Erzeugung der Bedarfsgüter erfolgt an den ver- 
verschiedensten Standorten, der Verbrauch an einer und derselben 
Stelle in der Privatwirtschaft des Konsumenten, Der unmittelbare 
Weg zu den Verbraucher ist für den Erzeuger schwer gangbar, der 
des Verbrauchers zum Erzeuger in der Regel völllig gesperrt. Bei 
der Arbeitsteilung In der heutigen Volkswlrtschaft erlangt der 
Verbraucher in den seltensten Fällen Kenntnis davon, wo und von 
wem seine Bedarfsgüter hergestellt verden. Unerlässlich ist das 
Eingreifen eines Vermittlers: Grosshandel und Einzelhandel tei- 
len sich in diese Aufgabe. 
3. Der Einzelhandel kann preisregulierend wirken. Er vergleicht 
- vorausgesetzt, dass innerhalb der Produktion und des Grosshan- 
dels Wettbewerb besteht - durch Einholung von Angeboten die 
Preisgestellung und gibt der für ihn günstigeren den Vorzug. Er 
sucht seine Aufträge nach denjenigen Produktionsorten zu verge- 
ben, die zu seinem Standort an frachtgünstigsten gelegen sind. 
U.U. kann er Schwankungen in den Beschäftigungsgrade verschiede- 
ner Industrien oder Produktionsorte oder in der Inlands- oder 
Auslandskonjunktur mit Vorteil ausnutzen. 
4. Der Einzelhandel hat die von der Produktion hergestelltem 
und vom Grosshandel vertriebenen Warenmengen entsprechend dem 
Grade und dem Zwecke des Bedarfs einzutelilen und abzugeben.
	        
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