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13. Kapitel: Der Strassenhandel.
Von einem Strassenhandel, wie er etwa in Frankfurt a.M.
oder in Berlin sich wieder mehr herausgebildet hat, ist in
Kassel wenig bemerkbar. Ausser Milch und seit einigen Jahren
auch Seefischen, wird nur Obst im Strassenhandel abgesetzt.
Der Milch- und Fischhandel geschieht von Wagen aus, der Obst-
handel an festen Verkaufsstellen. Die Zahl der Obstverkaufs-
stellen hängt natürlich von der Jahreszeit ab. Im August 1922
waren bei der Stadtnebenkasse, die/von den auf städtischem Bo-
den befindlichen Reinigungsgelder erhebt, 51 angemeldet. Dazu
kommen noch ca. 10 andere, die sich nicht auf städtischem Boden
befinden und deshalb mit der Stadtkasse nichts zu tun haben.
Sonstige Waren werden nur verschwindend selten auf der Strasse
feilgeboten, so etwa Streichhölzer oder Schuhriemen durch In-
valide.
14. Kapitel: Wanderlager.
Über den Wettbewerb von Wanderlagern, die man als eine
Form des modernisierten Haustierhandels unter Benützung von Wa-
gen oder sogar Kraftfahrzeugen bezeichen kann, wird aus den
Landstädten teilweise stark Klage geführt. In Kassel sind Wan-
derlagerveranstaltungen nicht so häufig, zumal in den letzten
Jahren scheinen sie abgenommen zu haben. In der Hauptsache sind
nur zwei Warengattungen von Wanderlagern feilgeboten worden:
Tuche und Aluminiumgeschirre, letztere in erheblichem Umfange.
Gegen Ende des Jahres 1920 tat sich z.B. ein Aluminiumwanderla-
ger in Kassel auf. Wie die "Vereinigung der Kasseler Eisenwaren-
Werkzeug- und Haushaltungsgeschäfte" in einem Schreiben vom
2.12.20 an die Handelskammer berichtet, hat das Warenlager her-
vorgehoben, "dass es sich um erstklassige, schwerste Ware handle
welche zu Notierungen unter Fabrikpreisen abgegeben werde". Die
genannte Vereinigung hat festgestellt, dass es sich nur um
"allerminderwertiges Aluminiumgeschirr gehandelt hat, dass auch
zu dem Preise, wie es abgegeben wurde, in jedem reellen