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Nahrungsmittel, namentlich von Fett und Speck, nicht durch zu
hohe Preise zu verkümmern.
Der Abbau der Zwangswirtschaft begann im Dezember 1918 mit
der Aufhebung der Bezugsscheinpflicht für mehrere Warenarten
(Handschuhe, Taschentücher, Kragen, Strümpfe, Frauen- und Mäd-
chenmäntel usw. ). Im Jahre 1919 begann der Abbau auch im Lebens-
mittelhandel. Zunächst erging eine Verordnung des Staatssekre-
tärs des Reichsernährungsamtes vom 4.1.1919 und des Preussischen
Staatskommissars für Volksernährung vom 19.12.1919 dahinlautend,
dass die Konsumvereine und der Grosshandel in die Warenvertei-
lung eingeschaltet werden sollten. In Kassel wurde daraufhin
die Verteilung durch eingehende vertragliche Festlegung mit 3
hiesigen Grosshandelsfirmen und mit dem Konsum- und Sparverein
für Kassel und Umgebung geregelt. Der Konsum- und Sparverein
trat somit als gleichberechtigt neben den Grosshandel. Die Ein-
kaufsgenossenschaft für den Lebensmittelhandel (E.D.L.) erstreb-
te berechtigterweise gleiche Vergünstigungen, aber die Grosshan-
delsfirmen stellten sich auf den Standpunkt, dass entweder die
E.D.L. oder der Grosshandel, unmöglich aber beide, beteiligt
werden könnten. Die Entscheidung der Stadt gab den Grosshandel
den Vorzug. Durch die fast vollkommene Wiederherstellung der
freien Wirtschaft sind alle diese Massnahmen inzwischen besei-
tigt worden.